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   BGH, 08.07.1993 - IX ZR 220/92   

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https://dejure.org/1993,4455
BGH, 08.07.1993 - IX ZR 220/92 (https://dejure.org/1993,4455)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1993 - IX ZR 220/92 (https://dejure.org/1993,4455)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - IX ZR 220/92 (https://dejure.org/1993,4455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Außenverhältnis - Hälftiges Miteigentum - Grundstück - Amtspflicht - Beurkundung - Zwangsversteigerung - Notar - Innenausgleich - Belehrungspflicht - Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426, § 428; BNotO § 19
    Amtspflichten eines Notars bei Veräußerung eines in der Zwangsversteigerung befindlichen Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1474
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/05

    Nichtigkeit der Abtretung von Ansprüchen des Apothekers gegen gesetzliche

    Sie umfasst - ungeachtet ihrer strafrechtlichen Relevanz - vielmehr alle diejenigen Informationen, die der Zessionar benötigt, um die abgetretene Forderung mit Erfolg gegen den Schuldner durchsetzen zu können (BGH, NJW-RR 1993, 1474; NJW 1996, 775).

    Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB, wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474; NJW 1996, 775).

  • OLG Koblenz, 03.04.2014 - 2 U 553/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Honorarforderungen eines Zahnarztes gegen eine

    Da Abtretung und Informationspflicht untrennbar zusammengehören, verstößt umgekehrt der gesamte Vorgang der Abtretung gegen § 203 StGB und unterliegt damit der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB , wenn die Pflicht zur Information des Zessionars nicht ohne Verletzung der Schweigepflicht zu erfüllen ist (BGH, NJW-RR 1993, 1474 ; NJW 1996, 775 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. August 2007 - I-16 U 209/05 -, [...]).
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