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   OLG Hamburg, 03.02.1994 - 3 U 111/93   

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https://dejure.org/1994,8561
OLG Hamburg, 03.02.1994 - 3 U 111/93 (https://dejure.org/1994,8561)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.02.1994 - 3 U 111/93 (https://dejure.org/1994,8561)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 3 U 111/93 (https://dejure.org/1994,8561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1176
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 168/18

    Zahlunganspruch eines Geschädigten auf Schmerzensgeld und Erstattung von

    Ferner würde die Aufmerksamkeit der Follower dadurch erneut auf die Rufschädigung und Ehrverletzung des Klägers gelenkt (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1994, 1176, 1177).
  • OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein

    Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (Urt. v. 3.2.1994 - 3 U 111/93, NJW-RR 1994, 1176), welches eine Pflicht zur erneuten Recherche nach vier Monaten bejaht hat, soweit über einen Verteidiger unter Namensnennung über den Verdacht berichtet wird, er sei an einem Informationssystem inhaftierter RAF-Terroristen beteiligt, ist der vorliegende Sachverhalt weder im Hinblick auf die Schwere des Vorwurfs noch den Umfang der möglichen beruflichen und gesellschaftlichen Auswirkungen für den Betroffenen nicht vergleichbar.
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvR 1377/04

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Geldentschädigung bei Verletzung des

    Die von der Beschwerdeführerin als divergierend benannten Entscheidungen anderer Gerichte hatten die Eignung eines Widerrufs als Mittel, dem Betroffenen einen zureichenden Ausgleich zu gewähren, im Hinblick auf das besondere Gewicht des dort erhobenen Vorwurfs eines strafbaren Verhaltens des Betroffenen verneint (vgl. OLG Hamburg vom 3. Februar 1994 - 3 U 111/93 -, NJW-RR 1994, S. 1176 ; LG Hamburg vom 12. November 1993 - 324 O 501/93 -, AfP 1994, S. 163 ).
  • OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 264/08

    Entschädigungsanspruch des Mandanten gegen seinen Verteidiger wegen Abgabe einer

    Zwar kann sich eine besondere Schwere eines Eingriffs aus dem Vorwurf anrüchigen oder kriminellen Verhaltens ergeben (Müller, a. a. O., Rn. 14; OLG Hg. NJW-RR 1994, 1176; OLG M. NJW-RR 2000, 472).
  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

    Dies kann - gerade wenn es um eine "Berufsehre" geht - daher im Einzelfall durchaus auch ein unabweisbares Bedürfnis für eine Geldentschädigung aufwerfen (vgl. für Kunstfehlervorwurf bei Arzt BGH v. 26.11.1996 - VI ZR 323/95, NJW 1997, 1148; für Vorwurf der Beteiligung an einem Mordkomplotts bei einem Rechtsanwalt OLG München v. 26.07.1996 - 21 U 6350/95, NJW-RR 1996, 1365; für Behauptung einer BND-Tätigkeit eines Auslandskorrespondenten OLG Hamburg v. 30.03.1995 - 3 U 167/94, AfP 1997, 477 oder für Beteiligung eines RA an einem Informationssystem inhaftierter RAF-Terroristen OLG Hamburg v. 03.02.1994 - 3 U 111/93, NJW-RR 1994, 1176).
  • OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 85/06

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Geldentschädigungsanspruch bei

    Dass sich ein Betroffener in dieser Situation entscheidet, von der Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs abzusehen, kann ihm nicht vorgeworfen werden und kann auch nicht zum Verlust anderer gegebener Ansprüche führen (vgl. HansOLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1176, 1177).
  • LG Köln, 28.02.2007 - 28 O 96/06
    Zwar kann das unabwendbare Bedürfnis für eine Geldentschädigung fehlen, wenn der Ruf des Betroffenen ohnehin weniger günstig ist (vgl. Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, Kap. 14.129; OLG Hamburg NJW-RR 1994, 1176).
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