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   OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92   

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https://dejure.org/1992,4653
OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92 (https://dejure.org/1992,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1992 - 22 U 114/92 (https://dejure.org/1992,4653)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1992 - 22 U 114/92 (https://dejure.org/1992,4653)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 164 Abs. 2
    Zur Annahme, daß ein Hausverwalter im Zweifel für den Grundstückseigentümer handelt

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 4 O 145/91
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 114/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 885
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02

    Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten

    Demgegenüber wird auch für Werkverträge zum Teil eine differenzierte Betrachtungsweise vertreten, die maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt (OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 1993, 885; Schramm in Münchener Kommentar, 4. Auflage § 164 Rn. 26).
  • VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 3/02

    Keine Verletzung des Willkürverbots iSv Art 10 Abs 1 Verf BE und des Anspruchs

    Insoweit wurde in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass Aufträge über kleinere Reparaturen und Instandsetzungen, wie sie im Rahmen normaler Unterhaltung des Hauses anfallen, von dem Hausverwalter in eigenem Namen abgeschlossen werden (vgl. Kammergericht, NJW-RR 1996, 1523; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 351 (352 f. ); offen gelassen von: Leptien, in: Soergel, BGB, Bd. 2, 13. Aufl. 1999, § 164 Rn. 16; Schramm, in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 1, 4. Aufl. 2001, § 164 Rn. 26; noch weiter gehend: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f., wonach das Handeln des Hausverwalters im Namen des Eigentümers nach der Interessenlage - unabhängig vom Umfang des Auftrags - grundsätzlich in Frage zu stellen sei).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 5 U 121/99

    Handeln des Verwalters im Namen der Eigentümergemeinschaft)

    "Erteilt der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag zur Ausführung von Handwerksleistungen, so ist auch ohne ausdrückliche Benennung der Wohnungseigentümer davon auszugehen, daß der Verwalter den Auftrag den Umständen nach im Namen der Wohnungseigentümer erteilt (so auch KG, NJW-RR 1996, 1523 ; a.A. 22. Zivilsenat OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885).«.
  • OLG Saarbrücken, 04.09.2003 - 8 U 65/03

    Unwirksamkeit der Aufrechnung: Zurückweisung durch den Schuldner wegen

    Eine Eigenverpflichtung der Hausverwaltung war deshalb aus der gemäß § 133 BGB maßgeblichen Sicht der Klägerin auch nicht unüblich, zumal der ursprüngliche Wartungsvertrag mit der ... GmbH von dieser ebenfalls im eigenen Namen als Eigengeschäft geschlossen worden war (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 [886]).
  • OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96

    Vertretungsmacht des Hausverwalters

    Dieser Auffassung steht auch nicht das Urteil des OLG Düsseldorf - 22 U 114/92 - vom 6. November 1992 (NJW-RR 1993, 885 f.) entgegen.
  • OLG Jena, 25.09.2001 - 8 U 361/01

    Vertreterhandeln eines Hausverwalters

    Eine dritte Auffassung verlangt von dem Verwalter beim Abschluss von Werkverträgen (anders bei Mietverträgen) ein ausdrückliches Handeln namens der Wohnungseigentümer, falls diese Vertragspartner werden sollen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 885 f.; KG, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 16.09.1983 - 23 W 4155/83 -, veröffentlicht in juris).
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