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   BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92   

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BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1992 - 2Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,2060)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 2Z BR 80/92 (https://dejure.org/1992,2060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - 3 UR II 9/91
  • LG Ansbach - 4 T 717/92
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 280
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90

    Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Ob die Antragstellerin diese Voraussetzung erfüllt, braucht nicht entschieden zu werden, weil das Rechtsbeschwerdegericht die von den Vorinstanzen bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG in der Neufassung durch das 4. VwGO -ÄndG vom 17.12.1990 nicht mehr zu überprüfen hat (BayObLGZ 1991, 186/188 f.; vgl. BGH NJW 1991, 1686 ).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Die Antragstellerin kann den Schadensersatzanspruch gegen den Antragsgegner als Verwalter auch ohne ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer geltend machen, weil es sich nicht um einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sondern einen ihr allein zustehenden Anspruch handelt (vgl. BGHZ 106, 222 ).
  • BGH, 01.10.1991 - XI ZR 186/90

    Übernahme einer durch eine Grundschuld gesicherten Schuld

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Gleichwohl brauchen die übrigen Wohnungseigentümer hier nicht am Verfahren beteiligt zu werden, weil die Antragstellerin einen ihr allein zustehenden Schadensersatzanspruch geltend macht (BGHZ 115, 241 ).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Einschränkungen, deren Bedeutung für das Grundbuchamt nicht hinreichend erkennbar sind, genügen diesen Anforderungen nicht (OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ).
  • BayObLG, 07.12.1987 - BReg. 2 Z 35/87

    Beschwerdeverfahren; Mündliche Verhandlung; Durchführung; Zivilkammer;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151/1152).
  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92
    Ob die Antragstellerin diese Voraussetzung erfüllt, braucht nicht entschieden zu werden, weil das Rechtsbeschwerdegericht die von den Vorinstanzen bejahte Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte in entsprechender Anwendung des § 17 a Abs. 5 GVG in der Neufassung durch das 4. VwGO -ÄndG vom 17.12.1990 nicht mehr zu überprüfen hat (BayObLGZ 1991, 186/188 f.; vgl. BGH NJW 1991, 1686 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2005 - 3 Wx 321/04

    Zur Schadensersatzpflicht des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Als wichtig ist ein Grund nur dann anzuerkennen, wenn die Veräußerung aufgrund von in der Person des Erwerbers liegenden Umständen, z.B. dessen persönliche oder finanzielle Unzuverlässigkeit, eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die anderen Wohnungseigentümer darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281; OLG Hamm, a.a.O.; Weitnauer, a.a.O., § 12 Rn. 10; Bärmann/Pick/Merle-Pick, a.a.O.).
  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 176/03

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Erklärung der

    Insofern besteht keine Vergleichbarkeit mit bisher obergerichtlich entschiedenen Fällen von Verletzungen der betreffenden Zustimmungspflicht des Verwalters, (z. B. BayObLG DWE 1984, 60; BayObLG NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg DWE 1994, 148).
  • BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03

    Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung

    Wird dies nicht beachtet, so liegt ein Verfahrensfehler vor, der auf Rechtsbeschwerde zur Aufhebung der gerichtlichen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache führt (BayObLG, NJW-RR 1993, 280, 281; WuM 1996, 374, 375, ZMR 1999, 349, 350; Staudinger/Wenzel, aaO, § 44 WEG Rdn. 12).
  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98

    Wohnungseigentumsrecht: Verspätete Zustimmung des Verwalters einer

    Deshalb muss sich nach allgemeiner Ansicht der wichtige Grund aus der Person des Erwerbers ergeben, z.B. aus dessen finanzieller oder persönlicher Unzuverlässigkeit (HansOLG DWE 1994, 148, 150; BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281; OLG Frankfurt a.M. DWE 1994, 37; Bärmann/Pick/Merle, 9.Aufl. 2003, § 12 Rn 32).
  • OLG Jena, 05.05.2003 - 6 W 82/03

    Mündliche Verhanldung im Wohnungseigentumsverfahren

    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLG NJW-RR 1993 280, 281).

    Ein Abweichen von der gesetzlichen Regel ist deswegen nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig (BayObLG NJW-RR 1993 280, 281).

  • BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 33/96

    Ausweisung der tatsächlichen Feststellungen in der Begründung der

    Die unterlassene Beteiligung der übrigen Wohnungseigentümer durch die Vorinstanzen stellt damit keinen Rechtsfehler dar (BGHZ 115, 253 ; BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281).

    Wird ein solcher Ausnahmefall angenommen, bedarf dies einer entsprechenden Begründung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 1151, 1152; 1993, 280, 281).

  • OLG Hamm, 30.03.1998 - 15 W 611/97

    Unwirksamkeit der Genehmigung des Haushaltsplans einer Eigentümergemeinschaft;

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  • KG, 10.09.2010 - 6 U 18/10

    Nachweis des äußeren Bildes durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers

    Ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten käme nur über §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 Abs. 2, 249 BGB in Betracht, da die Gebühren für die den Verzug nach § 286 Abs. 1 S. 1 BGB erst begründende Mahnung vom 19. Januar 2009 nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden können (BGH NJW 1985, 324; BayObLG NJW-RR 1993, 280).
  • LAG Hamm, 30.01.1996 - 7 Sa 1902/95

    Beendigung des 65. Lebensjahres als Beendigungsgrund für Arbeitsverhältnis;

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  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 254/03

    Gebot der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten und Ablehnung einer

  • OLG Hamm, 23.06.1994 - 15 W 76/94

    Umfang der Verwalterpflichten

  • BayObLG, 18.12.1998 - 2Z BR 145/98

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht im Wohnungseigentumsverfahren um

  • BayObLG, 10.04.1996 - 2Z BR 32/96

    Entschuldigtes Ausbleiben eines Beteiligten in mündlicher Verhandlung mit

  • BayObLG, 11.02.1999 - 2Z BR 171/98

    Erfordernis der Unterschrift unter einem Antrag auf Ungültigerklärung eines

  • OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95

    Bindung an Rechtswegentscheidung

  • LG Mannheim, 23.01.2006 - 4 T 321/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Terminsgebühr im Wohnungseigentumsverfahren ohne

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 140/98

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Saarbrücken, 21.06.1993 - 5 W 126/93

    Veräußerung von Miteigentumsanteilen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ohne

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