Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.11.1992

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   OLG München, 10.09.1992 - 6 U 2761/92   

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https://dejure.org/1992,7227
OLG München, 10.09.1992 - 6 U 2761/92 (https://dejure.org/1992,7227)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.1992 - 6 U 2761/92 (https://dejure.org/1992,7227)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 1992 - 6 U 2761/92 (https://dejure.org/1992,7227)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 619
  • afp 1992, 381
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 15.05.2001 - 6 U 84/99

    Zum urheberechtlichen Schutz des Formats einer Fernsehshow

    Daraus folgt, dass die bloß abstrakte Idee eines Beitrages bzw. das bloße abstrakte Konzept einer Sendung als solches nicht urheberrechtlich geschützt sein kann (vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619; OLG München GRUR 1990 S 674 ; OLG München, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 29 W 3422/98, Umdruck S. 11; zur gleichgelagerten Frage bei wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz OLG Düsseldorf, a. a. O., JURIS-Ausdruck S. 5).

    Der Moderator hat daher ebenso wie die Kinder keinen fertigen Text, sondern gestaltet die Sendung ganz nach seinen eigenen, spontanen Einfällen, wobei er auf die stets anderen und unvorhersehbaren Verhaltensweisen und Äußerungen seiner jungen Gäste reagiert (vgl. OLG München NJW-RR 1993, S. 619 ).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.11.1992 - 1 U 102/92   

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https://dejure.org/1992,7990
OLG Oldenburg, 26.11.1992 - 1 U 102/92 (https://dejure.org/1992,7990)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.1992 - 1 U 102/92 (https://dejure.org/1992,7990)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 1992 - 1 U 102/92 (https://dejure.org/1992,7990)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.1992 - 1 U 102/92
    Ob die Zeitung hier ein Beauftragter der Antragsgegnerin i.S. von § 13 Abs. 4 UWG anzusehen und etwa die Entscheidung des BGH vom 31.5.1990 (WRP 1991, 79) tragende Gründe entsprechend anzuwenden sind, kann deshalb dahinstehen.
  • OLG Hamburg, 17.10.1991 - 3 U 77/91
    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.1992 - 1 U 102/92
    Zur Vermeidung von Mißverständnissen stellt der Senat jedoch klar, daß er auch nach der Entscheidung OLG Hamburg - 3 U 77/91 - (GRUR 1992, 531) keine Veranlassung sieht, von seiner Auffassung im Urteil vom 11.7.1991 - 1 U 52/91 - abzuweichen.
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