Rechtsprechung
   LG Berlin, 06.07.1992 - 61 S 56/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7143
LG Berlin, 06.07.1992 - 61 S 56/92 (https://dejure.org/1992,7143)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.07.1992 - 61 S 56/92 (https://dejure.org/1992,7143)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 61 S 56/92 (https://dejure.org/1992,7143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 907
  • MDR 1993, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 22.04.1982 - 7 S 63/82
    Auszug aus LG Berlin, 06.07.1992 - 61 S 56/92
    Der Inhalt des Begriffs Wohnung ist hinreichend klar bestimmbar, weshalb es entgegen der vom LG Hamburg (NJW 1982, 2387) in einem ähnlich gelagerten Fall vertretenen Auffassung einer ergänzenden Vertragsauslegung (§ 157 BGB) nicht bedarf.

    Dabei braucht nicht entschieden zu werden, ob - wie das LG Hamburg geurteilt hat (NJW 1982, 2387) - etwa die Betreuung von drei Kindern noch vom Wohnzweck gedeckt wäre.

  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 165/08

    Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung

    Das LG Berlin (NJW-RR 1993, 907, 908 und NZM 2002, 1029, 1030) stellt hingegen darauf ab, ob bei wertender Betrachtung von einer "regelmäßigen kommerziellen Tätigkeit" des Mieters auszugehen ist.
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 204/11

    Von der Wohnungseigentümergemeinschaft ungenehmigte Tagesmuttertätigkeit in einer

    Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen und ist als "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes" im Sinne der Teilungserklärung zu qualifizieren (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1993, 907; LG Hamburg, NJW 1982, 2387).
  • LG Berlin, 24.10.2013 - 67 S 208/13

    Private Kita in der Mietwohnung ist unzulässig!

    Eine solche teilgewerbliche Nutzung der Wohnung wird vom Wohnzweck nicht mehr getragen und ist als "Ausübung eines Gewerbes oder Berufes" im Sinne der Teilungserklärung zu qualifizieren (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1993, 907; LG Hamburg, NJW 1982, 2387).".
  • LG Köln, 11.08.2011 - 29 S 285/10

    Verwalterzustimmung bei Kinderbetreuung in Privatwohnung?

    Die Betreuung mehrerer Kinder sei eine nicht nur geringfügig einzustufende regelmäßige Dienstleistung, die äußerlich mit nicht unerheblichem Publikumsverkehr (Bringen und Abholen der Kinder) und einigem Raumbedarf verbunden ist (LG Berlin, Urteil vom 06.07.1992, WuM 1993, 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht