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   OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92   

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https://dejure.org/1992,3043
OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 1992 - 22 U 113/92 (https://dejure.org/1992,3043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Nr. 3; BGB § 242
    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer Wintergarten-Bedachung auf eine vorhandene Unterkonstruktion

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gilt die Pflicht, Bedenken anzumelden, für jeden Unternehmer? (IBR 1993, 231)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 533/91
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 405
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2004 - 21 U 229/03

    Verfahrensrecht - Bindung bei Streitverkündung

    Der Zweck ist es, den Besteller vor Schaden zu bewahren (vgl. BGH BauR 1987, 79 (80); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406)).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Maßstab, der an den Umfang der Prüfungs- und Hinweispflicht anzulegen ist, regelmäßig bei Einschaltung eines Sonderfachmanns reduziert ist, gegebenenfalls auch vollständig entfallen kann (vgl. OLG Celle BauR 2002, 812 (813); OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405 (406); OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 (249); OLG Düsseldorf BauR 2002, 323 (324)).

    Kommt der Unternehmer seiner hiernach bestehenden Prüfungs- und Hinweispflicht nicht nach und wird dadurch das Gesamtwerk beeinträchtigt, so ist seine Werkleistung mangelhaft (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405 (406); BGH BauR 1987, 79 (80)).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2007 - 5 U 6/07

    Zur Rechtsnatur und zum Umfang der bauvertraglichen Prüfungs- und Hinweispflicht

    Der Auftragnehmer muss also im Rahmen der Zumutbarkeit prüfen, ob die ihm zur Verfügung gestellten Vorleistungen anderer Unternehmer eine geeignete Grundlage für die Erbringung seiner Werkleistungen bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Bremen, 29.09.2005 - 5 U 9/05

    Grundsätze eines Anspruchs aus postiver Vertragsverletzung; Wirksamkeit der

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  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Für das Unterlassen der gebotenen Prüfung wäre die Beklagte allein verantwortlich, da sie die fehlende bzw. mangelhafte Vorleistung mit den bei einer Fachfirma ihres Gebiets zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Hamm, 13.12.2000 - 25 U 148/98

    Mängel bei Parkettverlegung; Verlegung von Parkett auf Fußbodenheizung;

    Der Werkunternehmer ist nämlich gehalten, Bedenken gegen die Güte und Brauchbarkeit der von dem Auftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, auf denen seine Leistung aufbaut, unverzüglich mitzuteilen (vgl. hierzu Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 1519; BGH BauR 1987, 79 (80); BGH NJW-RR 1993, 405 (405); OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1450 (1451)).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00

    Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter

    Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder überhaupt aufgrund dessen Planungen auszuführen hat, muß deshalb prüfen und ggfs. geeignete Erkundungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können (vgl. Senatsurteil vom 13.11.92 - 22 U 113/92 - NJW-RR 1993, 405 = OLGR 1993, 194 = BauR 1993, 374 L).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1999 - 22 U 71/98

    Mängel der Vorunternehmerleistung; Umfang der Nachbesserungspflicht

    Sie mußte deshalb wie jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen auszuführen hat, prüfen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für ihr Werk boten und keine Eigenschaften besaßen, die den Erfolg ihrer Arbeit in Frage stellten (vgl. Senatsurteil vom 13.11.1992 - 22 U 113/92 - NJW-RR 1993, 405).
  • OLG Jena, 19.04.2011 - 4 U 515/10

    Zur Regressklage des Versicherers gegen potentiellen Drittschädiger bei

    Jeder Auftragnehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen Unternehmers oder mit den ihm vom Auftraggeber gelieferten Stoffen oder Bauteilen oder überhaupt nach dessen Planung auszuführen hat, muss prüfen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Planungen eine geeignete Grundlage bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen könnten (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 405; vor der Montage von Leichtmetallprofilen für eine Wintergartenüberdachung auch AG Nürnberg NJW-RR 1993, 406).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 90/00

    Werkvertrag - Fugenglattstrich an Klinkerfassade - Hinweis auf Farbunterschiede

    Eine Haftung des Gemeinschuldners für das uneinheitliche Farbbild der Außenfassade ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten, die in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegt sind und die aus Treu und Glauben folgende Pflicht des Werkunternehmers, den Besteller vor Schaden zu bewahren, konkretisieren (BGH, Urt. v. 23.10.1986 NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80; Senatsurteil v. 13.11.1992, OLGR 1993, 194, 195).
  • OLG Köln, 02.10.2017 - 11 U 151/16

    Pflicht zur Prüfung der Vorleistung nur bei Zusammenhang mit eigener

    Der Rahmen der Zumutbarkeit bestimmt sich dabei nach den Umständen des Einzelfalls (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1992, 22 U 113/92).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1993 - U 5/92
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