Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92   

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https://dejure.org/1992,2409
BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92 (https://dejure.org/1992,2409)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1992 - VII ZR 29/92 (https://dejure.org/1992,2409)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1992 - VII ZR 29/92 (https://dejure.org/1992,2409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hofbelag - Doppel-T-Steine - Verjährung - Mängelverjährungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 638
    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Verlegung eines Hofbelages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwerk: Hofbelag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist ein Hofbelag ein Bauwerk? (IBR 1993, 144)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 592
  • WM 1993, 419
  • BauR 1993, 217
  • ZfBR 1993, 76
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 334/90

    Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92
    Der BGH hat im Urteil (BauR 1992, 502 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 334/90] = NJW-RR 1992, 849) ausgeführt, daß ein Hofbelag u.U. als Bauwerk anzusehen ist.
  • OLG Köln, 25.11.1992 - 11 U 33/92

    Bauwerk: Hofbefestigung

    Auszug aus BGH, 12.11.1992 - VII ZR 29/92
    auch OLG Köln BauR 1993, 218 [OLG Köln 25.11.1992 - 11 U 33/92] = NJW-RR 1993, 593.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2019 - 5 U 91/18

    Terrasse ist ein Bauwerk: Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

    Das Vorliegen eins Bauwerks ist vom BGH insbesondere bejaht worden für die Herstellung einer Pflasterung (vgl. BGH NJW-RR 1993, 592 - Betonformsteine auf Kiestragschicht sowie BGH NJW-RR 1992, 849 - Betonformsteine auf Schotterbett).
  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 182/10

    Werkvertrag: Erneuerung eines Trainingsplatzes und Untersuchungen von Proben der

    Für die Zuordnung einer Werkleistung zu den Arbeiten bei Bauwerken ist neben der Bestimmung zur dauernden Nutzung die für Bauwerke typische Risikolage entscheidend, welche der Grund für die längere Verjährungsfrist ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1992 - VII ZR 29/92, BauR 1993, 217 = ZfBR 1993, 76).
  • BGH, 03.12.1998 - VII ZR 109/97

    Formularmäßige Verkürzung der Gewährleistungsfrist in einem Ingenieurvertrag;

    Er umfaßt neben Tiefbauwerken wie Straßen und wie Straßen nutzbaren Hofpflasterungen (BGH, Urteil vom 12. März 1992 - VII ZR 334/90 = NJW-RR 1992, 849 = BauR 1992, 502 = ZfBR 1992, 161; BGH, Urteil vom 12. November 1992 - VII ZR 29/92 = BauR 1993, 217 = ZfBR 1993, 76 = NJW-RR 1993, 592), Brücken, Gleisanlagen (BGH, Urteil vom 13. Januar 1972 - VII ZR 46/70 = BauR 1972, 172), Tunnels auch größere ortsfeste technische Anlagen.
  • BGH, 24.01.2013 - VII ZR 47/11

    Haftung wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld: Anwendbarkeit der Neufassung

    Der Begriff des Bauwerks wiederum erfasst, wie der Senat bereits entschieden hat, auch Maßnahmen des Tief- und Straßenbaus (BGH, Urteile vom 12. März 1992 - VII ZR 334/90, BauR 1992, 502 unter II 1; vom 12. November 1992 - VII ZR 29/92, BauR 1993, 217 unter II 1; jeweils zu § 638 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 194/99

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen für Pflasterarbeiten und Gartenanlage

    Sie dienten der erstmaligen Herstellung des Einfamilienhauses des Klägers und sind nach ihrer Art und dem Gesetzeszweck, der für Baumängel typischen Risikolage aufgrund verdeckter Mängel, die etwa beim Unterbau erst nach längerer Zeit hervortreten können, Rechnung zu tragen, als Bauwerke anzusehen (vgl. BGH BauR 1992, 502; 1993, 217, 218).
  • OLG Brandenburg, 08.10.2003 - 4 U 44/02

    Geltendmachung von Mängelbeseitigungskosten wegen Asbestbelastung von

    Insbesondere kann auch dann ein Bauwerk anzunehmen sein, wenn sich etwa Pflastersteine oder Betonformsteine ohne besondere Beeinträchtigung wieder lösen lassen (BGH NJW-RR 1993, 592 f; BGH NJW-RR 1992, 849).

    Der Senat schließt sich dieser neueren Rechtsprechung an und stellt - insoweit wie schon das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung - auf die typische Risikolage bei Bauwerken ab, die den Grund für die längere Verjährungsfrist bildet (BGH NJW-RR 1993, 592; BGH NJW-RR 1992, 849; so auch OLG Köln a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 03.02.2011 - 5 U 631/10

    BauFordSiG - Bezahlung von Baustofflieferung kann Baugeld sein

    Er umfasst auch Tiefbauwerke wie Straßen und straßennutzbare Hofpflasterungen ( vgl. BGH in NJW-RR 1992, 849 und NJW-RR 1993, 592 ).
  • OLG Köln, 29.02.2000 - 3 U 81/99

    Schotterung von Waldwegen: Welche Verjährung? Verzicht auf Einrede der Verjährung

    Von der Rechtsprechung anerkannt ist dies für Straßen, eine Makadamdecke auf einem Tankstellengelände, eine Hofpflasterung aus Betonformsteinen auf einem Schotterbett und einem Hofbelag aus Doppel-T-Steinen auf einer Kiestragschicht (vgl. BGH LM § 638 BGB Nr. 7; OLG Schleswig BauR 91, 463; BGH BauR 92, 502 und BGH NJW-RR 93, 592).
  • OLG Frankfurt, 15.09.2017 - 25 U 87/16

    Werkvertrag: Mangelhaftigkeit einer Beton-Treppenanlage - Ausschluss von Schäden

    Diese Voraussetzungen treffen auf die von der Beklagten hergestellten Treppenanlagen zu, zumal die Treppenläufe und die Podeste auf neu errichteten Betonfundamenten gegründet wurden (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 849 und BGH, NJW-RR 1993, 592, wonach die Hofpflasterung eines Autohauses bestehend aus Betonformsteinen auf einem Schotterbett als Bauwerk anzusehen ist).
  • OLG Bremen, 01.06.1995 - 4 W 1/95

    Bauhandwerkersicherungshypothek im Falle alleinigen Auftrags zum Abriß eines

    So sind z.B. die Hofbefestigung für Verbundpflaster (BGH BauR 1993, 217 ), die für einen Blumenladen genutzte Containeranlage (BGH MDR 1992, 486 ), umfangreiche Malerarbeiten (BGH NJW 93, 3195), die Verlegung eines Hofbelages aus Doppel-T-Steinen (NJW-RR 1993, 59 ), der Einbau einer Küche (BGH NJW-RR 90, 787), der Einbau von Filterbehältern für Schwimmbadanlagen (NJW-RR 90, 1108) und Schwimmbecken (NJW 83, 567) als Arbeiten an Bauwerken verstanden worden, ebenso Aufgrabungs-, Isolierungs- und Drainageverlegungsarbeiten (BGH NJW 84, 168) und die Sanierungsplanung eines Architekten (BGH BauR 87, 456).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 5 S 3242/91   

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https://dejure.org/1992,7073
VGH Baden-Württemberg, 08.10.1992 - 5 S 3242/91 (https://dejure.org/1992,7073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.1992 - 5 S 3242/91 (https://dejure.org/1992,7073)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 1992 - 5 S 3242/91 (https://dejure.org/1992,7073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vermessungsgebühr: Gebührenschuldner bei Wechsel des Eigentums am Grundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 592 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 12 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    Einer Auseinandersetzung mit den von den Beteiligten zur Stützung ihrer jeweiligen Auffassung zitierten anderen gebührenrechtlichen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs (vgl. Urteile vom 10.6.1988 - 14 S 688/87 - juris; vom 8.10.1992 - 5 S 3242/91 - juris Rn. 20 und vom 13.3.2003 - 5 S 2147/02 - NVwZ-RR 2003, 785) bedarf es nicht, da in diesen nicht über die Gebührenpflicht eines Vormerkungsberechtigten entschieden wurde und ihnen andere Sachverhalte zugrunde lagen.
  • BVerwG, 14.08.2019 - 9 B 24.19

    Klage gegen die Heranziehung zu einer Gebühr für die Fortführung des

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof - nicht in dem angegriffenen Berufungsurteil, wohl aber in seinem dort (UA S. 14) erwähnten Urteil vom 8. Oktober 1992 - 5 S 3242/91 - (juris Rn. 19) - die Gebäudeaufnahme und die Fortführung des Liegenschaftskatasters als "verschiedene Abschnitte einer mehrstufigen Amtshandlung" bezeichnet hat, führt auch dies nicht auf einen fallübergreifenden Klärungsbedarf des revisiblen Rechts.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Dass die Fortführung des Liegenschaftskatasters im Interesse des Auftraggebers lag (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.10.1992 - 5 S 3242/91 - BWVPr 1993, 122), weil nur so die durch die Zerlegung entstandenen neuen Flurstücke grundbuch- und damit verkehrsfähig wurden, erfordert ebenfalls keine dahingehende Antragstellung durch den Auftraggeber.
  • VG Sigmaringen, 22.01.2004 - 6 K 2524/02

    Rundfunkgebührenpflicht des Arbeitgebers für mitarbeitereigene Geräte

    Insoweit ist eine an der Lebenserfahrung ausgerichtete Betrachtungsweise notwendig (vgl. Herb, Anm. zu VGH Baden-Württemberg - 14 S 2371/90 -, VBlBW 1993, 12, 13).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 126/90   

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https://dejure.org/1993,8733
OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 126/90 (https://dejure.org/1993,8733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.1993 - 6 L 126/90 (https://dejure.org/1993,8733)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - 6 L 126/90 (https://dejure.org/1993,8733)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 Abs. 2 BauVorlV ND; ND VermGebO; § 3 Abs. 2 VwKostG ND
    Niedersachsen; Katasteramt; Lagepläne; Kostenordnung; Gebühren; Bauvorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Niedersachsen; Katasteramt; Lagepläne; Kostenordnung; Gebühren; Bauvorhaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 592
  • NJW-RR 1993, 592 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 126/90
    Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip ist nicht bereits darin zu sehen, daß die Gebühr die Preiskalkulation zu beeinflussen geeignet ist und zu Preiserhöhungen führen kann, sondern erst dann, wenn die Gebühr in einem Mißverhältnis zum Wert der Amtshandlung steht, also zu einer groben Verletzung der Verhältnismäßigkeit führt (vgl. BVerwG DVBl 1967, 577).
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