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   BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92   

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BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92 (https://dejure.org/1993,2216)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92 (https://dejure.org/1993,2216)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92 (https://dejure.org/1993,2216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachenbehauptung - Keine Verwertung - Räumung - Krank - Mieter - Interessenabwägung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 463
  • FamRZ 1993, 1045
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").

    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Pflicht zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 52, 214 "219 f." [= WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1992, 1378 [= WuM 1992, 104] drängte sich demgegenüber die Einholung eines Sachverständigengutachtens auf.

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Anders liegt es nur dann, wenn eine solche Beurteilung im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 69, 141 "144").

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn die Nichtberücksichtigung keine Stütze im Prozeßrecht oder materiellen Recht findet (vgl. BVerfGE 69, 141 "143" m.w.N.).

  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 1273/91

    Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip durch Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, entspricht im Ausgangspunkt vielmehr der für Räumungsschutzverfahren (§ 765 a ZPO ) entwickelten Rechtspr. des BVerfG (BVerfGE 52, 214 "219 f." [WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1991, 3207 Nr. 1 = WuM 1992, 6 ), deren Grundsätze auch für vergleichbare Härteprüfungen des materiellen Rechts gelten (Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des BVerfG, NJW 1992, 1378 = WuM 1992, 104 "107").

    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Pflicht zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit (vgl. BVerfGE 52, 214 "219 f." [= WuM 1980, 27]; BVerfG, NJW 1992, 1378 [= WuM 1992, 104] drängte sich demgegenüber die Einholung eines Sachverständigengutachtens auf.

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 "273"; 27, 248 "251"; 76, 93 "98").
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Parteivorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht läßt (BVerfGE 21, 191 "194"; 82, 209 "235").
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Das BVerfG greift ein, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Gericht wesentliche - der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende - Tatsachenbehauptungen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 "187 f." m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 "273"; 27, 248 "251"; 76, 93 "98").
  • BVerfG, 14.09.1989 - 1 BvR 674/89

    Vorlagepflicht nach Art. 3 Abs. 1 des 22. MRÄndG und Anspruch auf den

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    AG und LG haben, entsprechen der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1989, 3007 "3008" = WuM 1989, 481 "483"; NJW 1990, 3259 "3260" = WuM 1990, 536 "537"), trotz teilweise mißverständlicher Formulierungen des AG die von den Beschwerdeführern geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches im einzelnen geprüft und die zur Begründung der Bedenken vorgetragenen Indizien selbst bei Wahrunterstellung nicht genügen lassen.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt keinen Schutz dagegen, daß das Gericht Parteivorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht läßt (BVerfGE 21, 191 "194"; 82, 209 "235").
  • BVerfG, 25.10.1990 - 1 BvR 953/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines Beweisangebots im

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
    AG und LG haben, entsprechen der Rechtspr. des BVerfG (NJW 1989, 3007 "3008" = WuM 1989, 481 "483"; NJW 1990, 3259 "3260" = WuM 1990, 536 "537"), trotz teilweise mißverständlicher Formulierungen des AG die von den Beschwerdeführern geäußerten Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches im einzelnen geprüft und die zur Begründung der Bedenken vorgetragenen Indizien selbst bei Wahrunterstellung nicht genügen lassen.
  • BVerfG, 21.08.1991 - 1 BvR 1040/91

    Räumung, Vollstreckungsschutz bei behaupteter Selbstmordgefahr

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OLG Frankfurt, 23.06.1971 - 14 W 14/71
  • BVerfG, 21.09.1991 - 1 BvR 1466/91

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung aus einem Räumungsvergleich

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Vom Mieter ist als medizinischen Laien über die Vorlage eines solchen (ausführlichen) fachärztlichen Attests hinaus nicht zu verlangen, noch weitere - meist nur durch einen Gutachter zu liefernde - Angaben zu den gesundheitlichen Folgen, insbesondere zu deren Schwere und zu der Ernsthaftigkeit zu befürchtender gesundheitlicher Nachteile zu tätigen (im Anschluss an BVerfG vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92, NJW-RR 1993, 463).

    In bestimmten Fällen, nämlich wenn der gesundheitliche Zustand des Mieters einen Umzug nicht zulässt oder im Falle eines Wohnungswechsels zumindest die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung der gesundheitlichen Situation des (schwer) erkrankten Mieters besteht, kann sogar allein dies einen Härtegrund darstellen (zu letzterem Gesichtspunkt vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78 Rn. 20; vgl. ferner BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464).

    Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus der grundrechtlichen Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (ggfs. in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zum Vorliegen einer Härte nach § 541b BGB aF]; BVerfGE 52, 214, 219 f.; BVerfG, NJW 1992, 1378; NJW-RR 2014, 584, 585 mwN [jeweils zu § 765a ZPO]).

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, ob und inwieweit sich die mit einem Umzug einhergehenden Folgen durch die Unterstützung ihres Umfelds beziehungsweise durch begleitende ärztliche und/oder therapeutische Behandlungen mindern lassen (zu letzterem vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464).

    Von den Beklagten als medizinischen Laien ist über die Vorlage eines solchen (ausführlichen) fachärztlichen Attests hinaus nicht zu verlangen, noch weitere - meist nur durch einen Gutachter zu liefernde - Angaben zu den gesundheitlichen Folgen, insbesondere zu deren Schwere und zu der Ernsthaftigkeit zu befürchtender gesundheitlicher Nachteile zu tätigen (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zur ausreichenden Substantiierung eines auf ein ausführliches ärztliches Attest gestützten Vortrags]).

    Ob dabei auch in deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) eingegriffen wird, hängt aber von bislang nicht getroffenen Feststellungen zu dem gesundheitlichen Zustand der Beklagten zu 1 und etwaig schwerwiegenden Auswirkungen auf ihre körperliche oder psychische Verfassung ab (vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463 f. [zu § 556a BGB aF]; vgl. ferner BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 1994 - 1 BvR 2067/93, juris Rn. 8 f.; BVerfG, NJW 1998, 295, 296 [zu § 765a ZPO]).

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des

    Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus dessen grundrechtlicher Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (ggfs. in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zum Vorliegen einer Härte nach § 541b BGB aF]; BVerfGE 52, 214, 219 f.; BVerfG, NJW 1992, 1378; NJW-RR 2014, 584, 585 mwN [zu § 765a ZPO]).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines

    (1) Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass von einem Mieter, der geltend macht, ihm sei ein Umzug wegen einer schweren Erkrankung nicht zuzumuten, als medizinischem Laien über die Vorlage eines (ausführlichen) fachärztlichen Attests hinaus nicht verlangt werden könne, noch weitere - meist nur durch einen Gutachter zu liefernde - Angaben zu den gesundheitlichen Folgen, insbesondere zu deren Schwere und zu der Ernsthaftigkeit zu befürchtender gesundheitlicher Nachteile zu tätigen (Senatsurteil vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 48, im Anschluss an BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Nicht zuletzt ist aber auch der Gefährdete selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die Risiken, die für ihn im Fall der Vollstreckung bestehen, zu verringern (vgl. BVerfG NJW 1992, 1155; BVerfG NJW-RR 1993, 463, 464; BVerfG NJW 2004, 49 f.; OLG Köln NJW 1993, 2248, 2249; Stein/Jonas/Münzberg aaO § 765a Rdn. 5; Schuschke/Walker aaO § 765a Rdn. 10; E. Schneider, JurBüro 1994, 321, 324; Walker/Gruß, NJW 1996, 352, 355; Weyhe, NZM 2000, 1147, 1150; Linke, NZM 2002, 205, 207 f.).
  • BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Versagung von Räumungsschutz nach ZPO §

    Von einem Schuldner kann jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 49 ; 3. Kammer des Zweiten Senats, NJW-RR 1993, S. 463 ; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1155).
  • BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar

    Dabei kann von dem Mieter auch jedes zumutbare Bemühen um eine Verringerung des Gesundheitsrisikos verlangt werden (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zur Berücksichtigung im Rahmen der Interessenabwägung]; siehe auch OLG Köln, NJW 1993, 2248, 2249 [zum Zwangsvollstreckungsverfahren]).
  • BGH, 13.12.2022 - VIII ZR 96/22

    Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen einer Härte gem.

    Von einem Mieter als medizinischen Laien ist - wie im Ausgangspunkt noch rechtsfehlerfrei auch das Berufungsgericht angenommen hat - über die Vorlage eines solchen fachärztlichen Attests hinaus nicht zu verlangen, noch weitere - meist nur durch einen Gutachter zu liefernde - Angaben zu den gesundheitlichen Folgen, insbesondere zu deren Schwere und zu der Ernsthaftigkeit zu befürchtender Nachteile, zu tätigen (vgl. Senatsurteile vom 28. April 2021 - VIII ZR 6/19, aaO; vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO; BVerfG, NJW-RR 1993, 463, 464 [zur ausreichenden Substantiierung eines auf ein ausführliches ärztliches Attest gestützten Vortrags]; siehe auch Senatsurteil vom 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NJW-RR 2021, 461 Rn. 44 mwN).
  • LG München I, 30.11.2016 - 14 S 22534/14

    Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei andauernder Depression des Mieters

    Eine Räumungsunfähigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn der Mieter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert werden würde (LG München I a. a. O.; Bundesverfassungsgericht NJW-RR 1993, 463; BGH NZM 2005, 143).
  • AG Berlin-Mitte, 07.06.2016 - 116 C 190/15

    Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wohnungssuche begründet besondere Härte!

    Räumungsunfähigkeit liegt unter anderem vor, wenn der Mieter auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Februar 1993 - 2 BA 2077/92, NJW-RR 1993, 463; BGH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143; Blank, a.a.O, § 574 Rz. 47).
  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

    Räumungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Mieter auf Grund seines körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen oder sich sein Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert würden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92, NJW-RR 1993, 463; BGH, Urt. v. 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143; Blank, a.a.O, § 574 Rz. 47).
  • AG Berlin-Schöneberg, 09.04.2014 - 12 C 340/12

    Eigenbedarfskündigung: Wann ist das Mietverhältnis trotzdem fortzusetzen?

  • BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

  • BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 1 durch Ablehnung der Aussetzung einer

  • LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14

    Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung

  • LG München I, 23.07.2014 - 14 S 20700/13

    Vermieter schwer krank, Mieter suizidgefährdet: Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 11 S 46/17

    Droht bei Wohnungsverlust Lebensgefahr, genügt geringe

  • AG Köln, 23.06.2020 - 210 C 224/17

    Schwere psychische Beeinträchtigungen stehen Räumung wegen Eigenbedarfes entgegen

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

  • LG Lübeck, 21.11.2014 - 1 S 43/14

    Mieter geistig schwerstbehindert und blind: Eigenbedafskündigung unwirksam

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 208/05

    Zulässigkeit eines Vollstreckungsschutzantrages in der Revisionsinstanz

  • OLG Frankfurt, 28.10.1993 - 20 W 395/93

    Vollstreckungsschutz bei Zwangsräumung wegen Gefahr für die Gesundheit der Mutter

  • LG Osnabrück, 12.06.2019 - 1 S 36/19

    Eigenbedarfskündigung - Härtegründe im Zusammenhang mit Widerspruch

  • FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14

    Zwangsvollstreckungsrecht: Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung in Gegenwart des

  • LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17

    Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis

  • LG Kiel, 24.02.2020 - 1 S 259/19

    Antragserweiterung nach Ablauf von Berufungsbegründungsfrist; Fortsetzung eines

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