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   OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93   

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https://dejure.org/1993,2938
OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93 (https://dejure.org/1993,2938)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.12.1993 - 16 U 50/93 (https://dejure.org/1993,2938)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 16 U 50/93 (https://dejure.org/1993,2938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Werkvertrag; Hinweispflicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 631 FF
    Werkvertrag; Hinweispflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweispflicht des Werkunternehmers vor Ausführung der Arbeit bei Ungeeignetheit der in Auftrag gegebenen Werkleistung als Grundlage für Folgeleistungen anderer Unternehmer; Mangelhaftigkeit eines Werkes trotz ordnungsgemäßer Ausführung bei Verstoß gegen eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 631 ff.
    Hinweispflicht des Werkunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlerhafte Balkonsanierung (IBR 1994, 285)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1045
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93
    Vielmehr bestimmt der Unternehmer, wie er den Mangel seines Werkes beheben will (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 208, 210; Palandt-Thomas, BGB, 52. Aufl. 1993, § 633 Rdnr. 5 a.E.).
  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93
    Der unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08.07.1982 (NJW 1983, 875) erhobene Einwand der Beklagten zu 3., die hier vertretene Rechtsauffassung überspanne die an die Prüf- und Hinweispflicht des Unternehmers zu stellenden Anforderungen, ist nicht berechtigt.
  • BGH, 13.12.1973 - VII ZR 89/71

    Begriff der fehlerhaften Planung

    Auszug aus OLG Köln, 22.12.1993 - 16 U 50/93
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß einen Bauherren, der einem Nichtfachmann die Herstellung eines Flachdaches ohne Konstruktionsplan eines Architekten überträgt, grundsätzlich ein Mitverschulden trifft (vgl. BGH, WM 1974, 311).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller berechtigt, ihn wegen der Mängel in Anspruch zu nehmen (BGH, NZBau 2000, 196 ; NJW-RR 1989, 721, 722; BauR 1987, 79, 80; 1983, 70, 71; 1975, 420; OLG Stuttgart, BauR 1995, 852, 853; OLG Hamm, NJW-RR 1990, 523, 524; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1045, 1046; 1995, 19; Ingenstau/Korbion/Oppler, VOB , § 4 VOB/B RN.
  • OLG Naumburg, 20.10.2006 - 10 U 46/06

    Schadensersatzhaftung des Unternehmers wegen Verletzung einer werkvertraglichen

    Er muss seine Bauleistung daher stets so erbringen, dass sie eine geeignete Grundlage für die darauf aufzubauenden weiteren Anschlussarbeiten der Nachfolgeunternehmer bleibt (vgl. OLG Frankfurt IBR 2001, 11 zitiert nach juris; OLG Köln NJW-RR 1994, 1045/1046; Pastor in Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1529).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 112/01

    VOB-Vertrag: Hinweispflicht des Unternehmers im Hinblick auf etwaige

    Der Unternehmer darf in diesem Zusammenhang insbesondere darauf vertrauen, dass der Nachunternehmer (oder der in Eigenleistung tätig werdende Besteller) die erforderlichen Kenntnisse besitzt und die anerkannten Regeln der Baukunst einhalten und beachten wird (vgl. BGH NJW 1983, 875, 876 = BauR 1983, 70 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1045, 1046; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99).
  • OLG Hamburg, 17.12.2010 - 6 U 79/09

    Werkvertrag: Mangel des eigenen Gewerks bei Beschädigung eines anderen Gewerks;

    Es wurde also nicht nur das schon teilweise erbrachte Werk eines anderes Gewerkes, der Abdichtung, beschädigt, sondern auch das eigene Werk selbst war mangelhaft (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 1045).
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