Rechtsprechung
   KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4598
KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92 (https://dejure.org/1992,4598)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 1188/92 (https://dejure.org/1992,4598)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 1188/92 (https://dejure.org/1992,4598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28
    Umfang und Wirkung eines Entlastungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwalter; Entlassung; Wohnungseigentümer; Ansprüche; Befreiung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    In diesem Zusammenhang wird es insbesondere bedenken müssen, daß nach dem Grundsatz des Vorteilsausgleiches der Schuldner des Gewährleistungsanspruches sog. »Sowieso - Kosten« nicht zu erstatten hat (BGHZ 91, 206 ff. = NJW 1984, 2457 = MDR 1984, 833 = BauR 1984, 510 ; Ingenstau/Korbion, VOB 11. Aufl., Teil B § 13 Rdnr. 825 ff.), sie also auch von einem möglicherweise zu leistenden Schadensersatz abzusetzen sind.
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Selbst wenn der Verwaltervertrag, dessen Inhalt bisher nachprüfbar nicht festgestellt ist, eine solche ausdrückliche Verpflichtung nicht enthält, trifft den Verwalter nach § 27 Abs. 1 Satz 2 WEG im Rahmen der Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht auch die Verpflichtung, Baumängel zu beheben (BGHZ 67, 232 ff. = NJW 1977, 44 = MDR 1977 217 = DWE 1977, 91), also auch Gewährleistungsansprüche zu verfolgen.
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Über den Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter ist im Wohnungseigentumsverfahren zu entscheiden (BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466 = MDR 1981, 43; BayObLG ZMR 1990, 65).
  • BGH, 21.03.1957 - II ZR 172/55

    Wirksamkeit richterlichen Handelns im FGG -Verfahren über eine Angelegenheit der

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Zwar trifft es zu, daß im Regelfall die Entlastung eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, die wie ein negatives Schuldanerkenntnis wirkt (BGHZ 24, 47, 54; Senatsbeschlüsse vom 22.4.92 - 24 W 2468/92 - und vom 12.9.88 - 24 W 5887/87 - in NJW-RR 1989, 144 = WuM 1989, 102; von Feldmann in Münchner Kommentar 2. Aufl., Rdnr. 10; Heinrichs in Palandt, 51. Aufl., Rdnr. 11 je zu § 397 BGB ).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Rechtsfehlerhaft ist jedoch die von dem Landgericht unter Berufung auf OLG Celle (NJW 1991, 979 ) vertretene Rechtsansicht, die Entlastung erfasse nur solche Schadensersatzansprüche nicht, die auf strafbaren Handlungen des Verwalters beruhen.
  • KG, 12.09.1988 - 24 W 5887/87

    Verwalter kann sich nicht selber entlasten, auch nicht in Vertretung der ihm

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Zwar trifft es zu, daß im Regelfall die Entlastung eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung enthält, die wie ein negatives Schuldanerkenntnis wirkt (BGHZ 24, 47, 54; Senatsbeschlüsse vom 22.4.92 - 24 W 2468/92 - und vom 12.9.88 - 24 W 5887/87 - in NJW-RR 1989, 144 = WuM 1989, 102; von Feldmann in Münchner Kommentar 2. Aufl., Rdnr. 10; Heinrichs in Palandt, 51. Aufl., Rdnr. 11 je zu § 397 BGB ).
  • KG, 18.10.1991 - 24 W 7295/90
    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    - Die Zulässigkeit des Rechtsweges hatte der Senat hier noch zu prüfen, weil die erste Instanz am 2. Dezember 1990 abgeschlossen war und § 17 a Abs. 5 GVG n.F. deshalb hier noch nicht anwendbar ist (Senatsbeschlüsse vom 16.9. 92 - 24 W 6645/91 - und vom 18.10.91 - 24 W 7295 - in ZMR 1992, 119 = WE 1992, 108).
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 53/87

    Abgrenzung zwischen Aufwendungsersatz und einer Vergütung für Vorstandsmitglieder

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 1188/92
    Denn die Entlastung stellt allgemein den Verwalter nur von solchen Ansprüchen frei, die der Wohnungseigentümergemeinschaft bei sorgfältiger Prüfung aller ihr erstatteten Vorlagen und Berichte erkennbar waren (BGH LM § 46 GmbHG für die Entlastung eines Geschäftsführers einer GmbH; BGH WuM 1977, 361 für den gleichen Fall; BGH NJW-RR 1988, 745, 748 für einen Vereinsvorstand).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    1b Z 14/88">NJW-RR 1989, 840, 841; KG, NJW-RR 1987, 79, 80; 1993, 404; OLG Celle, OLGZ 1983, 177, 179; OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1989, 60; OLG Düsseldorf, NZM 1999, 269; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 122; Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28 Rdn. 31; Staudinger/Bub, aaO, § 28 WEG Rdn. 438).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 111/04

    Feststellungsinteresse hinsichtlich der Verteilung von Reparaturkosten auch ohne

    Selbst wenn man den Verwalter für verpflichtet hielte, selbst Gewährleistungsansprüche am gemeinschaftlichen Eigentum zu verfolgen (so KG NJW-NJW-RR 1993, 404, ablehnend die ganz h. M. so etwa BayObLG NJW-RR 1992, 1102; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 27 Rdn. 65; Weitnauer/Lüke, WEG § 27 Rdn. Rdn. 6 jeweils mit weiteren Nachweisen), ergibt sich aus dem Vorbringen der Antragstellerin nicht nachvollziehbar, dass die Kosten für die Errichtung des Vordaches in nicht verjährter Zeit gegen den Bauhandwerker durchsetzbar gewesen wären; denn die Kosten hätten wegen des in erster Linie bestehenden Nachbesserungsanspruchs nur unter den besonderen Voraussetzungen der §§ 634, 635 BGB a. F. im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend gemacht werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht