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   LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93   

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https://dejure.org/1993,9485
LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93 (https://dejure.org/1993,9485)
LG Aachen, Entscheidung vom 01.03.1993 - 6 T 6/93 (https://dejure.org/1993,9485)
LG Aachen, Entscheidung vom 01. März 1993 - 6 T 6/93 (https://dejure.org/1993,9485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsversprechende Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 S. 1 Zivilprizessordnung (ZPO) gegen eine Klage auf Zahlung rückständigen Mietzinses und einem Räumungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 829
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 19.06.1990 - 65 T 47/90
    Auszug aus LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93
    Erhebt der Beklagte gegen einen geltend gemachten Klageanspruch hingegen keine sachlichen Einwände, sondern trägt nur vor, er sei erfüllungsbereit oder er hab den Anspruch nach Klageerhebung erfüllt, verteidigt er sich nicht gegen die Klage, sondern erkennt ihre Berechtigung an Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kommt in derartigen Fällen nur in Betracht, wenn der Beklagte den Anspruch zwar anerkennt, aber geltend macht, zur Klageerhebung keinen Anlaß gegeben zu haben (OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076 ; Zöller/ Schneider, Kommentar zur ZPO, 17. Aufl. 1991, § 114, Rz. 29), oder wenn der Kläger trotz Erfüllung des Anspruchs den Rechtsstreit in der Hauptsache nicht innerhalb angemessener Frist für erledigt erklärt (LG Berlin, WuM 1992, 143, 144 [LG Berlin 19.06.1990 - 65 T 47/90] ).

    Darin kann, wie dargelegt, keine Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO gesehen werden (vgl. insoweit auch LG Mannheim, WuM 1988, 268, 269 [LG Mannheim 19.01.1988 - 4 T 278/87] [unter Ziffer 2.]; LG grade, WuM 1990, 160; LG Berlin, WuM 1992, 143).

    Solange es aber ausschließlich um den Erfüllungseinwand geht, auf den der Vermieter unverzüglich mit einer Erledigungserklärung reagiert, liegt auch in einem auf Räumung von Wohnraum gerichteten Rechtsstreit keine die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erlaubende Rechtsverteidigung des Mieters vor (ebenso LG Stade, WuM 1990, 160 [LG Stade 05.02.1990 - 9 T 1/90] ; LG Berlin, WuM 1992, 143, 144).

  • LG Stade, 05.02.1990 - 9 T 1/90
    Auszug aus LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93
    Darin kann, wie dargelegt, keine Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO gesehen werden (vgl. insoweit auch LG Mannheim, WuM 1988, 268, 269 [LG Mannheim 19.01.1988 - 4 T 278/87] [unter Ziffer 2.]; LG grade, WuM 1990, 160; LG Berlin, WuM 1992, 143).

    Solange es aber ausschließlich um den Erfüllungseinwand geht, auf den der Vermieter unverzüglich mit einer Erledigungserklärung reagiert, liegt auch in einem auf Räumung von Wohnraum gerichteten Rechtsstreit keine die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erlaubende Rechtsverteidigung des Mieters vor (ebenso LG Stade, WuM 1990, 160 [LG Stade 05.02.1990 - 9 T 1/90] ; LG Berlin, WuM 1992, 143, 144).

  • LG Mannheim, 19.01.1988 - 4 T 278/87
    Auszug aus LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93
    Darin kann, wie dargelegt, keine Rechtsverteidigung im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO gesehen werden (vgl. insoweit auch LG Mannheim, WuM 1988, 268, 269 [LG Mannheim 19.01.1988 - 4 T 278/87] [unter Ziffer 2.]; LG grade, WuM 1990, 160; LG Berlin, WuM 1992, 143).

    Das vom LG Mannheim für seine gegenteilige Rechtsauffassung angeführte Argument, der Mieter müsse, wenn er sich nicht verteidige, befürchten, daß gegen ihn ein Räumungsurteil erlassen werde (WuM 1988, 268, 269), überzeugt nicht.

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 16 WF 74/03

    Prozesskostenhilfeantrag des Unterhaltsschuldners: Wirkungen eines

    Ein Beklagter, der einen geltend gemachten Klageanspruch anerkennt, verteidigt sich nicht und kann hierfür auch keine Prozesskostenhilfe erhalten (Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 114 Rn. 25; LG Aachen, NJW-RR 1993, 829).
  • OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein

    Denn ein Beklagter, der das Klagebegehren anerkennt, verteidigt sich nicht und erhält deshalb keine Prozesskostenhilfe (LG Aachen, NJW-RR 1993, 829; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 25).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2001 - 5 WF 133/01

    PKH - Anerkenntnis - Kosten

    Ein Beklagter, der einen geltend gemachten Klaganspruch anerkennt, verteidigt sich nicht und kann auch hierfür keine Prozesskostenhilfe erhalten (vgl. Landgericht Aachen, NJW-RR 1993, 829; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114 Rn. 25).
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