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   OLG Düsseldorf, 15.10.1992 - 10 W 20/92   

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https://dejure.org/1992,3026
OLG Düsseldorf, 15.10.1992 - 10 W 20/92 (https://dejure.org/1992,3026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.1992 - 10 W 20/92 (https://dejure.org/1992,3026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - 10 W 20/92 (https://dejure.org/1992,3026)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 99; GKG § 8
    Rechte eines durch die Kostenentscheidung erstmals beschwerten Dritten; Verzögerung der Klagezustellung als unrichtige Sachbehandlung

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 1 O 209/90
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1992 - 10 W 20/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 828
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Die Regelung des § 99 ZPO findet jedoch dann keine Anwendung, wenn das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, die verfahrensrechtlich nicht hätte ergehen dürfen, insbesondere wenn einem Dritten, der an dem Verfahren nicht beteiligt ist, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (BGH, NJW 1988, 49 [50]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 828; OLG Frankfurt, MDR 1975, 413; Zöller/Herget, ZPO, 22. Auflage 2001, § 99 Rdnr. 1; vgl. auch für das FGG-Verfahren: Zimmermann in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 20a Rdnr. 5a, Rdnr. 13; …

    Insoweit darf auch derjenige ein Rechtsmittel einlegen, gegen den sich eine Entscheidung richtet, obwohl er bisher am Verfahren überhaupt beteiligt war (BGH, MDR 1978, 307; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 828).

  • BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98

    Beschleunigungsgebühr

    In entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 1 GKG sollen Gebühren auch dann erlassen bzw. zurückgezahlt werden können, wenn das Gericht einen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., GKG § 8 Rdn. 21; Schneider, MDR 1990, 348 f.; LAG Bremen, KostRechtsprechung, GKG § 8 Nr. 40; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828; a.A. OLG Koblenz JurBüro 1989, 498, weil nicht auf unrichtiger Sachbehandlung beruhend).
  • OLG Brandenburg, 19.04.1995 - 1 W 2/95

    Wirkung einer zwischen den Parteien eines gerichtlichen Vergleichs geschlossenen

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  • BGH, 17.11.1999 - I ZB 4/97

    Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr nach § 38 Abs. 2 MarkenG

    In entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 1 GKG sollen Gebühren auch dann erlassen bzw. zurückgezahlt werden können, wenn das Gericht einen Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet hat (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., GKG § 8 Rdn. 21; Schneider, MDR 1990, 348 f.; LAG Bremen, KostRechtsprechung, GKG § 8 Nr. 40; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828; a.A. OLG Koblenz JurBüro 1989, 498, weil nicht auf unrichtiger Sachbehandlung beruhend).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 92/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung

    Diese Gefahr widerstreitender Entscheidungen besteht jedoch dann nicht, wenn das Gericht die Kostenentscheidung nicht zwischen den Prozessparteien, sondern gegenüber einem Dritten, der nicht Prozesspartei ist, erlassen hat (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 828; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 99, RdNr. 6).
  • OLG Nürnberg, 14.06.2013 - 10 WF 349/13

    Sorgerechtsverfahren: Auferlegung der außergerichtlichen Auslagen von Beteiligten

    Der Beschwerdeführer ist hierzu befugt, nachdem die am Verfahren nicht beteiligte Staatskasse durch die Kostenentscheidung beschwert wurde (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828).
  • OLG Frankfurt, 12.06.1996 - 20 W 149/96

    Bestimmtheit von Sondernutzungsrechten

    Es muß nämlich jedem, der durch eine unrichtige Bezeichnung in einer gerichtlichen Entscheidung betroffen ist, unbeschadet des Antrags auf Berichtigung der Parteibezeichnung im Rubrum (§ 319 ZPO) das Recht eingeräumt werden, denjenigen Rechtsbehelf geltend zu machen, der zur Beseitigung der gerichtlichen Entscheidung gegeben ist (für FGG-Verfahren: BayObLG FamRZ 1977, 144/147; Keidel/Kahl FGG Teil A 13. Aufl. § 20 Rn. 14; für zivilprozessuale Verfahren: BGH LM § 511 ZPO Nr. 32 = MDR 1978, 307 = JR 1978, 511 mit Anm. Schreiber; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. Rn. 19, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 54. Aufl. Rn. 14, Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. Rn. 6, je zu § 567; siehe auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828).
  • OLG Brandenburg, 15.05.2002 - 8 W 104/02

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung;

    Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO findet keine Anwendung, wenn ein nicht am Verfahren beteiligter Dritter erstmals durch eine Kostenentscheidung beschwert ist (Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 99 ZPO, Rn. 1; OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 365).
  • BPatG, 23.08.2005 - 10 W (pat) 25/02

    Rückerstattungsbegehren für eine Prüfungsantragsgebühr; Voraussetzungen des

    Ob in Fällen verzögerter Bearbeitung, zumal wenn wie hier die üblichen Bearbeitungszeiten deutlich überschritten worden sind, jedenfalls aber dann eine unrichtige Sachbehandlung anzunehmen wäre, wenn die verzögerte Bearbeitung un- mittelbar zu einem Rechts- oder Kostennachteil im Verfahren führt (z.B. Rückzahlungsanspruch bejaht von LG Frankfurt MDR 1985, 153 - verzögerte Beweissicherung, die unmöglich wurde; LG Stuttgart MDR 1990, 933 [LG Stuttgart 12.06.1990 - 2 T 434/90] - verzögerte Bearbeitung eines Mahnbescheids, so dass Klage erhoben wurde; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 [OLG Düsseldorf 15.10.1992 - 10 W 20/92] - verzögerte Klagezustellung, so dass Erledigung der Hauptsache nicht mehr erfolgreich erklärt werden konnte), kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Köln, 07.11.1995 - 16 W 56/95
    seitigung der Entscheidung gegeben ist (vgl. BGH MDR 1978, 307 - zur Berufung eines Dritten gegen ein Urteil; vgl. auch OLG Hamm, WM 1984, 1343 - zur Beschwerdebefugnis eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 828 - zur Beschwerdebefugnis eines durch eine Kostenentscheidung erstmals beschwerten Dritten).
  • BPatG, 23.06.2005 - 10 W (pat) 25/02
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