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   BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92   

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BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92 (https://dejure.org/1993,1325)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1993 - VIII ZB 39/92 (https://dejure.org/1993,1325)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92 (https://dejure.org/1993,1325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Disposition über Zustellung, durch die eine Notfrist in Gang gesetzt wird - Rechtsscheinszurechnung einer fehlerhaften Zustellung - Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Versäumnisurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 183
    Zurechnung fehlerhafter Zustellung kraft Rechtsscheins

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1083
  • MDR 1993, 900
  • JR 1994, 159
  • JR 1994, 160
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 110.72

    Ersatzzustellung behördlicher Bescheide im Lastenausgleichsrecht - Zustellung an

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
    Zwar wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Ansicht vertreten, daß derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal, auch dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen müsse (BAG, Urteil vom 27. Mai 1969 - 3 ARZ 120/69 = AP ZPO § 183 Nr. 4 m. Anm. Zeiss; BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1973 - V C 110/72 = MDR 1974, 337; OLG Köln ZIP 1988, 1337; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 183 Rdnr. 3; MünchKomm-v. Feldmann, ZPO, § 183 Rdnrn. 1 und 2).
  • OLG Köln, 15.09.1988 - 2 W 156/88

    Ersatzzustellung; Ersatzzustellung im Geschäftsraum; Betriebsverlegung;

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
    Zwar wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Ansicht vertreten, daß derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal, auch dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen müsse (BAG, Urteil vom 27. Mai 1969 - 3 ARZ 120/69 = AP ZPO § 183 Nr. 4 m. Anm. Zeiss; BVerwG, Urteil vom 9. Oktober 1973 - V C 110/72 = MDR 1974, 337; OLG Köln ZIP 1988, 1337; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 183 Rdnr. 3; MünchKomm-v. Feldmann, ZPO, § 183 Rdnrn. 1 und 2).
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 26/71

    Versäumung der Frist zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde - Wirksamkeit

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
    Durch die Aushändigung des Urteils an den Vater des früheren Zweitbeklagten ist auch keine nach § 173 ZPO wirksame Zustellung bewirkt worden, weil weder dargetan noch ersichtlich ist, daß der Beklagte Herrn Lattarulo generell oder - was an sich ausreichend gewesen wäre (BGH, Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 26/71 = LM ZPO § 173 Nr. 1) - auch nur zum Empfang von Zustellungen bevollmächtigt hätte.
  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 76/84

    Formvoraussetzungen für den Beginn einer Beschwerdefrist; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
    Zustellungen, durch die eine Notfrist - hier diejenige des § 339 Abs. 1 ZPO - in Lauf gesetzt werden soll, unterliegen wegen ihrer Bedeutung für den Verlauf des Rechtsstreits nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = WM 1978, 43, 44 = NJW 1978, 426; BayObLGZ 1985, 20, 23).
  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76

    Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als

    Auszug aus BGH, 16.06.1993 - VIII ZB 39/92
    Zustellungen, durch die eine Notfrist - hier diejenige des § 339 Abs. 1 ZPO - in Lauf gesetzt werden soll, unterliegen wegen ihrer Bedeutung für den Verlauf des Rechtsstreits nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien (BGH, Urteil vom 23. November 1977 - VIII ZR 107/76 = WM 1978, 43, 44 = NJW 1978, 426; BayObLGZ 1985, 20, 23).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 21 U 23/11

    Gerichtsstand bei Schadenersatzklage des Anleger gegen ausländische

    Für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung nach §§ 178 bis 181 ZPO genügt, vorbehaltlich dolosen Verhaltens, nämlich nicht, dass der Adressat in zurechenbarer Weise den Rechtsschein geschaffen hat, unter der Zustellanschrift eine Wohnung oder Geschäftsräume zu nutzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2011 - III ZR 342/09, Juris; Urteil vom 26. November 2012 - AnwZ (BrfG) 56/11, Juris Rn 5; MünchKommZPO/Häublein, 4. Aufl., § 178 Rn 23; Deppenkemper, LMK 2011, 322674; Eyinck, MDR 2011, 1389, 1391; anders noch BGH, NJW 1998, 1958, 1959; NJW-RR 1993, 1083; OLG Hamburg, Beschluss vom 6. September 2005 - 5 W 71/05, Juris; MünchKommZPO/Häublein, 2. Aufl., § 178 Rn 22; Kessen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 178 Rn 8; Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl., § 179 Rn 4a).
  • BGH, 22.09.2020 - II ZB 25/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Fristen zur

    Aufgrund dieser Bevollmächtigung konnte an Rechtsanwalt P. gemäß § 171 ZPO mit gleicher Wirkung wie an den Beklagten selbst förmlich zugestellt werden(vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 26/71, LM ZPO § 173 Nr. 1; Beschluss vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, NJW-RR 1993, 1083; Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZB 21/15, BGHZ 212, 1 Rn. 44; Wittschier in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 2 f.; MünchKommZPO/ Häublein/Müller, 6. Aufl., § 171 Rn. 2 f.; Zöller/Schultzky, ZPO, 32. Aufl., § 171 Rn. 1 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2002 - 5 U 216/98

    Besonderer Gerichtsstand der Niederlassung: Unzulässige Berufung auf fehlende

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs reicht es bei einer von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung zwar nicht aus, wenn der Anschein nur gegenüber der Prozesspartei erweckt worden ist, vielmehr setzt eine Zurechnung kraft Rechtsscheins voraus, dass sich die Partei allgemein im Rechtsverkehr mit einem Geschäftslokal ausgegeben habe (BGH NJW-RR 1993, 1083).

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NJW-RR 1993, 1083) bestand der Rechtsschein auch noch im Zeitpunkt der Zustellung fort, denn noch kurz vor Einreichung der Klage wurden für die Beklagte die Ersatzansprüche aus den Räumen des angegebenen Geschäftslokals zurückgewiesen.

    Der Senat sieht sich, wie oben ausgeführt, nicht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, NJW-RR 1993, 1083.

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 22/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung in den

    Die Grundsätze über die Zustellung kraft Rechtsscheins, die in Betracht kommt, wenn der Rechtsanwalt trotz Anordnung der sofortigen Vollziehung oder bestandskräftigem Zulassungswiderruf gegenüber dem rechtsuchenden Publikum den Anschein erweckt, er unterhalte weiterhin eine Kanzlei (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/93, NJW-RR 1993, 1083; MünchKommZPO/Häublein, 3. Aufl., § 178 Rn. 22), greifen hier nicht ein, weil sowohl die Antragsgegnerin als auch der Anwaltsgerichtshof Kenntnis davon hatten, dass die Zulassung des Antragstellers bestandskräftig widerrufen war.
  • BGH, 19.03.1998 - VII ZR 172/97

    Ersatzzustellung an einen Gewerbebehilfen bei nicht vorhandenem Geschäftslokal

    Zwar wird in der Rechtsprechung und im Schrifttum die Ansicht vertreten, daß derjenige, der sich nach außen als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein besonderes Geschäftslokal, auch dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen muß (BGH, Beschluß vom 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, MDR 1993, 900 f; MünchKomm zur ZPO/v. Feldmann, § 183 Rdn. 2).
  • OLG Hamburg, 06.09.2005 - 5 W 71/05

    Repräsentanz

    Dieser Grundsatz entspricht sowohl höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 93, 1083f) als auch der Rechtsprechung des Senats (OLGRep 04, 463).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 16 U 73/99

    Ersatzzustellung in den Fällen des sog. Scheinwohnsitzes

    Diese ist gegeben, wenn der Zustellungsempfänger nach außen hin den Eindruck erweckt hat, er wohne unter einer bestimmten Anschrift (BGH NJW-RR 93, 1083).

    Hier legt hingegen ein erheblicher Zeitabstand (1996 gegenüber 1998) vor (vgl. dazu auch BGH, NJW-RR 93, 1083).

  • OLG Hamburg, 02.06.2005 - 5 U 126/04

    " Mandantenwerbung"

    Jedenfalls ist anerkannt, dass derjenige, der als Gewerbetreibender nach außen den Anschein erweckt, er unterhalte an einer bestimmten Adresse ein Geschäftslokal, dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen muss (BGH NJW-RR 93, 1083; NJW 98, 1958, 1959).
  • OLG Köln, 24.01.2001 - 13 U 121/00
    Etwas anderes könnte nach einer späteren BGH-Entscheidung (NJW-RR 93, 1083) allenfalls für Fälle anzunehmen sein, in denen durch die Zustellung eine Notfrist in Lauf gesetzt wird.

    Soweit der BGH in der zuletzt zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1993 ausgeführt hat, gerichtliche Zustellungen, durch die eine Notfrist in Lauf gesetzt werde, unterlägen wegen ihrer Bedeutung für den Verlauf des Rechtsstreits nicht der Dispositionsfreiheit der Parteien (NJW-RR 93, 1083), betraf dies einen Fall, in dem keine eindeutige Empfangsvollmacht erteilt worden war.

  • KG, 31.07.2013 - 21 U 138/12

    Werkmangel: Delaminationen an Isolierglasfensterscheiben; Mangelhaftigkeit auch

    Derjenige, der sich nach außen hin als Gewerbetreibender ausgibt und den Rechtsschein hervorruft, er unterhalte als solcher ein Geschäftslokal, muss aber auch dorthin gerichtete Zustellungen gegen sich gelten lassen (vgl. nur: BGH, Beschl. v. 16. Juni 1993 - VIII ZB 39/92, NJW-RR 1993, 1083; BVerwG, Urt. v. 9. Okt.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2021 - 2 Sa 203/20

    Zustellung Versäumnisurteil - Ersatzzustellung Geschäftsraum

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 24 U 105/04

    Voraussetzungen für die Ersatzzustellung in einer Wohnung

  • LG Braunschweig, 03.04.2014 - 22 O 904/13

    Wirksamkeit der Vertretung der Verfügungsbeklagten durch ihren

  • KG, 30.10.2003 - 1 W 215/03

    Notarkosten: Vorlage an den BGH bezüglich der Frage der Verjährung der

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 11 U 249/20

    Voraussetzungen der Ersatzzustellung in den Geschäftsräumen einer Gesellschaft

  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 140/00

    Löschungsfähige Quittung

  • LAG Bremen, 27.10.1995 - 4 Sa 56/95

    Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils und einer Klage

  • OLG Nürnberg, 14.04.2000 - 13 W 3985/99

    Verwirkung einer Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Wirksamkeit einer

  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

  • OLG Nürnberg, 07.05.1997 - 9 W 897/97

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 U 43/04

    Untersagung des Verkaufs und der Versteigerung von Teppichen bei Vorliegen eines

  • OLG Jena, 20.02.2006 - 1 Ws 41/06

    Bekanntgabe von Entscheidungen; Zustellung an einen Verurteilten unter einer

  • LG Düsseldorf, 10.04.2008 - 4b O 34/07

    Presseerklärung

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