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   OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91   

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https://dejure.org/1992,3503
OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91 (https://dejure.org/1992,3503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91 (https://dejure.org/1992,3503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Dezember 1992 - 30 REMiet 2/91 (https://dejure.org/1992,3503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhung; Kappungsgrenze; Modernisierungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 2 Abs. 1 Nr. 3 § 3
    Einbeziehung des Kostenaufwands für die Modernisierung einer preisfreien Mietwohnung in ein Mieterhöhungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 399
  • MDR 1993, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 30.10.1982 - 4 REMiet 6/82

    Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters in einer Mietwohnung ;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91
    Der Rechtsentscheid des hiesigen, vormals für die Bescheidung von Rechtsentscheidsvorlagen zuständigen 4. Zivilsenats vom 30.10.1982 (NJW 1983, 289 = ZMR 1983, 102 ) verhält sich über die Zulässigkeit eines Nebeneinanders der Erhöhungsverfahren nach § 2 MHG einerseits und nach § 3 MHG andererseits; die Berechnung der Kappungsgrenze im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG wird dabei nicht angesprochen.

    Falls die Vergleichsmiete in dem gemäß § 2 MHG relevanten Zeitraum gestiegen ist, kann der Vermieter daneben in einem gesonderten Verfahren nach § 2 MHG Zustimmung des Mieters zur Mietzinserhöhung auf der Basis für vergleichbaren nicht modernisierten Wohnraum verlangen (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 30.10.1982, aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 19.08.1983 - 3 REMiet 3/83

    Rechtsentscheid; Rechtsfragen; Berufung; Beweisaufnahme;

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91
    Macht der Vermieter von der vorstehend angeführten ersten Möglichkeit Bebrauch, verlangt er also nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nebeneinander Mietzinsanhebung sowohl im Verfahren nach § 2 MHG als auch im Verfahren nach § 3 MHG , so gilt für die Mietzinsanhebung nach § 2 MHG auf die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren nicht modernisierten Wohnraum die Kappungsgrenze des § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG , während diese Begrenzung der Mietzinsanhebung im Rahmen des gleichzeitig eingeleiteten Erhöhungsverlangens nach § 3 MHG wie bei Anhebungsverfahren dieser Art allgemein nicht eingreift (OLG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 29.8.1981. NJW 1984, 62 = ZMR 1984, 201 ; Emmerich-Sonnenschein, aaO., § 3 MHG Rz. 21).
  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18

    Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der

    bb) Eine in der Instanzrechtsprechung und der mietrechtlichen Literatur verbreitete Meinung, der auch die Revision folgt, verneint allerdings die Zulässigkeit eines Vorgehens des Vermieters in umgekehrter Reihenfolge; danach soll dem Vermieter die Möglichkeit einer (weiteren) Erhöhung der Miete auf Grundlage der umlegbaren Modernisierungskosten (nach § 559 BGB [aF]) versperrt sein, wenn er zuvor eine Erhöhung der Miete nach § 558 BGB unter Heranziehung der ortsüblichen Vergleichsmiete für den modernisierten Wohnraum durchgesetzt hat (vgl. OLG Hamm, NJW 1983, 289, 290; NJW-RR 1993, 399; Börstinghaus, NZM 1999, 881, 885 [jeweils zum MHG]; LG Berlin, Urteil vom 14. Juni 2011 - 63 S 454/10, juris Rn. 14; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn. IV 408; Fleindl, NZM 2016, 65, 72; Staudinger/V. Emmerich, aaO; BeckOGK-BGB/Schindler, Stand 1. Juli 2020 § 559 Rn. 23; BeckOK-BGB/Schüller, Stand 1. Mai 2020, § 559 Rn. 10; MünchKommBGB/Artz, aaO; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO Rn. 6; Erman/Dickersbach, BGB, 15. Aufl., § 559 Rn. 5).
  • BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 185/03

    Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen bei der Berechnung der

    Da Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden sollen, müßten nach dem Sinn und Zweck der Bestimmung bei der Ermittlung der Kappungsgrenze auch solche Mieterhöhungen außer Betracht bleiben, die auf einer Wohnungsmodernisierung beruhten, jedoch nicht vom Vermieter in dem förmlichen Verfahren des § 3 MHG einseitig erklärt, sondern von den Parteien einvernehmlich ausgemacht worden seien (OLG Hamm, NJW-RR 1993, 399 = GE 1993, 155 = WuM 1993, 106 = ZMR 1993, 161; LG Frankfurt, ZMR 1997, 474; Bub/Treier/Schultz, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III. A, Rdnr. 353; Emmerich/Sonnenschein, Miete, 7. Aufl., § 2 MHRG, Rdnr. 30; Lammel, Wohnraummietrecht, § 2 MHG, Rdnr. 63; MünchKomm/ Voelskow, 3. Aufl., § 2 MHG, Rdnr. 32; Soergel/Heintzmann, 12. Aufl., § 2 MHG Rdnr. 32; Staudinger/Emmerich, 13. Bearbeitung [1997], § 2 MHRG, Rdnr. 99; ähnlich Köhler/Kossmann, Handbuch der Wohnraumiete, 4. Aufl., § 150 Rdnr. 13).
  • LG Berlin, 14.06.2011 - 63 S 454/10

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung und eines zusätzlichen Modernisierungszuschlags

    So darf der bei gleichzeitigem Betreiben der Erhöhungsverfahren nach § 558 und § 559 BGB zulässige Höchstbetrag (alter Mietzins + 20 % hiervon + Modernisierungszuschlag) beim Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen hierfür auch bei einer Einbeziehung von Modernisierungskosten in ein einheitliches Erhöhungsverfahren nach § 558 BGB durchaus erreicht werden (OLG Hamm v. 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91, GE 1993, 155).
  • LG Berlin, 18.01.1999 - 61 S 1342/98

    Zweifache Mieterhöhung möglich

    Diese Ansicht ist allerdings unzutreffend.Sie ist weder durch die Rechtsentscheide des OLG Hamm vom 30.10.1982 (NJW 1983, 289) und vom 30.12.1992 (NJW-RR 1993, 399 = GE 1993, 155) gestützt noch aus sonstigen Gründen sachlich berechtigt.
  • AG Pinneberg, 20.08.2004 - 66 C 361/03

    Betriebskostenabrechnung nach Wegfall der Preisbindung; Stillschweigende

    Zum einen ist die Klausel unwirksam, weil sie nicht erkennen lässt, dass das Bestimmungsrecht des Vermieters an §§ 315, 316 BGB gebunden und damit eingeschränkt ist (BGH, WuM 1993, 107 [OLG Hamm 30.12.1992 - 30 REMiet 2/91] ).
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