Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 17.09.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92   

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BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 (https://dejure.org/1992,2286)
BVerfG, Entscheidung vom 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 (https://dejure.org/1992,2286)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 (https://dejure.org/1992,2286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; PflVG § 3 Nr. 8
    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör - Übersehen von Rechtsausführungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 383
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozeßausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (BVerfGE 18, 380 [383]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs umfaßt nicht nur die Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Prozeßbeteiligten, sondern auch ihre rechtlichen Erwägungen (BVerfGE 55, 1 [6]; 60, 175 [210]; 64, 135 [143]).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozeßausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (BVerfGE 18, 380 [383]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Würdigung des Sachverhaltes im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß ein Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt fühlt (BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozeßausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (BVerfGE 18, 380 [383]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozeßausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (BVerfGE 18, 380 [383]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs umfaßt nicht nur die Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Prozeßbeteiligten, sondern auch ihre rechtlichen Erwägungen (BVerfGE 55, 1 [6]; 60, 175 [210]; 64, 135 [143]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozeßausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (BVerfGE 18, 380 [383]; 27, 248 [251]; 36, 92 [97]; 46, 315 [319]; 51, 188 [191]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Würdigung des Sachverhaltes im Hinblick auf ein nicht genanntes Grundrecht dann möglich, wenn sich aus dem Sachvortrag eindeutig ergibt, daß ein Beschwerdeführer sich in diesem Grundrecht verletzt fühlt (BVerfGE 21, 191 [194]; 27, 297 [304 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
    Es entspricht zwar ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß allein aus dem Umstand, daß sich ein Gericht zu einem Vorbringen eines Beschwerdeführers nicht ausdrücklich geäußert hat, nicht darauf geschlossen werden darf, daß es dieses Vorbringen außer acht gelassen hat (BVerfGE 25, 137 [140]); vielmehr ist regelmäßig zu vermuten, daß das Gericht sich mit dem gesamten relevanten Vorbringen auseinandergesetzt hat.
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92-, NJW-RR 1993, S. 383 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen ärztlichen Honoraranspruch

    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, S. 383 ).
  • BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer Verurteilung zur Abgabe einer

    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).
  • BVerfG, 29.07.2016 - 1 BvR 1225/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Anspruch auf

    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, S. 383).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Diese Garantie erstreckt sich sowohl auf den Tatsachenvortrag als auch auf die rechtlichen Argumente de er Prozessbeteiligten (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1993, 383).

    Vom Vorliegen derartiger Umstände, die den Schluss auf eine verfassungsrechtlich relevante Nichtberücksichtigung von Parteivortrag zulassen, ist auszugehen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründe auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens ein Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, WuM 1991, 146 f.; NJW-RR 1993, 383; WuM 1995, 140 f.; NJW 1998, 2583 f.).

    Für den Sonderfall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchst richterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 383; NJW 1995, 2911).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag nicht oder doch nicht hinreichend beachtet wurde (BVerfGE 47, 182; 86, 133; Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 - zuletzt Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 - vom 29. Juli 2016 - 1 BvR 1225/15 - und vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -).
  • BVerfG, 28.04.2023 - 2 BvR 924/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Davor schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2016 - 1 BvR 1304/13 -, Rn. 23).
  • BGH, 07.07.2005 - X ZR 15/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Aus dem Schweigen des Gerichts über bestimmte Punkte des Klägervortrags darf in der Regel nicht geschlossen werden, daß das Gericht diese Punkte außer acht gelassen hat (BVerfG NJW-RR 1993, 383).
  • BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).
  • StGH Hessen, 18.04.2012 - P.St. 2336

    Verletzung rechtlichen Gehörs

    1999, 3410 [3413 f.]; Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1648 -, LVerfGE 14, 280 [286]; zu Art. 103 Abs. 1 GG ebenso BVerfGE 86, 133 [146]; 94, 166 [220 f.]; BVerfGK, Beschluss vom 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; Beschluss vom 26.11.2008 - 1 BvR 670/08 -, NJW 2009, 1584 [1584 f.]; Beschluss vom 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07 -, NJW 2009, 1585 [1587]; Detterbeck, AöR 136 (2011), 222 [239] -.

    - Vgl. zu Art. 103 Abs. 1 BVerfGE 47, 182 [189]; BVerfGK, Beschluss vom 25.06.1992 - 1 BvR 600/92 -, NJW-RR 1993, 383; Beschluss vom 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 -, BVerfGK 10, 41 [46]; Beschluss vom 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08 -, juris -.

  • BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 596/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bezogen auf zivilgerichtliche

  • OLG München, 18.02.2015 - 34 AR 15/15

    Sachliche Gerichtszuständigkeit bei energiewirtschaftlichen Rechtsstreitigkeiten

  • OVG Niedersachsen, 07.02.2014 - 8 LA 84/13

    Approbation; Arzt; Betäubungsmittel; Diazepam; Dihydrocodein; Flunitrazepam;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 8 LA 22/14

    Approbation; Arzt; Methadon; Substitution; Substitutionsbehandlung; Unwürdigkeit

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06

    Zur Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 187/05

    Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12

    Kreditfinanzierter Immobilienkauf zu Steuersparzwecken: Verjährung von

  • OLG Brandenburg, 07.12.2006 - 12 U 109/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mitverschulden des verletzten Beifahrers wegen

  • StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455

    Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie

  • OLG Stuttgart, 14.04.2011 - 12 U 177/10

    Ablehnungsgesuch gegen Richter wegen Befangenheit

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7540
OLG Karlsruhe, 17.09.1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. September 1991 - 17 U 179/91 (https://dejure.org/1991,7540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 383
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04

    Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung,

    Die Anwendbarkeit des § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO in der seinerzeitigen Fassung des § 513 Abs. 2 ZPO lässt offen das OLG Karlsruhe vom 17.09.1991 - 17 U 179/91 -, NJW-RR 1993, 383; vgl. für den umgekehrten Fall - Erlass eines irrig als weiteres [Erstes] Versäumnisurteil bezeichneten Zweiten Versäumnisurteils - BGH vom 19.12.1996, a. a. O.).

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (vom 17.09.1991, a. a. O.) wandelt das Zweite Versäumnisurteil in ein Erstes Versäumnisurteil ab, gegen das der verurteilten Partei nunmehr der Einspruch zusteht.

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes

    Teilweise vertretene andere Lösungsansätze hält der Senat nicht für überzeugend (vgl. dazu OLG Karlsruhe vom 17.9.1991, 17 U 179/91: Umdeutung des II. Versäumnisurteils in ein Versäumnisurteil; Sächsisches LAG vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04: Nichtladen des Beklagten zum neuen Termin, um ein Versäumnisurteil zu ermöglichen; beide Urteile abrufbar über juris).
  • LAG Hessen, 12.05.2003 - 16 Sa 134/03

    Erlass eines Zweiten Versäumnisurteils bei Fehlen seiner zwingenden prozessualen

    Soweit teilweise die Ansicht vertreten wird, in einem Fall wie dem vorliegenden liege erst aufgrund des abändernden Urteils des Berufungsgerichts nunmehr erstmals ein korrektes erstes Versäumnisurteil vor, gegen das der Säumige jetzt Einspruch einlegen müsse (vgl. OLG Nürnberg 08.12.1981, OLGZ 1982, 447 (449); OLG Karlsruhe 17.09.1991, NJW-RR 1993, 383 (384)), kann das nicht überzeugen.
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