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   OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 155/93   

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https://dejure.org/1994,2659
OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 155/93 (https://dejure.org/1994,2659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.04.1994 - 10 U 155/93 (https://dejure.org/1994,2659)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. April 1994 - 10 U 155/93 (https://dejure.org/1994,2659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1101
  • DNotZ 1994, 879
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.1993 - 10 U 155/92

    Übergang von Besitz, Nutzungen und Lasten bei vermietetem Grundstück

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.04.1994 - 10 U 155/93
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß eine derartige Formulierung in einem Grundstückskaufvertrag regelmäßig keine Abtretung der Mietzinsansprüche zum Inhalt hat (Senat DWW 1993, 175), folglich auch nicht die Abtretung etwaiger Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Nebenkostenvorauszahlungen.
  • BGH, 14.09.2000 - III ZR 211/99

    Eintritt des Berechtigten in bestehende Mietverhältnisse

    bb) Nach der überwiegend vertretenen Meinung sind die Nebenkosten für abgeschlossene Abrechnungsperioden ungeachtet eines späteren Eigentumsübergangs allein zwischen den bisherigen Mietvertragsparteien abzurechnen und etwaige Nachzahlungen oder Erstattungen überzahlter Beträge nur zwischen diesen Parteien abzuwickeln (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101 f; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. Rn. 749; Langenberg aaO S. 57 ff; Schmid aaO Rn. 5141).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 168/03

    Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung des Mietobjekts

    Auch stünde im Fall geschuldeter Nachzahlungen ein hierauf gerichteter Anspruch dem Erwerber selbst nicht zu, nachdem der Veräußerer die Aufwendungen für die abgelaufene Abrechnungsperiode getragen und er deshalb Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen hat (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101; Staudinger/Emmerich, [2003], § 566 BGB, Rdnr. 55; Schmidt-Futterer/Gather, Mietrecht, 8. Aufl., § 566 Rdnr. 59; Blank/Börstinghaus, Miete, § 571 BGB Rdnr. 26; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 1411; a.A. OLG Naumburg, NJW-RR 1999, 160; Schenkel, NZM 1999, 5 ff.).
  • OLG Naumburg, 01.04.1998 - 5 U 1695/97

    Erstattung von Nebenkosten-Vorauszahlungen nach Eigentümerwechsel

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  • LG Dortmund, 08.06.2006 - 11 S 26/06

    Betriebskostenabrechnung: Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist?

    Mit der Abrechnung vom 01.12.2004 ist ein Anspruch der Beklagten auf Rückzahlung des ausgewiesenen Guthabens entstanden, der unmittelbar aus dem Mietvertrag folgt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 800 - ergänzende Vertragsauslegung ; Palandt/Weidenkaff, § 535, Rdnr. 95; a.A. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101 - Anspruch aus § 812 BGB ).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00

    Schriftform für Nachtragsvereinbarungen, durch die das Mietverhältnis verlängert

    Vor Eigentumsübergang auf den Erwerber entstandene Ansprüche wie solche auf Rückzahlung überzahlter Mietzinsen richten sich aber nur gegen den früheren Vermieter (vgl. Staudinger-Emmerich, BGB 1997, § 571 Rn. 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 1101 f.).
  • LG Berlin, 02.04.2012 - 67 S 231/11

    Kosten des Wärmecontractings sind umlagefähig!

    Auch stünde im Fall geschuldeter Nachzahlungen ein hierauf gerichteter Anspruch dem Erwerber selbst nicht zu, nachdem der Veräußerer die Aufwendungen für die abgelaufene Abrechnungsperiode getragen und er deshalb Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen hat (im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101; Staudinger/Emmerich, [2003], § 566 BGB, Rdnr. 55; Schmidt-Futterer/Gather, Mietrecht, 8. Aufl., § 566 Rdnr. 59; Blank/Börstinghaus, Miete, § 571 BGB Rdnr. 26; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rdnr. 1411; a. A. OLG Naumburg, NJW-RR 1999, 160; Schenkel, NZM 1999, 5 ff.).
  • OLG Rostock, 15.04.2002 - 3 U 215/00
    Die gesetzliche Folge des Vertragsübergangs gem. § 571 BGB knüpft an den Eigentümerwechsel, also die Eintragung im Grund- buch an (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1101 [OLG Düsseldorf 14.04.1994 - 10 U 155/93] ).
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