Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 06.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9838
OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91 (https://dejure.org/1992,9838)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1992 - 2 U 152/91 (https://dejure.org/1992,9838)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1992 - 2 U 152/91 (https://dejure.org/1992,9838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 97
  • FamRZ 1992, 1170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    In diesem Fall ist Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch aber, daß sich der in Anspruch genommene nicht auf ein Recht zu seiner Äußerung berufen kann, etwa ein solches aus § 193 StGB (BGH VersR 1987, 1016, 1017).

    Fehlt ein rechtswidriger Eingriff, dann ist die Wiederholungsgefahr (oder richtiger die Erstbegehungsgefahr für einen jetzt möglicherweise rechtswidrigen Eingriff) anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls vom Kläger darzulegen und notfalls zu beweisen; eine Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr besteht dann nicht (BGH VersR 1986, 1075, 1078; 1987, 1016, 1018).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Zwar trifft es zu , daß nach vorangegangenem rechtswidrigen Eingriff oft eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr besteht, an deren Widerlegung strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. z.B. BGH NJW 1980, 2801, 2805; Soergel/Mühl, 12.Aufl., § 1004 Rn. 166 f.; Palandt/Bassenge, 51.Aufl., § 1004 Rn. 29; eingehend: Hirtz MDR 1988, 182 ff. jew. m.w.N.).
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Gegen Verdachtsäußerungen, die der Beklagte im Rahmen derart eingeleiteter rechtlich ausgestalteter Verfahren zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausgesprochen hätte, hätte der Kläger Abwehransprüche nicht mit Erfolg geltend machen können (vgl. etwa BGH NJW 1971, 284 f.; 1978, 751, 753; 1986, 2502 f.; 1987, 3138; VersR 1977, 836; 1984, 267, 269; ZIP 1987, 1081).
  • BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69

    Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Gegen Verdachtsäußerungen, die der Beklagte im Rahmen derart eingeleiteter rechtlich ausgestalteter Verfahren zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausgesprochen hätte, hätte der Kläger Abwehransprüche nicht mit Erfolg geltend machen können (vgl. etwa BGH NJW 1971, 284 f.; 1978, 751, 753; 1986, 2502 f.; 1987, 3138; VersR 1977, 836; 1984, 267, 269; ZIP 1987, 1081).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Gegen Verdachtsäußerungen, die der Beklagte im Rahmen derart eingeleiteter rechtlich ausgestalteter Verfahren zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausgesprochen hätte, hätte der Kläger Abwehransprüche nicht mit Erfolg geltend machen können (vgl. etwa BGH NJW 1971, 284 f.; 1978, 751, 753; 1986, 2502 f.; 1987, 3138; VersR 1977, 836; 1984, 267, 269; ZIP 1987, 1081).
  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 94/82

    Widerruf von Äußerungen im kleinen Kreis

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Gegen Verdachtsäußerungen, die der Beklagte im Rahmen derart eingeleiteter rechtlich ausgestalteter Verfahren zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausgesprochen hätte, hätte der Kläger Abwehransprüche nicht mit Erfolg geltend machen können (vgl. etwa BGH NJW 1971, 284 f.; 1978, 751, 753; 1986, 2502 f.; 1987, 3138; VersR 1977, 836; 1984, 267, 269; ZIP 1987, 1081).
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Fehlt ein rechtswidriger Eingriff, dann ist die Wiederholungsgefahr (oder richtiger die Erstbegehungsgefahr für einen jetzt möglicherweise rechtswidrigen Eingriff) anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls vom Kläger darzulegen und notfalls zu beweisen; eine Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr besteht dann nicht (BGH VersR 1986, 1075, 1078; 1987, 1016, 1018).
  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 154/85

    Zivilrechtliche Ansprüche des Beschuldigten in einem Strafverfahren gegenüber

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Gegen Verdachtsäußerungen, die der Beklagte im Rahmen derart eingeleiteter rechtlich ausgestalteter Verfahren zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung ausgesprochen hätte, hätte der Kläger Abwehransprüche nicht mit Erfolg geltend machen können (vgl. etwa BGH NJW 1971, 284 f.; 1978, 751, 753; 1986, 2502 f.; 1987, 3138; VersR 1977, 836; 1984, 267, 269; ZIP 1987, 1081).
  • LG Bonn, 11.09.1991 - 3 O 131/91

    Unterlassungsanspruch bzgl. einer ehrverletzenden Behauptung

    Auszug aus OLG Köln, 18.03.1992 - 2 U 152/91
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. September 1991 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 3 0 131/91- dahingehend abgeändert, daß das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 31. Mai 1991 aufgehoben und die Klage abgewiesen wird.
  • OLG Köln, 30.10.2008 - 21 U 22/08

    Ansprüche wegen der Anbringung einer Videokamera am Nachbarhaus

    Die von den Beklagten für die Richtigkeit ihrer gegenteiligen Auffassung für sich in Anspruch genommene, in NJW-RR 1993, 97 ff. veröffentlichte Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 18.03.1992 ist nicht einschlägig.
  • OLG Dresden, 28.02.2003 - 14 U 1399/02

    Anspruch auf Rücknahme einer Anmeldung in einem Zwangsversteigerungsverfahren und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Oldenburg, 16.10.1996 - 8 W 95/96

    Kostenverteilung im einstweiligen Verfügungsverfahren über ein

    Ist - wie hier - bereits ein rechtswidriger Eingriff in die geschützten Rechte des Betroffenen erfolgt, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der wiederholten Wiederholungsgefahr (vgl. BGH, NJW 1994, 1281, 1283 [BGH 08.02.1994 - VI ZR 286/93] m. w. N.; OLG Köln, NJW-RR 1993, 97, 98f [OLG Köln 18.03.1992 - 2 U 152/91] ; BayObLG, …
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5066
OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.02.1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 5 U 956/91 (https://dejure.org/1992,5066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,5066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schulunfalles; Anforderungen an das vorsätzliche Herbeiführen eines schädigenden Ereignisses

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zum Haftungsausschluß bei Schulunfällen (tätliche Auseinandersetzung zwischen Mitschülern) - §§ 539 Abs. 1 Nr. 14b, 636 Abs. 1 Satz 1, 637 RVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Körperverletzung bei Schlägerei unter Mitschülern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 742 (Ls.)
  • NJW-RR 1993, 97
  • MDR 1993, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 16.06.1989 - 2 U 80/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).

    Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).

  • BGH, 20.11.1979 - VI ZR 238/78

    Haareziehen - Schulunfall, i.Sv. § 640 Abs. 1 RVO (§ 110 Abs. 1 SGB VII aF)

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    Der Beklagte kann deshalb lediglich dann in Anspruch genommen werden, wenn ihm Vorsatz hinsichtlich der konkreten Körperverletzung zur Last zu legen ist; dazu ist erforderlich, daß er die vom Kläger geltend gemachten Schäden in ihrem Eintritt und Umfang zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGHZ 75, 328, 330, 333; OLG Koblenz VersR 1990, 405, 406).

    Die allgemeine Lebenserfahrung spricht dafür, daß Kinder oder Jugendliche bei Handgreiflichkeiten untereinander, selbst wenn sie objektiv in erheblichem Maße gefahrträchtig sind, grundsätzlich keine ernsthaften und anhaltenden Verletzungen zufügen wollen (BGHZ 75, 328, 333; OLG Bamberg ZfS 1990, 302; OLG Karlsruhe VersR 1990, 405).

  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.02.1992 - 5 U 956/91
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch Schädigungen, die während der Schulzeit aus bewußten Aggressionshandlungen und tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Mitschülern entstehen, als schulbezogen einzustufen sind und der Haftungsausschlußnorm des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO unterfallen (vgl. BGHZ 67, 279, 283; OLG Bamberg ZfS 1990, 302).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 113/98

    Umfang des Vorsatzes

    Danach ist erforderlich, daß sich ein Vorsatz des Täters nicht nur auf die Verletzungshandlung bezieht, sondern auch die konkrete Körperverletzung umfaßt (BGHZ 75, 328, 332; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 97; anders möglicherweise nach der neuen Rechtslage, vgl. Rolls, NJW 1996, 3177, 3178).

    Derartige Tätlichkeiten unter Mitschülern lassen nicht den Schluß zu, daß der Täter auch Vorsatz hinsichtlich einer schwerwiegenden Verletzung und nicht nur der Hinzufügung von Schmerzen hatte (vgl. BGHZ 75, 328, 333; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 97).

  • AG Schleiden/Eifel, 13.03.2000 - 2 C 286/99

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schmerzensgeld; Tätliche

    Schulbezogen sind dabei insbesondere auch Verletzungen, die auf Raufereien zwischen Schülern beruhen, insbesondere in den Pausen sowie während der Abwesenheit von Aufsichtspersonen (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 93, 97, Geigel, Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., S. 1367).

    Für einen Anspruch im Anwendungsbereich der §§ 104 ff. SGB VII genügt es jedoch gerade nicht, wenn der Schädiger "Verletzungen" bewußt in Kauf nimmt, er muß sich auch des Umfangs des Schadens bewußt sein, der Vorsatz muß sich auf den konkreten Schadenserfolg beziehen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).

  • OLG Nürnberg, 20.12.2001 - 8 U 2749/01

    Ansprüche aus den Folgen einer Schulrauferei

    a) Während der Geltung der entsprechenden Vorschriften der RVO (§ 636 ff RVO) war es unstreitig, daß eine vorsätzliche Schädigung, die zu einer Entsperrung der Haftungsprivilegierung führte, nur dann anzunehmen war, falls sich der Vorsatz des Schülers auch auf die Verletzungsfolgen erstreckte (vgl. BGH NJW 80, 996; OLG Koblenz NJW-RR 93, 97).
  • LG Leipzig, 23.06.2000 - 14 S 1502/00

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls; Verantwortlichkeit des

    Im Falle des Haftungsausschlusses gemäß §§ 105 f. SGB VII ist darüber hinaus erforderlich, dass sich der Vorsatz auch auf den konkreten Schadenserfolg erstreckt, vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1993, S. 97.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht