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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92   

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OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92 (https://dejure.org/1993,4671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.07.1993 - 18 U 258/92 (https://dejure.org/1993,4671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juli 1993 - 18 U 258/92 (https://dejure.org/1993,4671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Maklerlohn; Doppelmakler

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Courtageanspruch, Entstehung und Verwirkung des Provisionsanspruchs, Doppelmakler

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Doppeltätigkeit eines Maklers - erlaubt? (IBR 1994, 531)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 125
  • VersR 1996, 189
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 29.03.2021 - 18 U 18/20

    Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision; Verletzung wesentlicher

    Eine Verwirkung des Lohnanspruchs kommt - über den in § 654 BGB geregelten Fall hinaus - in Betracht, wenn der Makler durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt (BGH, Urteil vom 13.03.1985, IVa ZR 222/83, MDR 1985, 741) und damit seines Lohnes unwürdig erscheint bzw. die Provision bereits nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat (Senat, Urteil vom 01.03.1999, 18 U 149/98, NJW-RR 2000, 59; Urteil vom 05.07.1993, 18 U 258/92, NJW-RR 1994, 125, jeweils m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass selbst wenn "Falschauskünfte" gegeben worden sein sollten, diese damit richtiggestellt worden sind - was bei der Beurteilung des Vorliegens einer schwerwiegenden Treuepflichtverletzung zu berücksichtigen ist (vgl. Senat, Urteil vom 01.02.2021, 18 U 99/20; Urteil vom 05.07.1993, 18 U 258/92, NJW-RR 1994, 125; Fischer a.a.O. Kap. VIII Rn. 55) - ist bereits nicht ersichtlich, dass eine solche Aussage den Interessen des Auftraggebers in der erforderlichen schwerwiegenden Weise zuwidergelaufen wäre.

  • OLG Hamm, 24.09.2020 - 18 U 18/19

    Mitverschulden des Maklerkunden kann Pflichtverletzung des Maklers egalisieren!

    Zwar kann der Makler seinen Lohnanspruch verwirken, wenn er - über den in § 654 BGB geregelten Fall hinaus - durch vorsätzliche oder grob leichtfertige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider handelt (BGH, Urteil vom 13.03.1985, IVa ZR 222/83, MDR 1985, 741) und damit seines Lohnes unwürdig erscheint bzw. die Provision bereits nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat (Senat, Urteil vom 01.03.1999, 18 U 149/98, NJW-RR 2000, 59; Urteil vom 05.07.1993, 18 U 258/92, NJW-RR 1994, 125, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00

    Maklervertrag, Verwirkung, Doppeltätigkeit, Offenlegung

    Das rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß es - wie dem Senat aus langjähriger Erfahrung bekannt ist - jedenfalls im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm durchaus üblich und gängige Praxis ist, daß ein Immobilienmakler sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer eine Provision i.H.v. 3 (bis 4) % zuzüglich Mehrwertsteuer nimmt (vgl. Senat NJW-RR 1994, S. 125), sofern er - was der Regelfall ist - zu beiden Seiten in vertraglichen Beziehungen steht.
  • OLG Hamm, 11.06.2001 - 18 U 172/00

    Maklerrecht, Verwirkung

    Die (provisionspflichtige) Doppeltätigkeit ist dem Immobilienmakler nach ganz herrschender Meinung grundsätzlich gestattet, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung vorliegt oder eine Interessenkollision gegeben ist (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2000, 430; NJW 2000, 3067; Senat NJW-RR 1994, 125; VersR 1991, 545, jeweils m. w. N.; Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., Rz. 858 m. w. N.; MünchKomm./Roth, BGB, § 654 Rz. 8, 9).
  • LG Duisburg, 05.09.1996 - 8 O 191/95

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Nachweismaklers auf Zahlung des vereinbarten

    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Makler als Doppelmakler tätig wird, bei Grundstücksmaklern ist dies auch üblich (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 125; OLG Frankfurt MDR 1973, 407).

    Allerdings muß sich der Doppelmakler - um den Provisionsanspruch nicht zu verwirken - stets unparteiisch verhalten und sich dabei insbesondere bei den Preisverhandlungen zurückhalten (vgl. BGHZ 48, 349; OLG Hamm NJW-RR 1994, 125).

  • OLG Frankfurt, 14.03.2003 - 19 U 205/02

    Maklerlohnanspruch: Einwand der unechten Verflechtung des Maklers mit der

    Denn wenn dem Makler - auch dem Vermittlungsmakler - anerkanntermaßen grundsätzlich sogar eine Doppeltätigkeit gestattet ist (vgl. z.B. BGHZ 61, 17; NJW-RR, a.a.O.), dann kann die Zulässigkeit des Abschlusses des Hauptvertrages im Wege einer Vertretung nicht wegen einer möglichen Interessenkollision in Abrede gestellt werden (so Schwerdtner, a.a.O., Rn. 687), es sei denn, es liegt ein konkreter Interessenkonflikt (konkrete Vertragswidrigkeit) des Maklers vor (vgl. Schwerdtner, a.a.O., Rn. 862 m.N.; Palandt/Sprau, a.a.O., § 654 Rn. 8; OLG Dresden NJW-RR 1994, 885; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 125); entscheidend ist, ob der Makler mit seiner Tätigkeit das Vertrauen und die Interessen seiner Auftraggeber verletzt, was dann nicht der Fall ist, wenn er sich darauf beschränkt als "ehrlicher Makler" zwischen ihren Interessen zu vermitteln (BGH VersR 2000, 182, 183 m.N.).
  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99

    Anspruch auf Rückzahlung der Provison eines Vermittlungsmaklers wegen der

    Die Darlegung- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des § 654 BGB trägt dabei der Auftraggeber (vgl. BGH NJW 1981, 2293, 2294; OLG Hamm NJW-RR 1994, 125; Staudinger/Reuter § 654 Rdnr. 15).
  • OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93

    Provisionsanspruch des Maklers gegen Grundstücksverkäufer bei gleichzeitiger

    Indessen ist dem Grundstücksmakler eine Doppeltätigkeit grundsätzlich gestattet, soweit sie nicht im Einzelfall zu einer vertragswidrigen Interessenkollision führt (Palandt-Thomas, 53. Aufl., Rdnr.8 zu § 654 BGB ; BGH NJW 68, 150 und NJW 92, 682; OLG Hamm NJW-RR 94, 125); der Doppelmakler ist deshalb zu strenger Unparteilichkeit verpflichtet (BGH aaO.).
  • OLG Zweibrücken, 15.07.1994 - 5 U 42/93

    Provisionsanspruch eines Maklers

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  • LG Duisburg, 23.10.2002 - 2 O 6/00

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Immobilienmaklervertrags; Ausgestaltung der

    Dies gilt insbesondere für den Bereich der Grundstücksmäklerverträge, wo dies üblich ist (OLG Hamm, NJW-RR 94, 125).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 16.09.1993 - 3 S 3/93   

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https://dejure.org/1993,19425
LG Freiburg, 16.09.1993 - 3 S 3/93 (https://dejure.org/1993,19425)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16.09.1993 - 3 S 3/93 (https://dejure.org/1993,19425)
LG Freiburg, Entscheidung vom 16. September 1993 - 3 S 3/93 (https://dejure.org/1993,19425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 125
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