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   BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92   

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https://dejure.org/1992,2756
BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92 (https://dejure.org/1992,2756)
BGH, Entscheidung vom 26.08.1992 - XII ARZ 21/92 (https://dejure.org/1992,2756)
BGH, Entscheidung vom 26. August 1992 - XII ARZ 21/92 (https://dejure.org/1992,2756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohnortwechsel - Schwerpunkt der Lebensverhältnisse - Drohungen - Wille der Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 36
    Kein Wohnungswechsel einer Frau, die den Aufenthalt von einem Frauenhaus in ein anderes, um der massiven Drohung ihres Ehemannes zu entgehen, verlegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 4
  • FamRZ 1993, 47
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1967 - IV ZB 179/67

    Kindeswohnsitz bei Getrenntleben der Eltern

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Trennt sich ein Elternteil von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 48, 228, 237; Senatsbeschlüssevom 30. November 1983 - IVb ARZ 50/83 - FamRZ 1984, 162;vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Der Beschluß verletzt deshalb ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und entfaltet daher keine Bindungswirkung (BGHZ 71, 69, 72 ff).
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83

    Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Trennt sich ein Elternteil von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 48, 228, 237; Senatsbeschlüssevom 30. November 1983 - IVb ARZ 50/83 - FamRZ 1984, 162;vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ARZ 1/92

    Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Trennt sich ein Elternteil von dem anderen unter Begründung eines neuen Wohnsitzes, so vermittelt er dem Kind dadurch einen weiteren Wohnsitz (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 48, 228, 237; Senatsbeschlüssevom 30. November 1983 - IVb ARZ 50/83 - FamRZ 1984, 162;vom 29. Januar 1992 - XII ARZ 1/92 - FamRZ 1992, 664).
  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Die Bestimmungen über Wohnsitz und Aufenthalt sind damit Bestandteile der verfahrensrechtlichen Zuständigkeitsvorschriften, so daß für sie deutsches Recht als die lex fori gilt(Senatsbeschluß vom 25. Februar 1992 - XII ARZ 4/92 - FamRZ 1992, 794, 795).
  • OLG Köln, 03.01.1992 - 26 WF 236/91

    Ehegatte; Trennung; Umzug; Frauenhaus; Wohnsitz

    Auszug aus BGH, 26.08.1992 - XII ARZ 21/92
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob eine Frau allein durch ihren Aufenthalt in einem Frauenhaus regelmäßig schon einen Wohnsitz am Ort des Frauenhauses begründet (verneinend OLG Köln FamRZ 1992, 976 [OLG Köln 03.01.1992 - 26 WF 236/91]).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

    Ein weniger als drei Wochen (bis zum 7. September 1994) dauernder Aufenthalt der Mutter in einem Frauenhaus in B. reichte - mangels "ständiger" Niederlassung an diesem Ort (§ 7 BGB; vgl. dazuSenatsbeschluß vom 26. August 1992 - XII ARZ 21/92 = BGHR BGB § 11 Satz 1 Doppelwohnsitz 3) - jedenfalls nicht aus, um dort einen Wohnsitz zu begründen.
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2009 - 16 WF 61/09

    Zuständiges Gericht bei Doppelwohnsitz eines Kindes

    Anders als in den Fällen, in denen der Aufenthalt nur als vorübergehende Zuflucht gedacht ist (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 4; NJW 1995, 1224; OLG Köln FamRZ 1992, 976), begründet der Aufenthalt im Frauenhaus daher dann einen Wohnsitz, wenn die ins Frauenhaus ziehende Frau die Absicht hat, sich dauerhaft am Ort des Frauenhauses aufzuhalten und dort den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1997, 1400; OLG Hamm FamRZ 2000, 1294; Staudinger - Weick aaO Rdn. 11).
  • BGH, 22.09.1993 - XII ARZ 24/93

    Gerichtliche Zuständigkeit für die elterliche Sorge für eheliche Kinder

    Der Beschluß verletzt deshalb ihren Anspruch auf rechtliches Gehör und entfaltet daher keine Bindungswirkung (BGHZ 71, 69, 72 ff;Senatsbeschluß vom 26. August 1992 - XII ARZ 21/92 - FamRZ 1993, 47, 48).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.1995 - 2 UF 290/94

    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts bei Auszug aus der Ehewohnung in

    Für den nach allgemeiner Meinung neben der tatsächlichen Niederlassung erforderlichen Wohnsitzbegründungs- oder Domizilwille, den der BGH in seiner Entscheidung vom 26.8.1992 (NJW-RR 1993, 4 ) für den Fall der "Verlegung" von einem Frauenhaus in ein anderes verneint hat, wobei er aber ausdrücklich dahingestellt ließ, ob eine Frau allein durch ihren Aufenthalt in einem Frauenhaus regelmäßig schon einen Wohnsitz am Ort des Frauenhauses begründet, kann die polizeiliche An- und Abmeldung einen Anhaltspunkt bieten (BVerfG NJW 1990, 2193, 2194).
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