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   BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91   

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https://dejure.org/1993,2193
BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91 (https://dejure.org/1993,2193)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1993 - IV ZR 264/91 (https://dejure.org/1993,2193)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - IV ZR 264/91 (https://dejure.org/1993,2193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Änderung - Mitteilung - Nachprüfungsverfahren - Gesundheitszustand - Vergleichsbetrachtung - Leistungsanerkenntnis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 7
    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 721
  • MDR 1993, 627
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung -

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
    Jedoch macht § 7 (2) nur dann einen Sinn, wenn der Versicherer grundsätzlich an sein Anerkenntnis gebunden bleibt und - abgesehen von Fallbesonderheiten - davon nur dann wieder abrücken kann, wenn er in dem von ihm vorgesehenen Nachprüfungsverfahren nachweisen kann, daß sich der Gesundheitszustand des Versicherten derart gebessert hat, daß dies zu bedingungsgemäß relevanten Auswirkungen auf berufliche Betätigungsmöglichkeiten für den Versicherten führt (so schon Senatsurteil vom 5. Oktober 1983 - IVa ZR 11/82 - VersR 1984, 51).
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
    Da Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen der Beklagten auch die gesundheitlich bedingte Nichtausübbarkeit von Vergleichsberufen voraussetzt, ist es der Beklagten verwehrt, bei einer Prüfung ihrer Leistungspflicht gemäß § 5 BB-BUZ dieses Tatbestandselement bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit mit der Wirkung auszuklammern, daß ihr die Berufung auf Verweisbarkeit für einen späteren Zeitpunkt uneingeschränkt erhalten bliebe (s. dazu auch Senatsurteil vom 13. Mai 1987 - IVa ZR 8/86 - VersR 1987, 753, 754) [BGH 13.05.1987 - IV a ZR 8/86].
  • BGH, 16.12.1987 - IVa ZR 156/86

    Befristung eines Leistungsanerkenntnisses in der BB-BUZ

    Auszug aus BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91
    Erst die zugegangene Mitteilung läßt nach einer Schutzfrist - hier von einem Monat nach Absendung der Mitteilung - die Leistungspflicht wieder entfallen, nicht schon zuvor der Eintritt von Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen des Versicherten (so schon Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVa ZR 156/86 - VersR 1988, 281 [BGH 16.12.1987 - IV a ZR 156/86]).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Aus Sinn und Zweck der Klausel ergibt sich jedoch, dass in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung für die Leistungseinstellung gegeben werden muss (vgl. (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721).

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zu einem späteren Zeitpunkt (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der

    Sie ist für den Versicherten deshalb so bedeutsam, weil er es ist, der sich mit einer Klage gegen die durch eine Mitteilung ausgelösten Rechtsfolgen zur Wehr setzen muss (BGHZ 121, 284, 294 f; Senatsurteile vom 17. Februar 1993 - IV ZR 264/91 - NJW-RR 1993, 721 unter 3 a; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 228/91 - VersR 1993, 470 unter 2; vom 17. Februar 1993 - IV ZR 162/91 - aaO unter 4; vom 15. Oktober 1997 - IV ZR 216/96 - NJW-RR 1998, 238 unter 2).
  • OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer

    Aus Sinn und Zweck der Klausel ergibt sich jedoch, dass in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung für die Leistungseinstellung gegeben werden muss (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721).

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Nr. 19; Senat, NJW-RR 1993, 723 = LM H. 9/1993 Berufsunfähigkeitszusatzvers Nr. 17 = VVGE § 7 BB-BUZ Nr. 3; NJW-RR 1993, 721 = LM H. 9/1993 Berufsunfähigkeitszusatzvers.
  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Aus Sinn und Zweck der Klausel ergibt sich jedoch, dass in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung für die Leistungseinstellung gegeben werden muss (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721).
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - 9 U 27/15

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer

    Der vorliegende Fall ist mit dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (NJW-RR 1993, 721) zu Grunde lag, nicht vergleichbar.
  • OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt

    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Folgerungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721).
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Folgerungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721).
  • OLG Jena, 02.10.2020 - 4 U 640/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Befristung eines Leistungsanerkenntnisses

    Die Nachprüfungsentscheidung muss begründet werden (BGH NJW-RR 1993, 721, 722; BGH NJW-RR 1998, 238; BGH r+s 2006, 205, 206).
  • OLG Karlsruhe, 23.09.2016 - 9 U 27/15

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Auswirkungen einer

    Ein Ausnahmefall, wie in der bereits früher vom Senat zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.1993 (NJW-RR 1993, 721) liegt nicht vor.
  • LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11

    Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche

  • KG, 06.03.2015 - 6 U 109/13

    Deckungsklage auf Fortzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente: Voraussetzungen

  • LG Dortmund, 22.01.2009 - 2 O 365/08
  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

  • LG Waldshut-Tiengen, 11.05.2016 - 1 O 203/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit

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