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   OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92   

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https://dejure.org/1992,2803
OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92 (https://dejure.org/1992,2803)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.1992 - 6 U 32/92 (https://dejure.org/1992,2803)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - 6 U 32/92 (https://dejure.org/1992,2803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Telefonwerbung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    TELEFONWERBUNG
    Telefonwerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akquise eines auf einer vorgedruckten "Anforderungskarte" um Übersendung von Prospektmaterial ohne Angabe der Telefonnummer bittenden Endverbrauchers durch Herstellung eines Telefonkontakts seitens des Anbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 753
  • MDR 1993, 1192
  • GRUR 1993, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88

    "Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92
    Zweck der Regelung ist es, Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, gegen Wettbewerbshandlungen vorzugehen, die eine Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher befürchten lassen (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

    Entscheidend für die Klagebefugnis des Verbandes ist vielmehr, daß das Wettbewerbsverhalten, bliebe es unbeanstandet, Verbraucherinteressen nicht nur am Rande berührt, sondern die Beeinträchtigung wesentlicher Belange der Verbraucher zur Folge hätte (BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

    Ein Verhalten im Wettbewerb verstößt nicht allein gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der redlichen und verständigen Mitbewerber des betreffenden Gewerbezweiges widerspricht, sondern auch dann, wenn die Werbemaßnahme von der Allgemeinheit, die Verbraucher eingeschlossen, mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG soll nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III m. w. N.).

    Dabei steht der Schutz der Individualsphäre im Vordergrund gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben einzelner (BGH GRUR 1970, 523 - Telefonwerbung I; BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

    Ein privater Endverbraucher erklärt sich mit seiner an einen Gewerbetreibenden gerichteten schriftlichen Bitte um Übersendung von Informationsmaterial in der Regel nicht konkludent damit einverstanden, von dem Gewerbetreibenden vor, bei oder nach Übersendung des Materials angerufen zu werden (BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92
    Zweck der Regelung ist es, Verbraucherverbänden die Möglichkeit zu geben, gegen Wettbewerbshandlungen vorzugehen, die eine Beeinträchtigung der Interessen der Verbraucher befürchten lassen (BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

    Dabei steht der Schutz der Individualsphäre im Vordergrund gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben einzelner (BGH GRUR 1970, 523 - Telefonwerbung I; BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).

    Ein solches konkludentes Einverständnis kann nur dann gegeben sein, wenn der Kunde neben seiner Adresse auch seine Telefonnummer in der Erkenntnis mitteilt, diese werde von dem werbenden Unternehmen zur Fortführung des geschäftlichen Kontaktes genutzt (BGH GRUR 1989, 753, 754 - Telefonwerbung II).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92
    Dabei steht der Schutz der Individualsphäre im Vordergrund gegenüber dem wirtschaftlichen Gewinnstreben einzelner (BGH GRUR 1970, 523 - Telefonwerbung I; BGH GRUR 1989, 753 - Telefonwerbung II; BGH GRUR 1990, 280, 281 - Telefonwerbung III).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Aus der tatsächlichen Verbreitung eines bestimmten Verhaltens in Verbindung mit dem Fehlen eines vorsorglichen Widerspruchs allein kann die konkludente Einwilligung des davon nachteilig Betroffenen nicht geschlossen werden (vgl. die Rechtsprechung zu der Problematik einer konkludenten Einwilligung in eine Telefonwerbung BGH, NJW 1989, S. 2820; JZ 1990, S. 251; OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 753).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Ein Ausgleich der widerstreitenden Interessen nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine solche nur diejenigen Faktoren als Geschäftsgrundlage berücksichtigt, die vom gemeinschaftlichen Willen der Parteien umfasst waren und gerade nicht ausschließlich der einseitigen Erwartung einer der beiden Parteien entsprechen (BGH 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - Rn. 13, NJW-RR 1993, 753; zu Rückwirkung, Vertrauensschutz und Geschäftsgrundlage auch Blomeyer FS Karl Molitor S. 41, 49; Louven Problematik und Grenzen rückwirkender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts S. 144 ff.).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

    Aus der tatsächlichen Verbreitung eines bestimmten Verhaltens in Verbindung mit dem Fehlen eines vorsorglichen Widerspruchs allein kann die konkludente Einwilligung des davon nachteilig Betroffenen nicht geschlossen werden (vgl. die Rechtsprechung zu der Problematik einer konkludenten Einwilligung in eine Telefonwerbung BGH, NJW 1989, S. 2820; JZ 1990, S. 251; OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 753 [OLG Köln 04.12.1992 - 6 U 32/92]).
  • SG Dortmund, 18.08.2014 - S 35 AL 827/12

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosengeld nach dem SGB III wegen fehlender

    Aus der tatsächlichen Verbreitung eines bestimmten Verhaltens in Verbindung mit dem Fehlen eines vorsorglichen Widerspruchs allein kann die konkludente Einwilligung des davon nachteilig Betroffenen nicht geschlossen werden (vgl. die Rechtsprechung zu der Problematik einer konkludenten Einwilligung in eine Telefonwerbung BGH, NJW 1989, S. 2820; JZ 1990, S. 251; OLG Köln, NJW-RR 1993, S. 753).
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