Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 26.08.1992

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.07.1992 - 20 W 51/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5180
OLG Hamm, 28.07.1992 - 20 W 51/91 (https://dejure.org/1992,5180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.07.1992 - 20 W 51/91 (https://dejure.org/1992,5180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 20 W 51/91 (https://dejure.org/1992,5180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung von Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungsverträgen i.R. einer Erbschaft; Einräumung einer Bezugsberechtigung durch Hergabe des Versicherungsscheins an die Ehefrau

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 159 ff.
    Übergabe des Versicherungsscheins an die Ehefrau L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 296
  • VersR 1993, 173
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.07.1992 - 20 W 51/91
    Soll aber die im Rahmen eines Urteils ergangene gemischte Kostenentscheidung allein hinsichtlich der Entscheidung nach § 91 a ZPO angefochten werden, so steht dafür das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zur Verfügung (BGH NJW 91, 2020, 2021 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.08.1992 - 5 S 139/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6162
LG Stuttgart, 26.08.1992 - 5 S 139/92 (https://dejure.org/1992,6162)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.08.1992 - 5 S 139/92 (https://dejure.org/1992,6162)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. August 1992 - 5 S 139/92 (https://dejure.org/1992,6162)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 296
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Das gilt aber nicht für Feststellungen des Erstgerichts, auf denen sein Urteil nicht beruht (sog. überschießende Feststellungen, OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; OLG Köln, NJW-RR 1992, 119, 120; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 296, 297; MünchKomm-ZPO/Schilken, 2. Aufl., § 68 Rdn. 15; Musielak/Weth, ZPO, 3. Aufl., § 68 Rdn. 4; Zöller/Vollkommer aaO; Bischof, JurBüro 1984, 1141, 1143).

    Demgegenüber kommt es nach herrschender Meinung darauf an, worauf die Entscheidung des Erstprozesses objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung beruht (RG, JW 1911, 767, 768; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1506; LG Stuttgart, NJW-RR 1993, 296, 297; Musielak/Weth aaO; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 68 Rdn. 5; Vollkommer, NJW 1986, 264; Wieczorek/Schütze/Mansel, ZPO, 3. Aufl., § 68 Rdn. 96; Zöller/Vollkommer aaO; Bischof aaO; im Ergebnis ebenso: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 68 Rdn. 7).

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