Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.01.1993 | OLG Koblenz, 07.05.1992

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91   

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https://dejure.org/1993,336
BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91 (https://dejure.org/1993,336)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - VII ZR 127/91 (https://dejure.org/1993,336)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91 (https://dejure.org/1993,336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 17 Nr. 8 S. 2
    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückhaltung einer Sicherheitsleistung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 17 Nr. 8 Satz 2
    Sicherheit i.S. des § 17 Nr. 1 VOB/B: Zurückbehaltungs- und Verwertungsrecht des Auftraggebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf eine Gewährleistungsbürgschaft nach Eintritt der Verjährung verwertet werden? (IBR 1993, 139)

Papierfundstellen

  • BGHZ 121, 168
  • NJW 1993, 1131
  • NJW-RR 1993, 714 (Ls.)
  • ZIP 1993, 499
  • ZIP 1993, 828
  • MDR 1993, 448
  • WM 1993, 899
  • DB 1993, 2229
  • BauR 1993, 335
  • ZfBR 1993, 125
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81

    Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91
    Das ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus § 17 Nr. 8 VOB/B, folgt jedoch aus dem mit dieser Regelung verfolgten Zweck, die ordnungsgemäße Herstellung des Werks sicherzustellen, § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Juli 1982 - VII ZR 96/81 = NJW 1982, 2494 = WM 1982, 1099 = ZfBR 1982, 253 = BauR 1982, 579).
  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 148/67

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aufgrund verjährter Ansprüche

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91
    Auf diese Weise wird die interessengerechte Angleichung an die §§ 639 Abs. 1, 478 Abs. 1 Satz 1 BGB erreicht, die, wie der Senat bereits entschieden hat, grundsätzlich auch bei Vereinbarung der VOB/B anwendbar sind (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/67 = BGHZ 53, 122, 126).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91
    Unter welchen Umständen eine von einem Bauunternehmer gestellte Bürgschaft vom Bauherrn in Anspruch genommen werden darf, ergibt sich regelmäßig aus der der Bürgschaftsbestellung zugrunde liegenden Sicherungsabrede (vgl. Senatsurteil vom 5. April 1984 - VII ZR 167/83 = NJW 1984, 2456, 2457 = WM 1984, 892 = ZfBR 1984, 185 = BauR 1984, 406).
  • BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15

    VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei

    Soweit es als hinreichend angesehen werde, dass die Mängelansprüche in unverjährter Zeit geltend gemacht worden seien, beruhe diese Einschätzung auf einer fehlerhaften Übertragung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168 auf die derzeitige Rechtslage; das genannte Urteil sei zu § 17 Nr. 8 VOB/B a.F. ergangen.

    (3) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei verjährten Gewährleistungsansprüchen in den zu § 17 Nr. 8 VOB/B a.F. ergangenen Urteilen vom 21. Januar 1993 (VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173) kann zur Begründung einer anderen Auslegung des § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) nicht herangezogen werden (a.M. im Ergebnis Beck'scher VOB/B-Kommentar/Rudolph/Koos, 3. Aufl., § 17 Abs. 8 Rn. 52, 67; Merl in Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch des privaten Baurechts, 5. Aufl., § 15 Rn. 1299).

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. bezieht sich auf diesen Zeitpunkt und gibt dem Auftraggeber für die Zeit danach unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückhaltungsrecht, weshalb die Verjährung der Gewährleistungsansprüche Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 171, juris Rn. 15 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 175, juris Rn. 8).

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZR 56/11

    VOB-Vertrag: Entstehung des Rechts des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines

    Aus der der Bürgschaftsbestellung zugrunde liegenden Sicherungsabrede ergibt sich regelmäßig, in welchem Umfang die Bürgschaft vom Gläubiger in Anspruch genommen werden darf (vgl. auch BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 170 und vom 28. September 2000 - VII ZR 460/97, WM 2000, 2373, 2374).
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei

    Danach hat der Auftraggeber eine nicht verwertete Sicherheit zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung zurückzugeben, § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B. Soweit jedoch zu dieser Zeit seine Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten, § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B. Dieses Recht steht dem Auftraggeber allerdings nur zu, wenn er die Mängel, auf die er sein Leistungsverweigerungsrecht stützt, in unverjährter Zeit gerügt hat (BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 171 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 175).
  • LG Lübeck, 10.11.2014 - 14 S 70/14

    Mängelansprüche verjährt: Auftraggeber muss Gewährleistungsbürgschaft

    Das zur Regelung des § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B 1981 ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 (IBR 1993, 139) steht dem nicht entgegen, weil sich die dort aufgestellten Grundsätze nicht auf die aktuelle Rechtslage übertragen lassen.

    Soweit in der rechtswissenschaftlichen Literatur zum Teil abweichende Voraussetzungen aufgestellt werden, beruht dies auf einer fehlerhaften Übertragung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 (VII ZR 127/91) auf die aktuelle Rechtslage, ohne die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen hinreichend zu berücksichtigen.

    Dieser Auslegung steht die vorgenannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (21.01.1993, VII ZR 127/91) nicht entgegen.

    Soweit es auch in neuerer rechtswissenschaftlichen Literatur als hinreichend angesehen wird, dass die Gewährleistungsansprüche in unverjährter Zeit geltend gemacht wurden (BeckOK/Rudolph/Koos, VOB-Kommentar 3. Aufl., § 17 Abs. 8 VOB/B Rn. 52; Leinemann/Brauns, VOB/B, 3. Auflage 2008, § 17 Rn. 156), beruht diese Einschätzung auf einer fehlerhaften Übertragung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 (VII ZR 127/91) auf die derzeitige Rechtslage.

    Da die Geltung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.01.1993 (VII ZR 127/91) für die aktuelle Fassung der VOB/B in Literatur und Rechtsprechung ungeklärt ist, erfordert auch die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • BGH, 28.01.1998 - XII ZR 63/96

    Einrede der Verjährung bei Leistung einer Mietsicherheit durch Bürgschaft

    Auch § 223 Abs. 1 BGB und die zu § 17 Abs. 8 VOB/B entwickelte Rechtsprechung (BGHZ 121, 168 ff. und 173 ff.) sind nicht entsprechend anwendbar.

    Ohne Erfolg beruft die Revision sich schließlich auf die Rechtsprechung zur Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 8 VOB/B (vgl. BGHZ 121, 168, 171 und 121, 173, 178; OLG Köln NJW-RR 1994, 16 f.).

  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Nach alledem sind mangels Verjährung der Hauptschuld die von den Parteien erörterten Fragen um Wirsamkeit (bei vorzunehmender isolierter Inhaltskontrolle) und Bedeutung der Regelung von § 17 Nr. 8 VOB/B auf Grundlage des Urteils des BGH vom 21.01.1993, VII ZR 127/91 (BGHZ 153, 279) nicht entscheidungserheblich.
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13

    17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?

    Um die Rückgabeverpflichtung hinauszuschieben, ist lediglich eine - im vorliegenden Fall erfolgte - rechtzeitige Mängelanzeige gegenüber dem Auftragnehmer erforderlich (vgl. BGHZ 121, 168; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB/B, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).

    Ist eine solche erfolgt, so ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hieraus einerseits, dass der Auftraggeber trotz Verjährungseintritts nicht nur zur Zurückhaltung der Sicherheit, sondern auch zu ihrer Verwertung im Sicherungsfall berechtigt ist (vgl. BGHZ 121, 168), und andererseits, dass sich der Bürge, der den Auftraggeber auch wegen solcher Ansprüche sichert, nicht auf die an sich nach § 768 BGB zulässige Einrede berufen kann, der Gewährleistungsanspruch sei verjährt (vgl. BGHZ 121, 173; KG BauR 2007, 547; OLG München OLGR 2008, 436; OLG Frankfurt IBR 2008, 447; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl, 10. Teil Rn. 158; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, 14. Aufl., § 17 Nr. 8 Rn. 193).

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96

    Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter

    In diesem Falle käme es jedoch auf die zwischen den Parteien streitige Frage an, ob die Klägerin die jeweiligen Mängel in unverjährter Zeit gerügt hat, weil sie dann noch die geleistete Sicherheit verwerten, also die Beklagte aus der Bürgschaft in Anspruch nehmen dürfte (vgl. BGHZ 121, 168, 173).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

    Eintreten des Sicherungsfalls bei Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern

    Unter welchen Umständen ein Bürgschaftsgläubiger im Verhältnis zum Auftragnehmer eines Werkvertrags als Sicherungsgeber berechtigt ist, eine Gewährleistungsbürgschaft geltend zu machen, richtet sich nach der ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Sicherungsvereinbarung im Werkvertrag (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 170).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 23 U 158/15

    Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise"

    Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

    Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

    Der BGH hat hierzu entschieden, dass bei Ablauf der Gewährleistungsfrist die Sicherheit gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. zurückgehalten werden darf, soweit zu diesem Zeitpunkt Ansprüche noch nicht erfüllt sind (BGH, Urt. v. 21.01.1993 - VII ZR 127/91 Rn. 12 ff.; 21.01.1993 - VII ZR 221/91 Rn. 8 ff.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2007 - 7 U 228/02).

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. bezieht sich auf diesen Zeitpunkt und gibt dem Auftraggeber für die Zeit danach unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückhaltungsrecht, weshalb die Verjährung der Gewährleistungsansprüche Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1993 - VII ZR 127/91).

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98

    Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts

  • LG Halle, 08.07.2005 - 1 S 68/05

    Verlängerung der Gewährleistungsfrist der VOB/B: Folgen

  • OLG Celle, 12.07.2007 - 13 U 191/06

    Rechtsfolgen der Verjährung einer Hauptschuld hinsichtlich einer

  • OLG Brandenburg, 30.04.2014 - 4 U 183/10

    Gewährleistungsbürgschaft wegen Baumängeln: Anspruch auf Herausgabe der

  • OLG Hamm, 02.03.2010 - 21 U 139/09

    Auslegung der Gestellung einer Gewährleistungsbürgschaft zur Ablösung des

  • OLG Frankfurt, 25.08.2016 - 23 U 158/15

    Zurückhaltung der Sicherheit trotz Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12

    Schadenersatzanspruch wegen Verzug mit teilweiser Freigabe von

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 5 U 59/07

    Wirksamkeit einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern in allgemeinen

  • KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06

    Bürgschaft - Ausschluss von § 768 BGB: Wirksamkeit und Folgen

  • OLG Hamm, 22.02.2018 - 21 U 127/17

    Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 507/12

    VOB-Vertrag: Verjährung der Hauptforderung und der Bürgschaftsforderung;

  • OLG München, 06.11.2007 - 9 U 2387/07

    Bürgenhaftung bei Mangelrüge in nicht verjährter Zeit?

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06

    Gewährleistungsbürgschaft in allgemeinen Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer

  • OLG Oldenburg, 10.02.2004 - 2 U 94/03

    Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Einbehalt einer Sicherheit nach

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2001 - 9 U 5/01

    Gewährleistungsbürgschaft: Wie wird eine befristete Bürgschaft wirksam in

  • LG Hannover, 30.08.2006 - 6 O 185/05

    Erfasst Bürgschaftabrede auch verjährte Mängelansprüche?

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 216/06

    Gewährleistungsbürgschaft: Verjährung von Haupt- und Bürgschaftsansprüchen nach

  • OLG Oldenburg, 21.07.2000 - 2 U 124/00

    Streitwert; Bürgschaftsurkunde; VOB; Bauvertrag; Gewährleistung;

  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 7 U 228/01

    Generalunternehmervertrag: Verjährungseinrede für den Gewährleistungsbürgen gegen

  • OLG Köln, 22.06.1999 - 24 U 66/97

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Inanspruchnahme einer

  • KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung

  • OLG Celle, 20.07.2000 - 13 U 271/99

    Wirksamkeit einer Klausel in einem Generalübernehmervertrag, nach der die

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 669/05

    Wirkung einer Baumängelanzeige auf Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 774/02

    Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der

  • OLG Dresden, 18.10.2007 - 12 U 1498/07

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 128/07

    Auslegung zum Umfang einer Gewährleistungsbürgschaft für mehrere Bauprojekte

  • OLG Köln, 13.10.2004 - 11 U 184/03

    Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährungseintritt

  • OLG Schleswig, 10.02.2012 - 1 U 20/11

    Gewährleistung des Unternehmers für die gestalterische Hervorhebung eines

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2021 - 2 U 15/19

    Rückgabe der Mängelbürgschaft erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist!

  • OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • OLG Koblenz, 20.08.2012 - 12 U 705/11

    Mängelrüge rechtzeitig: Verjährung der Bürgschaftsforderung?

  • OLG Hamm, 24.02.1995 - 30 U 222/94
  • LG Itzehoe, 18.11.2008 - 3 O 208/08

    Keine Verjährungshemmung durch selbständiges Beweisverfahren

  • LG Hannover, 22.09.2006 - 1 O 1436/01

    Gewährleistungsbürgschaft sichert keine verjährten Mängelansprüche!

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2001 - 21 U 80/00

    Gewährleistungsbürgschaft, Verjährung der Mängelansprüche

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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,477
BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91 (https://dejure.org/1993,477)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91 (https://dejure.org/1993,477)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde - Sicherheitenzurückhaltung - Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Unzulässige Verjährungseinrede durch Bürgen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 17 Nr. 8 S. 2; BGB § 768
    Stellung des Bürgen bei verjährten Hauptverbindlichkeiten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 768; VOB/B § 17 Nr. 8 S. 2
    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde

  • ibr-online

    Zurückhaltung einer Sicherheitsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche - Schicksal der Gewährleistungsbürgschaft? (IBR 1993, 189)

Papierfundstellen

  • BGHZ 121, 173
  • NJW 1993, 1132
  • NJW-RR 1993, 714 (Ls.)
  • ZIP 1993, 497
  • MDR 1993, 448
  • VersR 1993, 1490
  • WM 1993, 901
  • BauR 1993, 337
  • ZfBR 1993, 120
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 258/90

    Mangelbeschreibung im Beweissicherungsantrag; Einbeziehung der VOB/B in den

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91
    Vielmehr reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus, wenn der Auftraggeber mit hinreichend genauer Beschreibung von zutage getretenen Erscheinungen den Fehler, der der Werkleistung insgesamt anhaftet und der die aufgetretenen Mangelerscheinungen verursacht hat, zum Gegenstand seiner Rüge macht (zuletzt Urteil vom 26. März 1992 - VII ZR 258/90VII ZR 258/90 = ZfBR 1992, 206 = BauR 1992, 503).
  • RG, 08.02.1937 - VI 291/36

    1. Erlischt eine Schuld durch gänzlichen Wegfall des Schuldners? 2. Erlöschen mit

    Auszug aus BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91
    Der für die Bürgschaft geltende Akzessorietätsgrundsatz wird dadurch nicht in Frage gestellt (vgl. RGZ 153, 338, 346; Staudinger/Horn aaO. Rdn. 20 f; RGRK/Mormann, 12. Aufl., § 768 Rdn. 6).
  • BGH, 09.07.2015 - VII ZR 5/15

    VOB-Vertrag: Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei

    (3) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Zurückhaltungsrecht an einer Gewährleistungsbürgschaft bei verjährten Gewährleistungsansprüchen in den zu § 17 Nr. 8 VOB/B a.F. ergangenen Urteilen vom 21. Januar 1993 (VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173) kann zur Begründung einer anderen Auslegung des § 17 Nr. 8 Abs. 2 VOB/B (2002) nicht herangezogen werden (a.M. im Ergebnis Beck'scher VOB/B-Kommentar/Rudolph/Koos, 3. Aufl., § 17 Abs. 8 Rn. 52, 67; Merl in Kleine-Möller/Merl/Glöckner, Handbuch des privaten Baurechts, 5. Aufl., § 15 Rn. 1299).

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. bezieht sich auf diesen Zeitpunkt und gibt dem Auftraggeber für die Zeit danach unter bestimmten Voraussetzungen ein Zurückhaltungsrecht, weshalb die Verjährung der Gewährleistungsansprüche Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 171, juris Rn. 15 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 175, juris Rn. 8).

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe der Mängelbeseitigungskosten bei

    Danach hat der Auftraggeber eine nicht verwertete Sicherheit zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung zurückzugeben, § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B. Soweit jedoch zu dieser Zeit seine Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten, § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B. Dieses Recht steht dem Auftraggeber allerdings nur zu, wenn er die Mängel, auf die er sein Leistungsverweigerungsrecht stützt, in unverjährter Zeit gerügt hat (BGH, Urteile vom 21. Januar 1993 - VII ZR 127/91, BGHZ 121, 168, 171 und VII ZR 221/91, BGHZ 121, 173, 175).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Diese objektive Auslegung, die der Senat wegen der offensichtlichen Verwendung der Klausel über den Bezirk eines Berufungsgerichts hinaus selbst vornehmen kann (vgl. BGHZ 121, 173, 178 ; BGHZ 163, 321, 323 f.) , führt hinsichtlich der in der Bürgschaft auszuschließenden Einreden zu keinem eindeutigen Ergebnis.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2481
OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91 (https://dejure.org/1992,2481)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.05.1992 - 5 U 1014/91 (https://dejure.org/1992,2481)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 5 U 1014/91 (https://dejure.org/1992,2481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerberaterhaftung im Rahmen eines Bauherrenmodells; Verletzung von Aufklärungspflichten durch die Steuerberaterin; Ausbleiben von in Aussicht gestellten Steuervorteilen; Pflicht zur Darlegung wesentlicher steuerlich bedeutsamer Einzelheiten auf Grund der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für nicht eingetretene Steuervorteile im Bauherrenmodell (IBR 1993, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 714
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Im Gegensatz dazu hat jedoch der VII. Zivilsenat des BGH eine Prospekthaftung bei der Werbung für Bauherrenmodelle befürwortet (NJW 1990, 2461 ; WM 1990, 1658, 1659 f.; NJW 1992, 228, 229).

    Denn die Prospekthaftung erfaßt nicht nur die Initiatoren des Bauherrenmodells, sondern erstreckt sich auch auf die Personen, die mit ihrer Zustimmung im Prospekt erwähnt werden, soweit sie wegen ihrer Fachkunde oder ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung einen besonderen Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. BGHZ 77, 172, 177; BGH WM 1980, 401, 402; BGH WM 1984, 19 f.; BGH NJW 1990, 2461, 2462; BGH WM 1990, 1658, 1660).

    Daß die Beklagte dabei nicht namentlich genannt wurde, ist unerheblich, da sie als der im Prospekt erwähnte Treuhänder identifizierbar war (vgl. BGH NJW 1990, 2461, 2462).

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Das aber konnte im vorliegenden Fall nicht zutreffen, weil die Klägerin unter dem Sachzwang stand, ihre Wohnung zusammen mit einer Mehrzahl anderer Wohnungen auf der Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Konzepts errichten zu lassen und von daher praktisch weder die Vertragsgestaltung noch die Vertragsdurchführung wesentlich zu beeinflussen vermochte, zumal sie der Beklagten insoweit eine umfassende Treuhandvollmacht erteilt hatte (vgl. BFH NJW 1990, 729, 730).

    Infolgedessen war es geboten, sämtliche Aufwendungen, die wirtschaftlich mit dem Erwerb der Wohnung in Zusammenhang standen, als Anschaffungskosten einzustufen (vgl. BFH NJW 1990, 729, 731).

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Allerdings ist der Bundesgerichtshof gerade mit Blickrichtung auf die unrechtmäßige Gewährung von Steuervergünstigungen von diesem Grundsatz in einem Fall abgewichen, in dem die tatsächlich zu erwartende Entscheidung der Steuerbehörde im Einklang mit einer "allgemeinen, einheitlichen, auf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung beruhenden Übung" - gestanden hatte (BGHZ 79, 223, 226).

    Über den in BGHZ 79, 223 ff. aufgezeigten Rahmen hinaus kommen Ersatzansprüche für das Ausbleiben unrechtmäßiger Steuervorteile nicht in Betracht.

  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell;

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Sie sind aber auch unabhängig davon vorliegend ohne Bedeutung: Die im Treuhandvertrag niedergelegte Regelung, daß die Beklagte nicht für die Erreichung der von der Klägerin mit der Errichtung und Finanzierung des Bauobjektes verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen Zielsetzungen einzustehen habe, wäre von vornherein nicht tauglich gewesen, die Beklagte von der Verpflichtung zu entbinden, die Klägerin umfassend und korrekt zu beraten (vgl. BGH WM 1988, 1685, 1687); und für eine vertragliche Einigung der Parteien über die weitere - substantiiert lediglich als Gegenstand des Prospekts und nicht auch des Treuhandvertrags vorgetragene (zur Wirksamkeit insoweit vgl. BGHZ 93, 264, 266) - Klausel, daß sich die Haftung der Beklagten auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei Ersatz nur des unmittelbaren Schadens beschränke, gibt es über eine diesbezügliche Absichtserklärung im Prospekt hinaus keine Anhaltspunkte.

    Da die Klägerin an ihrer Modellbeteiligung festhält, geht die so begründete Ersatzpflicht der Beklagten dahin, an die Klägerin die Beträge zu leisten, die diese für ihre Beteiligung an der Bauherrengemeinschaft in enttäuschtem Vertrauen auf die Angaben der Beklagten zuviel aufgewendet hat; der Schadensersatz zum Ausgleich der überhöhten Aufwendungen entspricht dem Minderwert, den die Modellbeteiligung der Klägerin im Verhältnis zu den von der Beklagten zu verantwortenden falschen Erwartungen hat (vgl. BGH WM 1988, 1685, 1688).

  • BGH, 09.12.1981 - IVa ZR 42/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Steuerberatung über Verlustzuweisungen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Das löste eine Beratungspflicht aus, die dahin ging, auch ungefragt wesentliche, steuerlich bedeutsame Einzelheiten darzulegen und über ihre Folgen zu belehren (vgl. BGH VersR 1982, 245; BGH NJW-RR 1987, 1375, 1376), zumal sich die Beklagte - wie dann im weiteren für die Klägerin deutlich wurde - mit dem Modell befaßt hatte und die Rolle des Treuhänders übernahm, den der Prospekt als steuerlichen Berater der Bauherren und Verantwortlichen für Steuerfragen hervorhob.

    Die Belehrung mußte sich namentlich auf Nachteile und Risiken erstrecken, die die in Aussicht gestellte Form der Vermögensanlage erkennbar beinhaltete (vgl. BGH VersR 1982, 245 f.; BGH BB 1990, 586 ).

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 341/88

    Haftung eines Anlagevermittlers - Bauherrenmodell - Verwendung von Prospekten

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Im Gegensatz dazu hat jedoch der VII. Zivilsenat des BGH eine Prospekthaftung bei der Werbung für Bauherrenmodelle befürwortet (NJW 1990, 2461 ; WM 1990, 1658, 1659 f.; NJW 1992, 228, 229).

    Denn die Prospekthaftung erfaßt nicht nur die Initiatoren des Bauherrenmodells, sondern erstreckt sich auch auf die Personen, die mit ihrer Zustimmung im Prospekt erwähnt werden, soweit sie wegen ihrer Fachkunde oder ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung einen besonderen Vertrauenstatbestand schaffen (vgl. BGHZ 77, 172, 177; BGH WM 1980, 401, 402; BGH WM 1984, 19 f.; BGH NJW 1990, 2461, 2462; BGH WM 1990, 1658, 1660).

  • BGH, 22.02.1979 - VII ZR 256/77

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anspruchsentstehung ist insoweit nicht etwa das Datum, an dem die Klägerin der Bauherrengemeinschaft beitrat, sondern der Schlußbesprechungstermin der von der Finanzbehörde durchgeführten einschlägigen Außenprüfung, der im Jahr 1989 liegt (BGHZ 73, 363, 366 ff.).
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Das steht im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung zu Amts- und Rechtsanwaltshaftung; soweit es dort für die Schadensbeurteilung auf eine - hypothetische - gerichtliche oder behördliche Entscheidung ankommt, ist regelmäßig zu fragen, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, und nicht, welche Entscheidung wirklich ergangen wäre (vgl. BGHZ 72, 328, 329 f.; BGH VersR 1988, 134, 135; BGH WM 1990, 1917, 1922).
  • BGH, 28.06.1990 - IX ZR 209/89

    Zurückhalten von Sachvortrag durch den Prozeßbevollmächtigten; Haftung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Das steht im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung zu Amts- und Rechtsanwaltshaftung; soweit es dort für die Schadensbeurteilung auf eine - hypothetische - gerichtliche oder behördliche Entscheidung ankommt, ist regelmäßig zu fragen, wie richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre, und nicht, welche Entscheidung wirklich ergangen wäre (vgl. BGHZ 72, 328, 329 f.; BGH VersR 1988, 134, 135; BGH WM 1990, 1917, 1922).
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.05.1992 - 5 U 1014/91
    Denn erst aufgrund des Außenprüfungsergebnisses stellte sich heraus, daß das Versäumnis der Beklagten tatsächlich zu einer Steuermehrbelastung für die Klägerin führte (vgl. BGHZ 96, 290, 296; BGH NJW 1991, 2828, 2829).
  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 79/86

    Genehmigungsfähigkeit eines Drachenflugexperiments; Amtspflichten der

  • BGH, 26.10.1983 - III ZR 40/83
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 222/85

    Haftung des steuerlichen Beraters für Beratungsverschulden

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73

    Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung

  • BGH, 17.12.1979 - II ZR 240/78

    Drohender Vermögensverfall einer Publikumskommanditgesellschaft - Leistung einer

  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem

  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die

  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 63/89

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der verletzten Norm

  • BGH, 21.11.1983 - II ZR 27/83

    Treuhandvertrag oder Garantievertrag im Zusammenhang mit der Errichtung und

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

  • RG, 19.10.1917 - II 196/17

    Begleichung des Kaufpreises durch "Akzept" als wesentliche Bestimmung des

  • OLG Rostock, 16.06.2004 - 6 U 148/01

    Schadensersatz aus Steuerberaterhaftung

    Dabei ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wichtig, ohne dass der Steuerberater jedoch für nicht voraussehbare Änderungen der Rechtsprechung im Steuerrecht einzustehen hätte (OLG Koblenz NJW-RR 1993, 714).
  • OLG Nürnberg, 07.12.2000 - 8 U 1307/00

    Möglichkeit einer Anfechtung des Abschlusses einer Krankenversicherung seitens

    Rechtswidrig erlangte oder angestrebte Vorteile werden von der Rechtsordnung grundsätzlich nicht geschützt (vgl. BGHZ 75, 368; NJW 86, 1486; OLG Koblenz NJW-RR 93, 714.).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2020 - 6 U 169/19

    Regress des Steuerberaters

    Für nicht voraussehbare Änderungen der Rechtsprechung des BFH haftet er jedoch nicht (OLG NJW-RR 1993, 714).
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