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   OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92   

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https://dejure.org/1992,2924
OLG Köln, 01.07.1992 - 2 U 6/92 (https://dejure.org/1992,2924)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1992 - 2 U 6/92 (https://dejure.org/1992,2924)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1992 - 2 U 6/92 (https://dejure.org/1992,2924)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 203; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung nach öffentlicher Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentliche Zustellung; Staatshoheitsakt; Fehler; Voraussetzungen; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unkenntnis; Mahnbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 203, § 233

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 446
  • FamRZ 1993, 78
  • VersR 1993, 459
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    g) Ebenso wie bereits das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob jeder Zustellungsmangel zur Verfehlung des verfassungsrechtlich gebotenen Zwecks der Zustellung - Verwirklichung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - führt, kann hier offenbleiben, ob eine unter Verstoß gegen § 203 Abs. 1 ZPO angeordnete und durchgeführte öffentliche Zustellung nur dann wirkungslos ist, wenn das Fehlen der Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO für das die Zustellung anordnende Gericht erkennbar war (BayObLGZ 2000, 14 = NJW-RR 2000, 1452; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171; zustimmend Fischer, ZZP 107 (1994), 163, 175; Musielak/Wolst, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 4; ablehnend MünchKomm-Wenzel, ZPO, 2. Aufl., § 203 Rdnr. 3), oder hiervon unabhängig immer dann, wenn die Voraussetzungen des § 203 Abs. 1 ZPO objektiv nicht vorlagen (OLG Zweibrücken, OLG-Report, 2001, 389).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2008 - 1 U 126/08

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils

    Ansonsten ist die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung wirksam, selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 185 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 8.11.2001, Az:: 6 W 30/2001 zit. nach iuris; OLG Hamm, MDR 1997, 1155; OLG Köln, Urteil vom 1.7.2002 - Az.: 2 U 6/92 - zit. nach iuris).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 6 W 30/01

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung der öffentlichen Zustellung sowie zur

    Die richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist wirksam, selbst wenn die Voraussetzungen für deren Bewilligung nach § 203 ZPO nicht erfüllt gewesen sein sollten (OLG Hamm MDR 1997, 1155; OLG Köln NJW-RR 1993, 446; Münch-Komm-Wenzel, BGB, 2. Aufl. 2000, § 203 Rn. 3).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Im vorliegenden Fall war eine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht nicht ersichtlich und es gab aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund, den Kläger zu weiteren Ermittlungen anzuhalten, was nach ganz überwiegender Auffassung für eine wirksame Zustellung nach §§ 185 ff. ZPO ausreicht (BGH, U. v. 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189 = NJW 2003, 1326, 1327, 1328; OLG Köln NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm NJW-RR 1998, 497; OLG Stuttgart aaO.; vgl. auch MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 185 Rn. 11).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2013 - 12 O 3998/12

    Abtretung von Bezügeforderungen an einen Treuhänder

    Die öffentliche Zustellung war daher wirksam (vgl. BGH , NJW 2003, 1326, 1327; OLG Köln , NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm , NJW-RR 1998, 497).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2015 - 1 S 481/15

    Rechtsnatur der Anordnung der öffentlichen Zustellung einer gerichtlichen

    Bei Fristversäumung ist dem Betroffenen jedoch Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. OLG Köln, Urt. v. 01.07.1992 - 2 U 6/92 - NJW-RR 1993, 446; dem folgend: Krausnick, in: Gärditz, VwGO, § 56 Rn. 55; Kimmel, in: Posser/Wolff, a.a.O., § 56 Rn. 74; ebenso: Kopp/Schenke, a.a.O.; Stöber, a.a.O.; BGH, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 06.04.2001 - 2 UF 164/00

    Öffentliche Zustellung - unbegründete Bewilligung - Unwirksamkeit der Zustellung

    Liegen die Voraussetzungen des § 203 ZPO nicht vor, so kann durch die öffentliche Bekanntmachung die dort vorgesehene Zustellungsfiktion nicht ausgelöst werden (vgl. BVerfG NJW 1988, 2361, sowie im Anschluss daran - im Ergebnis jedoch offen lassend -: BGHZ 118, 45 [47 f] = NJW 92, 3280 = MDR 92, 997 mit kritischen Anmerkungen zu früheren Rechtsprechungen BGHZ 57, 108 [110 f] und 64, 5 [8]): Soweit Literatur und obergerichtliche Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit an der Wirksamkeit einer fehlerhaft bewilligten öffentlichen Zustellung uneingeschränkt festhalten bzw. sie von der Erkennbarkeit des Fehlens der Voraussetzungen des § 203 ZPO für das bewilligende Gericht abhängig machen wollen (vgl. MüKo aaO, § 203 Rdnr. 3; Musielak/Wolst, ZPO, § 203 Rdnr. 4; Thomas/Putzo; ZPO; 22. Aufl., § 204 Rdnr. 13; Fischer ZZP 107 (1994), 163 [175]; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 171 ff; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; OLG Köln NJW-RR 1993, 446), vermag dies nicht zu überzeugen.
  • OLG München, 24.09.2012 - 19 U 2647/12

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung eines Versäumnisurteils gegen den

    Vielmehr liegt eine wirksame Zustellung nach §§ 185ff. ZPO dann vor, wenn keine andere Zustellungsmöglichkeit für das Gericht ersichtlich ist und es aus der maßgeblichen Sicht ex ante auch keinen Grund gab, die begünstigte Partei zu weiteren Ermittlungen anzuhalten (vgl. Urteil des BGH vom 11.12.2002, XII ZR 51/00, BGHZ 153, 189; OLG Köln, NJW-RR 1993, 446; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 497; Beschluss des OLG Stuttgart vom 22.06.2010, 5 U 71/10).
  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 182/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Eine formal richtig ausgeführte öffentliche Zustellung ist als Staatshoheitsakt grundsätzlich wirksam und setzt die Frist in Gang, ohne dass es darauf ankommt, ob die Voraussetzungen des § 203 ZPO tatsächlich vorgelegen haben (OLG Köln Beschl. v. 11.04.1994 - 26 W 14/93, BeckRS 2004, 11668; OLG Köln Urt. v. 1.7.1992 - 2 U 6/92, NJW-RR 1993, 446; OLG Stuttgart Beschl. v. 08.11.2001 - 6 W 30/01, NJW-RR 2002, 716).
  • BayObLG, 27.01.2000 - 1Z BR 112/99

    Zum unbekannten Aufenthalt als Voraussetzung der öffentliche Zustellung

    Nach heute in der Rechtsprechung herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist von einer gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßenden öffentlichen Zustellung dann auszugehen, wenn das bewilligende Gericht nach den ihm bekannten Tatsachen die Voraussetzung einer öffentlichen Zustellung nicht, jedenfalls nicht ohne weitere Ermittlungen bejahen konnte (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Köln aaO und FamRZ 1993, 78 f.).
  • OLG Hamm, 04.05.1999 - 29 U 206/98

    Wirksamkeit der erschlichenen öffentlichen Zustellung

  • LAG Hessen, 29.01.2001 - 16 Sa 693/00

    Wirksamkeit einer öffentliche Zustellung

  • BGH, 19.01.1999 - VI ZB 30/98

    Begriff des unbekannten Aufenthalts

  • OLG Köln, 11.04.1994 - 26 W 14/93

    Wiedereinsetzungsfristen gegen öffentlich zugestelltes Versäumnisurteil -

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