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   BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92   

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BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92 (https://dejure.org/1992,777)
BayObLG, Entscheidung vom 23.07.1992 - 2Z BR 22/92 (https://dejure.org/1992,777)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Juli 1992 - 2Z BR 22/92 (https://dejure.org/1992,777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig? (IBR 1993, 78)

Verfahrensgang

  • AG Fürth/Bayern - 4 UR II 36/90
  • LG Nürnberg-Fürth - 14 T 1497/91
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 337
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    (2) Die Verglasung des Balkons (der Loggia) durch den Antragsteller ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1983, 123; BayObLG NJW-RR 1987, 1357; BayObLG DWE 1990, 28; BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169; OLG Stuttgart WEM 1980, 36/37; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48/49; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358).

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.

    Eine Abwägung zwischen dem Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer und den Vorteilen, die ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Massnahme erzielt, findet nach der gesetzlichen Regelung nicht statt (BayObLG WuM 1992, 88 ; vgl. auch-BayObLG WE 1992, 138 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; einschränkend LG Bad Kreuznach DWE 1984, 127 in Widerspruch zu BayObLG, jeweils aaO).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    (1) Ein Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung einer zustimmungsbedürftigen baulichen Veränderung zwar auch ohne ermächtigenden Beschluss der Gemeinschaft geltend machen (vgl. BGH NJW 1992, 978 ); die sachliche Rechtfertigung für den Eigentümerbeschluss vom 3.9.1990 und das rechtliche Interesse des Antragstellers an dessen Ungültigerklärung ergeben sich aber schon daraus, dass dem Antragsteller mit der Bestandskraft des Beschlusses alle Einwendungen gegen das Beseitigungsverlangen abgeschnitten wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.2.1984, BReg. 2 Z 111/83 - DWE 1984, 62 - und vom 2.7.1987, BReg. 2 Z 136/86).

    Ein solcher Nachteil kann auch dienicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG WuM 1992, 88 m. w. Nachw.).

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.

  • BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 123/91

    Zulässigkeit des nachträglichen Anbringens von Außenjalousien

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Ein solcher Nachteil kann auch dienicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG WuM 1992, 88 m. w. Nachw.).

    Eine Abwägung zwischen dem Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer und den Vorteilen, die ein Wohnungseigentümer durch eine bauliche Massnahme erzielt, findet nach der gesetzlichen Regelung nicht statt (BayObLG WuM 1992, 88 ; vgl. auch-BayObLG WE 1992, 138 und OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358; einschränkend LG Bad Kreuznach DWE 1984, 127 in Widerspruch zu BayObLG, jeweils aaO).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Ein solcher Nachteil kann auch dienicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG WuM 1992, 88 m. w. Nachw.).

    Der weitergehenden Rechtsansicht, dass jede Änderung des architektonischen Erscheinungsbildes eine über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinausgehende Beeinträchtigung sei (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182; wohl auch OLG Stuttgart WEM 1980, 36), hat sich der Senat nicht angeschlossen (BayObLG WE 1992, 138/139; BayObLG NJW-RR 1992, 150/151); diese Ansicht wäre nach Meinung des Senats auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979) nicht vereinbar.

  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    (2) Die Verglasung des Balkons (der Loggia) durch den Antragsteller ist eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG , die über eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1983, 123; BayObLG NJW-RR 1987, 1357; BayObLG DWE 1990, 28; BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169; OLG Stuttgart WEM 1980, 36/37; OLG Frankfurt OLGZ 1985, 48/49; OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358).

    Diese Würdigung liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169).

  • BayObLG, 15.02.1984 - BReg. 2 Z 111/83

    Anspruch gegen einen Wohnungseigentümer auf Abriß einer auf seinem Balkon

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    (1) Ein Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Beseitigung einer zustimmungsbedürftigen baulichen Veränderung zwar auch ohne ermächtigenden Beschluss der Gemeinschaft geltend machen (vgl. BGH NJW 1992, 978 ); die sachliche Rechtfertigung für den Eigentümerbeschluss vom 3.9.1990 und das rechtliche Interesse des Antragstellers an dessen Ungültigerklärung ergeben sich aber schon daraus, dass dem Antragsteller mit der Bestandskraft des Beschlusses alle Einwendungen gegen das Beseitigungsverlangen abgeschnitten wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.2.1984, BReg. 2 Z 111/83 - DWE 1984, 62 - und vom 2.7.1987, BReg. 2 Z 136/86).
  • OLG Köln, 30.07.1980 - 16 Wx 67/80

    Antrag eines Wohnungseigentümers gegen einen Miteigentümer auf Wiederherstellung

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Der vom OLG Köln (NJW 1981, 585) entschiedene Fall (Ersatz einfach verglaster Außenfenster durch eine Thermopane-Verglasung) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Dies war zeitig genug; der Antragsteller durfte darauf vertrauen, dass die Sendung innerhalb der Beschwerdefrist, die am 18.3.1992 ablief (§ 17 Abs. 1 FGG , § 187 Abs. 1 , § 188 Abs. 2 BGB ), beim Rechtsbeschwerdegericht eingehen würde (BVerfGE 41, 23/25; 44, 302/306; 53, 25/28; 62, 216/221 sowie Senatsbeschluß vom 6.11.1986 2 Z 108/86).
  • BayObLG, 01.08.1991 - BReg. 2 Z 80/91

    Antrag einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung einer Betontreppe vor

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Bei den nicht genehmigten baulichen Veränderungen steht es dem Antragsteller frei, seinerseits deren Rückgängigmachung zu verlangen (vgl. BayObLG ZMR 1991, 444/445).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Dies war zeitig genug; der Antragsteller durfte darauf vertrauen, dass die Sendung innerhalb der Beschwerdefrist, die am 18.3.1992 ablief (§ 17 Abs. 1 FGG , § 187 Abs. 1 , § 188 Abs. 2 BGB ), beim Rechtsbeschwerdegericht eingehen würde (BVerfGE 41, 23/25; 44, 302/306; 53, 25/28; 62, 216/221 sowie Senatsbeschluß vom 6.11.1986 2 Z 108/86).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 2 Z 136/86
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

  • OLG Frankfurt, 29.11.1984 - 20 W 192/84

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Verfolgung eines Beseitigungsanspruches

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Die Umgestaltung von drei Dachterrassen zu verglasten Wintergärten stellt eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum dar (unstreitig, z.B. entschieden durch das BayObLG NJW-RR 1993, 337 und hinsichtlich der Überdachung einer Terrasse mit einer Ziegel-Holz-Konstruktion OLG München ZMR 2006, 230).
  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Fehlt es an der erforderlichen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

    (1) Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG in der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage liegen kann (vgl. BGHZ 73, 196/202 und 116, 392/396; BayObLG WuM 1992, 563/564).

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 3 Wx 393/02

    Beschlusskompetenz einer Wohnungseigentümerversammlung und Wirksamkeit von

    Als Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (BGHZ 116, 392; BayObLG WuM 1992, 563, 564).

    Als Nachteil ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen (BGHZ 116, 392; BayObLG WuM 1992, 563, 504).

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Fehlt es an der nötigen Zustimmung, ist die bauliche Veränderung auf Verlangen eines Wohnungseigentümers wieder rückgängig zu machen (BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.).

    Ein Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196, 202; 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; 1995, 449; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.); dies ist nach objektiven Maßstäben zu beurteilen.

    (2) Die Feststellung, ob eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung darstellt, liegt weitgehend auf tatrichterlichem Gebiet; das Rechtsbeschwerdegericht kann die tatsächliche Würdigung des Landgerichts gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüfen, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. BGHZ 116, 392, 396; BayObLG WuM 1992, 563 f.; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 ; OLG Hamm WuM 1995, 220 f.).

  • OLG Hamburg, 17.01.2005 - 2 Wx 103/04

    Farbliche Neugestaltung der Fassade als bauliche Veränderung im Sinne von § 22

    Nicht verkannt hat das Landgericht, dass für Baumaßnahmen, die eine optische Veränderung bewirken, allgemein gilt, dass sie zwar grundsätzlich einen Nachteil darstellen können, auf das Erfordernis einer konkreten, nach objektiven Maßstäben zu beurteilenden Beeinträchtigung gleichwohl nicht verzichtet werden kann (vgl. z.B. BayObLG WuM 1992, 563, 564 m.w.N.; 1997, 186; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666).

    Das vom Landgericht gefundene Beweisergebnis darf deshalb vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf sachliche Richtigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob das Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht, ob ein Rechtsbegriff verkannt wurde, ob die tatsächlichen Verhältnisse ausreichend ermittelt wurden, ob die Beweiswürdigung den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zuwider läuft, in sich widersprüchlich ist oder Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, 564; WE 97, 273, 274; Bärmann-Pick-Merle § 22 Rdz. 130).

  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    Insoweit steht es den anderen Wohnungseigentümern frei, gegen teilungserklärungswidrige Nutzungen vorzugehen; eine "Aufrechnung" unzulässiger Nutzungen findet nicht statt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, Rdnr. 18 nach juris zum gleichgelagerten Problem unzulässiger baulicher Veränderungen).
  • OLG Hamburg, 04.03.2003 - 2 Wx 102/99

    Zur Zulässigkeit baulicher Veränderungen an einer Wohnungseigentumsanlage

    Ein Rechtsfehler würde nur dann vorliegen, wenn ein Rechtsbegriff verkannt wurde, die tatsächlichen Verhältnisse nicht richtig ermittelt wurden, die Beweiswürdigung den Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen zu wider läuft, in sich widersprüchlich ist oder Teile des Beweisergebnisses unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, 564).
  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    (4) Nach herrschender Rechtsprechung gibt es zwar keine Gleichheit im Unrecht, so dass ein anderer Wohnungseigentümer für eine ähnliche Maßnahme sich nicht ohne weiteres auf die Maßnahme der Antragsgegner berufen könnte (vgl. Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 22 Rn. 275/276; z.B. BayObLG WuM 1992, 563/564).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    »Nachteil« im Sinn von § 22 Abs. 1 , § 14 Nr. 1 WEG kann auch die nicht ganz unerhebliche negative Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage sein (BGHZ 73, 196/202; BGH NJW 1992, 978/979; BayObLG NJW-RR 1993, 337/338 m.w.Nachw.).

    2 Z 101/91|KG; 09.10.1991; 24 W 1484/91">NJW-RR 1992, 150/151; 1993, 337/338); diese Ansicht wäre auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht vereinbar.

  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des

  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 39/99

    Nachteilige Auswirkungen baulicher Maßnahmen

  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 25/97

    Kein Antragrecht der Erwerbers im Wohnungseigentumsverfahren vor

  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

  • BayObLG, 25.11.1997 - 2Z BR 99/97

    Unzulässige bauliche Veränderung in Wohnanlage - Beseitigungsanspruch trotz

  • BayObLG, 16.04.1999 - 2Z BR 28/99

    Feststellung der Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung durch

  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

  • OLG Hamburg, 26.11.2004 - 2 Wx 85/01

    Wohnungseigentum: Ersatz eines Fensters durch eine Tür sowie Errichtung einer

  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer

  • BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02

    Handlungsstörer bei baulichen Veränderungen am Wohnungseigentum

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06

    Errichtung einer Garage

  • BayObLG, 05.05.2004 - 2Z BR 265/03

    Vereinbarung der Einstimmigkeit bei baulichen Veränderungen - Zumutbarkeit eines

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 89/97

    Unzulässige bauliche Veränderung durch Wohnungseigentümer - Gartentür statt

  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

  • AG Hamburg, 10.08.2011 - 102 D 29/11

    Plakatieren von Türen mit sexuellen Botschaften verboten!

  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei mehrjährigem Zuwarten mit gerichtlicher

  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 62/97

    Keine Rechtsbeeinträchtigung der Wohnungseigentümer durch Anschluß eines

  • BayObLG, 12.12.1996 - 2Z BR 104/96

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Wohnung; Eigentümerbeschluß;

  • OLG Frankfurt, 12.08.1996 - 20 W 594/95

    Einstufung der Errichtung eines Treppenhausanbaus als zustimmungspflichtige

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 63/95

    Einschränkung baulicher Veränderungen ohne Zustimmung aller übrigen

  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00

    Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht

  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94

    Mitwirkung blinder Richter

  • BayObLG, 09.06.1993 - 2Z BR 27/93

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels im Beschwerdeverfahren in

  • BayObLG, 10.02.1998 - 2Z BR 129/97

    Errichtung eines Klingeltableaus an der Tiefgarage einer Wohnanlage

  • BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 63/92

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses wegen architektonischer Veränderung

  • BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 60/95

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 28.01.1993 - 2Z BR 110/92

    Bauliche Veränderung: Können Wohnungseigentümer Unterlassung verlangen?

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