Weitere Entscheidung unten: AG Neuss, 08.06.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94   

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https://dejure.org/1994,5053
BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94 (https://dejure.org/1994,5053)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1994 - 2Z BR 19/94 (https://dejure.org/1994,5053)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1994 - 2Z BR 19/94 (https://dejure.org/1994,5053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Betriebes eines Saunaclubs innerhalb einer Wohneigentumsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 1, Abs. 3, § 45 Abs. 1
    Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers im Wohnungseigentumsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1036
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.01.1954 - 2 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    Zwar wird der Begriff des "bordellartigen Betriebs" in der Regel im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution oder gewerbsmäßigen Unzucht gebraucht; der Begriff der Prostitution bezeichnet wiederum das Verhalten von Männern und Frauen, die sich gegen Entgelt einem individuell nicht bestimmten Kreis von Männern oder Frauen zu sexuellen Kontakten preisgeben oder preisgeben wollen (BGHSt 6, 98/99; LK/Laufhütte StGB 10. Aufl. § 180 a Rn. 4; vgl. auch VG Neustadt NJW 1985, 2846 zu einer "bordellähnlich betriebenen Sauna").
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    In der Entscheidung des Landgerichts liegt insoweit kein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung, das auch im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BGHZ 71, 314/317; BayObLGZ 1973, 1/4 f.; 1979, 414/420 f.).
  • VG Neustadt, 09.11.1984 - 7 K 208/83
    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    Zwar wird der Begriff des "bordellartigen Betriebs" in der Regel im Zusammenhang mit der Ausübung der Prostitution oder gewerbsmäßigen Unzucht gebraucht; der Begriff der Prostitution bezeichnet wiederum das Verhalten von Männern und Frauen, die sich gegen Entgelt einem individuell nicht bestimmten Kreis von Männern oder Frauen zu sexuellen Kontakten preisgeben oder preisgeben wollen (BGHSt 6, 98/99; LK/Laufhütte StGB 10. Aufl. § 180 a Rn. 4; vgl. auch VG Neustadt NJW 1985, 2846 zu einer "bordellähnlich betriebenen Sauna").
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    Beide Formulierungen bedürfen, vor allem wegen einer möglichen Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO , der Auslegung; dabei kann auch auf die Gründe der Entscheidung zurückgegriffen werden (vgl. BGH NJW 1986, 1440 ; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 20. Aufl. Rn. 26 und 27 vor § 704 ; Zöller/Stöber ZPO 18. Aufl. § 704 Rn. 5).
  • BayObLG, 10.12.1979 - BReg. 2 Z 23/78

    Zur Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    In der Entscheidung des Landgerichts liegt insoweit kein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung, das auch im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BGHZ 71, 314/317; BayObLGZ 1973, 1/4 f.; 1979, 414/420 f.).
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 19/94
    In der Entscheidung des Landgerichts liegt insoweit kein Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung, das auch im Wohnungseigentumsverfahren als einem echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (BGHZ 71, 314/317; BayObLGZ 1973, 1/4 f.; 1979, 414/420 f.).
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

    Zulässige gewerbliche Nutzung von Teileigentum

    Das Landgericht hat zutreffend angenommen, daß die Antragsgegnerin aufgrund dieser Zweckbestimmung in den Räumen des Teileigentums gewerbsmäßig eine Sauna betreiben darf (BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037).

    Der Betrieb eines Pärchentreffs oder "Swinger-Clubs" verstößt gegen die in der Rechtsgemeinschaft als maßgebliche Ordnungsvoraussetzungen anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen (Metzner Gaststättengesetz 5. Aufl. § 4 Rn. 32; Michel/Kienzle Das Gaststättengesetz 13. Aufl. § 4Rn. 16 und Fn. 96), er wird daher von der Gebrauchsregelung des § 1 Abs. 1 der Gemeinschaftsordnung nicht gedeckt (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037; Staudinger/Kreuzer WEG § 15 Rn. 19 und 56; Bärmann/Pick WEG 8. Aufl. § 13 Rn. 50).

    Zu Recht hat ihr das Landgericht auch untersagt, für den Pärchentreff zu werben, denn die Werbung gehört zum Betrieb und wirkt sich in gleicher Weise nachteilig auf das Ansehen und den Wert der Wohnanlage aus wie der Betrieb selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1036/1037; s.a. Michel/Kienzle § 4 Rn. 16).

  • BayObLG, 19.08.1994 - 2Z BR 45/94

    Veräußerung eines Wohnungseigentums während des Wohnungseigentumsverfahrens

    Der Betrieb eines Erotik- oder Sexshops in der Art, wie sie hier nach den Feststellungen des Landgerichts gegeben ist, ist zwar erlaubt und nicht mit einem sozialen Unwerturteil behaftet (vgl. Senatsbeschluß vom 22.4.1994 2Z BR 19/94, zur sog. "Pärchensauna"; Deckert Die Eigentumswohnung Gruppe 5 Seite 68 k; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 2. Aufl. Rn. 66).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 59/97

    Zwangsvollstreckung aus Beschluß des Wohnungseigentumsgerichts -

    Wegen des Sachverhalts und wegen der Vorgeschichte wird zunächst auf den Senatsbeschluß vom 24.8.1995 (2Z BR 57/95 = BayObLGZ 1995, 275 ff. = WE 1996, 359) verwiesen, der gleichfalls die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Schuldnerin wegen Zuwiderhandlungen gegen dasselbe Unterlassungsgebot (vgl. Senatsbeschluß vom 22.4.1994, 2Z BR 19/94 = WuM 1994, 633) zum Gegenstand hatte.
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Rechtsprechung
   AG Neuss, 08.06.1994 - 44 C 28/94   

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https://dejure.org/1994,6146
AG Neuss, 08.06.1994 - 44 C 28/94 (https://dejure.org/1994,6146)
AG Neuss, Entscheidung vom 08.06.1994 - 44 C 28/94 (https://dejure.org/1994,6146)
AG Neuss, Entscheidung vom 08. Juni 1994 - 44 C 28/94 (https://dejure.org/1994,6146)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1036
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Dortmund, 22.12.2015 - 427 C 7526/15

    Mieterhöhung: Zurückweisung der Zustimmungserklärung gemäß § 174 BGB möglich

    Diese für das Mieterhöhungsverlangen angenommene entsprechende Anwendung des § 174 S. 1 BGB ist, soweit ersichtlich, auf allgemeine Zustimmung gestoßen (AG Neuss NJW-RR 1994, 1036; LG Berlin, Urt. v. 09.10.2006, Az.: 67 S 196/06 - veröff.
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