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   BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91   

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https://dejure.org/1992,2353
BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,2353)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1992 - III ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,2353)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - III ZR 84/91 (https://dejure.org/1992,2353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren - Voraussetzungen des Übergehens eines Beweisantrags in unzulässiger Weise - Wirkung schiedsgerichtlicher Entscheidungen - Vorliegen der Befugnis eines Schiedsgerichts zur Entscheidung über die ...

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 810; ZPO § 422
    Schiedsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann das ordentliche Gericht Entscheidungen eines Schiedsgerichts überprüfen? (IBR 1993, 267)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 444
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 27.10.1914 - VII 261/14

    Schiedsspruch; Bedingte Verurteilung; Vollstreckungsurteil

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Diese Entscheidung des Schiedsgerichts über die Zulässigkeit der Schiedsklage ist weder der Rechtskraft noch der Vollstreckbarerklärung fähig (RGZ 85, 391, 393; 169, 52, 53; LAG Baden-Württemberg, BB 1960, 1021; Schwab, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl. S. 157; Glossner/Bredow/Bühler, Das Schiedsgericht in der Praxis, 3. Aufl., Rn. 464).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 18/77

    Bindung einer Prozesspartei an einen vorangegangenen Schiedsvertrag -

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Diese Auslegung läßt Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1979 - III ZR 18/77 - BGHWarn 1979 Nr. 142).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 46/87

    Auslegung einer Schiedsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Ob dem Schiedsgericht durch die Schiedsklausel die Kompetenz-Kompetenz, also die Befugnis eingeräumt worden ist, über die Wirksamkeit und Reichweite der Schiedsabrede mit bindender Wirkung auch für die staatlichen Gerichte zu entscheiden (vgl. zur Zulässigkeit einer Kompetenz-Kompetenz-Klausel Senatsurteil vom 26. Mai 1988 - III ZR 46/87 - BGHR ZPO § 1025 Abs. 1 Kompetenz-Kompetenz-Klausel 1), kann zweifelhaft sein.
  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Werden sie verletzt, so ist ein inländischer Schiedsspruch aufzuheben, einem ausländischen die Anerkennung zu versagen, wenn die Entscheidung des Schiedsgerichts auf dieser Verletzung beruhen kann (Senatsurteil vom 18. Januar 1990 - III ZR 269/88 - BGHR ZPO § 1044 Abs. 2 Nr. 4, insoweit nicht in BGHZ 110, 104, abgedruckt).
  • RG, 05.11.1903 - VI 155/03

    1. Kann nach der rechtskräftigen Verurteilung des Hauptschuldners der Bürge

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Ein solcher Anspruch kann im Prozeß von der Beklagten nicht nur durch Widerklage, sondern auch im Wege eines Beweisantrages geltend gemacht werden (vgl. RGZ 56, 109, 112).
  • RG, 27.03.1942 - VII 113/41

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs.

    Auszug aus BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91
    Diese Entscheidung des Schiedsgerichts über die Zulässigkeit der Schiedsklage ist weder der Rechtskraft noch der Vollstreckbarerklärung fähig (RGZ 85, 391, 393; 169, 52, 53; LAG Baden-Württemberg, BB 1960, 1021; Schwab, Schiedsgerichtsbarkeit, 4. Aufl. S. 157; Glossner/Bredow/Bühler, Das Schiedsgericht in der Praxis, 3. Aufl., Rn. 464).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

    Insoweit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die durch den Verfahrensfehler betroffene Partei darlegt, dass bei ordnungsgemäßem Verfahren eine andere Entscheidung in Betracht gekommen wäre (BGH, NJW-RR 1993, 444, OLG Celle, OLGR 2004, 39).

    Eine Aufhebung des Schiedsspruches wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Celle, OLGR 2004, 396), wofür es zwar genügt, dass die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann; der Schiedsspruch muss also nicht sicher auf der Gehörsverletzung beruhen (BGH, NJW-RR 1993, 444; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eines elementaren Verfahrensgrundsrechts, gehört zum unverzichtbaren Standard eines rechtsstaatlichen Verfahrens und ist damit Teil des ordre public, der bei der Prüfung eines Schiedsspruchs auch von Amts wegen zu beachten ist (§ 1059 II Nr. 2b ZPO; BGH, NJW 1992, 2299; NJW-RR 1993, 444; BayObLG, NJW-RR 2000, 807, 808.).

    Vielmehr muss das Schiedsgericht das jeweilige Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und es in Erwägung ziehen (BGH, NJW-RR 1993, 444).

    Eine Aufhebung des Schiedsspruchs setzt dann weitergehend voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, die Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs sich demnach auf die Entscheidung des Schiedsgerichts ausgewirkt hat (OLGR Celle, 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann (BGH, NJW 1952, 27), der Schiedsspruch muss nicht sicher auf diesem Verstoß beruhen (BGH, NJW 1959, 2213, 2214; NJW 1990, 2199, 2200, NJW-RR 1993, 444).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

    Die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG, § 1042 Abs. 1 Satz 2 ZPO) als elementarem Verfahrensgrundsrecht gehört zum unverzichtbaren Standard eines rechtsstaatlichen Verfahrens und ist damit Teil des ordre public, der bei der Prüfung eines Schiedsspruchs auch von Amts wegen zu beachten ist (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2b ZPO; BGH NJW 1992, 2299; BGH NJW-RR 1993, 444; BayObLG NJW-RR 2000, 807, 808.) Die Verletzung des rechtlichen Gehörs führt, sofern der Schiedsspruch hierauf beruht, zu dessen Aufhebung.

    Vielmehr muss das Schiedsgericht das jeweilige Vorbringen auch zur Kenntnis nehmen und es in Erwägung ziehen (BGH NJW-RR 1993, 444).

  • BGH, 18.01.2007 - III ZB 35/06

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs hinsichtlich der

    Sie wird - soweit ersichtlich - allgemein verneint: Der "Zwischenschiedsspruch" über die Zuständigkeit (oder andere prozessuale Streitpunkte) treffe keine - endgültige - (Sach-)Entscheidung und binde (analog § 318 ZPO) lediglich das Schiedsgericht (vgl. - mit variierender Begründung -: Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. 2005 Kap. 18 Rn. 10, Kap. 30 Rn. 11; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO 22. Aufl. 2002 Anh. 1061 Rn. 9 ff ; Zöller/Geimer, 26. Aufl. 2007 § 1061 Rn. 14; MünchKommZPO-Münch 2. Aufl. 2001 § 1056 Rn. 5 ; siehe auch Senatsurteil vom 2. Juli 1992 - III ZR 84/91 = NJW-RR 1993, 444, 445 und RGZ 85, 391, 393; 169, 52, 53).
  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Zudem müssen die Parteien Gelegenheit haben, sich zu allen tatsächlichen Erwägungen zu äußern, auf die die Entscheidung des Schiedsgerichts gegründet werden soll ( BGH NJW-RR 1993, 444; WM 1963, 944, 945).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2013 - 26 Sch 24/12

    Zu den Aufhebungsgründen nach § 1059 Abs. II 2 b ZPO

    Eine Aufhebung des Schiedsspruches wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Celle, OLGR 2004, 396), wofür es zwar genügt, dass die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann; der Schiedsspruch muss also nicht sicher auf der Gehörsverletzung beruhen (BGH, NJW-RR 1993, 444; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2010 - 26 Sch 4/10

    Schiedsrecht: Verstoß gegen ordre-public wegen Unverständlichkeit des

    Eine Aufhebung des Schiedsspruches wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs setzt des Weiteren voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Celle, OLGR 2004, 396), wofür es aber genügt, wenn die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann, der Schiedsspruch muss nicht sicher auf der Gehörsverletzung beruhen (BGH, NJW-RR 1993, 444; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2011 - 26 Sch 4/11
    Insoweit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die durch den Verfahrensfehler betroffene Partei darlegt, dass bei ordnungsgemäßem Verfahren eine andere Entscheidung in Betracht gekommen wäre (BGH, NJW-RR 1993, 444, OLG Celle, OLGR 2004, 396).
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