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   OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92 RhSch   

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https://dejure.org/1992,7503
OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92 RhSch (https://dejure.org/1992,7503)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.1992 - U 7/92 RhSch (https://dejure.org/1992,7503)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - U 7/92 RhSch (https://dejure.org/1992,7503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung der Betreiberin einer Rheinfähre; Verkehrssicherungspflicht für Landestellen; Rheinschiffahrtsgerichte; Verkehrserwartung; Dunkelheit; Unsichtiges Wetter; Landseitige Sperre; Warn- und Hinweisschilder; Landerampenausleuchtung; Rheinfähre; Landerampenkeil

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 855
  • NZV 1993, 153
  • VersR 1993, 1553
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1972 - II ZR 11/72

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92
    Seit vielen Jahren wird in der Rechtsprechung die Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen (vgl. BGH LM BGB § 823 Nr. 118; BGHZ 60, 92 ff), es sei denn, die Klage wird auf Amtspflichtverletzung gestützt (vgl. Senat Urteil vom 11.12.1990 - U 5/90 RhSch).
  • OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 22 U 5/06

    Zuständigkeit; Rheinschifffahrtsgericht; Rheinschifffahrtsobergericht; Fähre;

    Der Grundsatz, wonach die Verkehrserwartung und die Verkehrssicherungspflicht auch bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter es nicht erfordern, neben vorhandenen Warn- und Hinweisschildern und Ausleuchtung der Landerampe zusätzlich eine landseitige Sperre anzubringen, wenn eine Rheinfähre an der Landerampe nicht festgemacht hat (RhSchObG Karlsruhe NZV 1993, 153 = NJW-RR 1993, 855 = VersR 1993, 1553), gilt weiterhin auch nach Ablösung der Vorschriften der Rhein-Fährenordnung durch die der Fährenbetriebsverordnung.

    Die in der Entscheidung des Rheinschifffahrtsobergerichts Karlsruhe (NJW-RR 1993, 855) herangezogenen Bestimmungen der RhFährO seien durch Verordnung vom 1.7.1995 außer Kraft gesetzt.

    b) Die Klage hätte freilich auch vor dem Rheinschifffahrtsgericht (vgl. dazu Senat NJW-RR 1993, 855 = NZV 1993153 = VersR 2003, 1553) Mannheim erhoben werden können, allerdings nicht als einem ausschließlich zuständigen Gericht.

    Der Sicherungspflichtige kann sich jedoch grundsätzlich auf den sorgfältigen, aufmerksamen, die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.3. 1991 - 1 U 315/90 - m. w. Nachw.; OLG - RhSchObG - Karlsruhe NJW-RR 1993, 855; Wussow/Kürschner Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap 20 TZ 11 m.w.N.).

    Vor solchen Gefahrstellen ist in der Regel zu warnen." Derjenige, der sich der Anlege- bzw. Fährlandestelle in dem Bewusstsein nähert, alsbald an das Ende des Ufers zu gelangen, wird mit diesem Zeichen nochmals besonders gewarnt (Senat, NJW-RR 1993, 855).

    Dem Senat ist bekannt - und hierauf wurde bereits in der in NJW-RR 1993, 855 veröffentlichten Entscheidung hingewiesen -, dass auch zahlreiche andere, dort näher bezeichnete, Rheinfähren keine Absperrung der jeweiligen Landerampen vornehmen, wenn die Fähre abgelegt hat.

  • OLG Hamburg, 02.04.2020 - 6 U 202/17

    Zur Haftung für Schaden durch herabfallende große Eisstücke wegen behaupteter

    Der Sicherungspflichtige darf sich grundsätzlich auf einen sorgfältigen, aufmerksamen und die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 13.10.1992, U 7/92 RhSch, VersR 1993, 1553; Urteil vom 22.12.1994, U 7/94 BSch, VersR 1996, 129).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.1996 - U 7/96

    Hilfeleistungsanspruch; Sachliche Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte;

    Indessen besteht heute in Rechtsprechung und Schrifttum Übereinstimmung, daß der Katalog des Art. 34 11 MA nur eine beispielhafte Aufzählung enthält und in die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte alle Rechtsstreitigkeiten wegen Schäden einbezogen werden, die Schiffe, während sie zur Schiffahrt verwendet werden, anderen zufügen (Senat NZV 1993, 153 = Zf13 1993, 1426 = VersR 1993, 1553).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    Der Sicherungspflichtige kann sich grundsätzlich auf den sorgfältigen, aufmerksamen, die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (RhSchObG Karlsruhe ZfB 1993, 1426 = NJW-RR 1993, 855).
  • OLG Köln, 15.06.1999 - 3 U 162/98
    Die Pflicht findet vielmehr dort ihre Grenze, wo die Vermeidung der Gefahr von dem Anspruchsteller - in diesem Fall von seinen aufsichtspflichtigen Eltern - erwartet werden kann (vgl. Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, NZV 1993, 153, 154).
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