Rechtsprechung
BGH, 08.07.1993 - IX ZR 220/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Außenverhältnis - Hälftiges Miteigentum - Grundstück - Amtspflicht - Beurkundung - Zwangsversteigerung - Notar - Innenausgleich - Belehrungspflicht - Gläubiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 426, § 428; BNotO § 19
Amtspflichten eines Notars bei Veräußerung eines in der Zwangsversteigerung befindlichen Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1474
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/05
Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen des Apothekers gegen gesetzliche …
Sie umfasst - ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz - vielmehr alle diejenigen Informationen, die der Zessionar benötigt, um die abgetretene Forderung mit Erfolg gegen den Schuldner durchsetzen zu können (BGH, NJW-RR 1993, 1474; NJW 1996, 775).Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474; NJW 1996, 775).
- OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13
Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine …
Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB , wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474 ; NJW 1996, 775 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2007 - I-16 U 209/05 -, [...]).