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   BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92   

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BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92 (https://dejure.org/1994,1926)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 5 C 44.92 (https://dejure.org/1994,1926)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 (https://dejure.org/1994,1926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf Pflichtplatz für Schwerbehinderte

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderte - Arbeitgeber - Geschäftsführer - Einzelunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1252
  • NVwZ 1995, 83 (Ls.)
  • NZA 1995, 428 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1300
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Arbeitgeber im Sinne der vorbezeichneten Vorschrift sind nur (schwerbehinderte) Einzelunternehmer, nicht hingegen (schwerbehinderte) Personen, die als Organ (oder als Organmitglied) einer juristischen Person Arbeitgeberfunktionen ausüben (ebenso BSG, Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - ).

    Wie auch das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 30. September 1992 (a.a.O. S. 11 f.) angenommen hat, war der Gesetzgeber mit Rücksicht auf den Begünstigungszweck dieser Vorschrift und aus Gründen der Praktikabilität nicht gehindert, den schwerbehinderten Einzelunternehmer im Rahmen der Pflichtplatzanrechnung nach § 9 Abs. 3 SchwbG anders zu behandeln als den schwerbehinderten Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH.

    Eine Ausweitung der Anrechnungsmöglichkeit über diesen Kreis der Begünstigten hinaus würde überdies, wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 30. September 1992 (a.a.O. S. 9, 11) zutreffend hervorgehoben hat, erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich bringen, die bei einer Beschränkung der Pflichtplatzanrechnung auf schwerbehinderte Einzelunternehmer nicht auftreten.

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 5 C 42.84 - mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat in seinem bereits genannten Urteil vom 21. Oktober 1987 (a.a.O. S. 3 f.) dargelegt, daß der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber bei der Abgrenzung des Kreises der von den Anrechnungsregelungen des Schwerbehindertengesetzes begünstigten Personen eine weitgehende, nur durch das Willkürverbot begrenzte Gestaltungsfreiheit einräumt.

  • BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83

    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regeln vielmehr allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. z.B. BVerfGE 71, 146 ; 77, 308 ; 79, 87 ) wie vom Bundesverwaltungsgericht (s. etwa BVerwGE 74, 260 ) im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden.
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regeln vielmehr allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. z.B. BVerfGE 71, 146 ; 77, 308 ; 79, 87 ) wie vom Bundesverwaltungsgericht (s. etwa BVerwGE 74, 260 ) im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden.
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des zeitlich gestaffelten Inkrafttretens

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Bei bevorzugender Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers jedoch besonders weit (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 44, 290 ).
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53

    Hilfsrichter beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ Arbeitgeberfunktionen auszuüben (vgl. BGHZ 10, 187 ; 12, 1 ; 36, 142 ; OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - <BB 1990, 1150 f.>; Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. 1979, § 35 Rdnr. 94 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1989 - 13 A 95/87

    Zur Anrechenbarkeit der von den schwerbehinderten Geschäftsführern und

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ Arbeitgeberfunktionen auszuüben (vgl. BGHZ 10, 187 ; 12, 1 ; 36, 142 ; OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - <BB 1990, 1150 f.>; Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. 1979, § 35 Rdnr. 94 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Dem Sinn der gesetzlichen Regelung entsprechend muß es nämlich genügen, wenn - wie hier - bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist durch Vorlage der Zustimmungserklärung klargestellt ist, ob ein und welches Rechtsmittel eingelegt werden soll (vgl. BVerwGE 39, 314 ).
  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ Arbeitgeberfunktionen auszuüben (vgl. BGHZ 10, 187 ; 12, 1 ; 36, 142 ; OVG Münster, Urteil vom 16. Mai 1989 - 13 A 95/87 - <BB 1990, 1150 f.>; Mertens in Hachenburg, GmbHG, 7. Aufl. 1979, § 35 Rdnr. 94 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen sind typisierende Regeln vielmehr allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht (vgl. z.B. BVerfGE 71, 146 ; 77, 308 ; 79, 87 ) wie vom Bundesverwaltungsgericht (s. etwa BVerwGE 74, 260 ) im Grundsatz stets als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden.
  • BGH, 07.12.1961 - II ZR 117/60

    Verjährung der Ansprüche von von Vorständen einer AG

  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 4419/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Anrechnung des schwerbehinderten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein schwerbehinderter Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls dann nicht auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 Abs. 1 SchwbG beschäftigt, wenn er zugleich Mehrheitsgesellschafter der GmbH , vgl. Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl 1994, 1300 = Behindertenrecht 1994, 164, oder Gesellschafter der GmbH mit einem Anteil von 50 v.H. ist.

    Ausdrücklich offengelassen worden ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher insbesondere, vgl. Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O., und Urteil vom 25. Juli 1997 - 5 C 16.96 -, ob ein schwerbehinderter sogenannter Fremdgeschäftsführer (ohne eigene Gesellschafterstellung) einen Arbeitsplatz nach § 7 Abs. 1 SchwbG einnimmt, bejahend offenbar LSG Baden- Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 1995- L 3 Ar 2276/93 - (zitiert im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1997, a.a.O.); differenzierend: Dörner, SchwbG, § 9 Anm. IV, und ob eine entsprechende Beurteilung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringer Beteiligung und ohne maßgeblichen Einfluß in Betracht kommen könnte.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 , und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl 1994, 1300.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O..

    Dazu, daß der schwerbehinderte Geschäftsführer der Klägerin auch nicht gemäß § 9 Abs. 3 SchwbG auf einen Pflichtplatz angerechnet werden kann und es mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, daß nach dem Schwerbehindertengesetz lediglich Arbeitnehmer und schwerbehinderte Einzelunternehmer auf einen Pflichtplatz angerechnet werden können, nicht aber Personen, die als Organ oder Organmitglied Arbeitgeberfunkionen ausüben, wird auf die Darlegungen des angefochtenen Gerichtsbescheides und des darin zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1994 , a.a.O., Bezug genommen, die sich der Senat zu eigen macht.

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person,

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte zur Stellung von Organvertretern (vgl. z.B. BAGE 84, 377 ; BGHZ 12, 1 ; 49, 30 ; Urteil vom 9. Februar 1978 - II ZR 189/76 - NJW 1978, 1435 ; differenzierend dagegen z.B. BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 - SozR 3 - 2400 § 7 SGB IV Nr. 4 S. 13 f.) die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer GmbH, der auch selbst Gesellschafter ist, verneint (Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 S. 2; Urteil vom 25. Juli 1997 - BVerwG 5 C 16.96 - Buchholz, a.a.O., Nr. 2, S. 6).

    Offen gelassen hat der Senat (Urteile vom 24. Februar 1994, a.a.O., und vom 25. Juli 1997, a.a.O.) jedoch, was bei einem so genannten "Fremdgeschäftsführer", also einem Vertretungsorgan der Gesellschaft zu gelten hat, das nicht auch selbst Gesellschafter - auch nicht einer beteiligten Gesellschaft - ist (vgl. § 6 Abs. 3 GmbHG: "andere Person").

    Der Senat hat in Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (siehe BSG, Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2) bereits entschieden, dass Arbeitgeber im Sinne des § 9 Abs. 3 SchwbG nicht (schwerbehinderte) Personen sind, die als Organ (oder als Organmitglied) einer juristischen Person Arbeitgeberfunktion ausüben (Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1997 - 24 A 7234/95

    Schwerbehindertenausgleichsabgabe: Zur Anrechnung eines Vorstandsmitgliedes eines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 , und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl 1994, 1300.

    Vgl. zur entsprechenden Problematik beim schwerbehinderten Geschäftsführer einer GmbH: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 - DVBl 1994, 1300.

    Vgl. zum Gleichbehandlungsgrundsatz im Schwerbehindertenrecht: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1987 - 5 C 42.84 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1, und Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, DVBl. 1994, 1300.

  • VGH Bayern, 02.05.2012 - 12 BV 10.2058

    Ausgleichsabgabe; Transfergesellschaft; Begriff des Arbeitsplatzes;

    Mit Blick auf das Interesse, möglichst viele schwerbehinderte Arbeitnehmer auf einen (Pflicht-)Arbeitsplatz zu vermitteln, bedarf es keiner weitergehenden Differenzierung (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1252; BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).

    Einer weiteren Differenzierung bedarf es nicht, weil dem Gesetzgeber bei der Bewältigung von Massenvorgängen, um die es sich bei der Ermittlung und Einziehung der Ausgleichsabgabe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch handelt, Typisierungen und Generalisierungen gestattet sind (vgl. BVerwG vom 24.2.1994 NJW-RR 1994, 1252; BayVGH vom 26.11.2008 a.a.O.).

  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

    Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ist - unstreitig - nicht Arbeitnehmer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, - 5 C 44/92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1, die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 SchwbG auf Fremdgeschäftsführer ausdrücklich offenlassend; BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91-; LSG Niedersachsen, Urteil vom 9.8.1990 - L 10 Ar 79/90 -).

    Arbeitgeber im Sinne der genannten Vorschrift sind schon nach deren Wortlaut nur schwerbehinderte Einzelunternehmer, nicht hingegen schwerbehinderte "arbeitgebergleiche Personen", die als Organ (oder als Organmitglied) einer juristischen Person Arbeitgeberfunktionen ausüben (BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O., m.w.N.).

    Schließlich betrifft das Verfahren bei der Ausgleichsabgabe Massenvorgänge, bei denen Typisierungen und Generalisierungen als Regelungsinstrument grundsätzlich zulässig sind; gerade bei der gegebenen bevorzugenden, auf den Hauptzweck des SchwbG bezogenen Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit und der Kreis der hierdurch Benachteiligten nicht so groß, daß die Typisierung unzulässig erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O.; BSG, Urteil vom 30.9.1992, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 2 S 1428/99

    Ausgleichsabgabe: Arbeitnehmereigenschaft angestellter Geschäftsführer

    Die Begründung eines Arbeitsverhältnisses hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Geschäftsführer nach dem Anstellungsvertrag verpflichtet ist, Arbeitgebertätigkeit auszuüben (BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 44.92 -, Buchholz 436.61, § 9 SchwbG Nr. 1).

    Die vom Bundesverwaltungsgericht zunächst (Urteil vom 24.2.1994, aaO) offen gelassene Frage, ob auch der Fremdgeschäftsführer ohne eigene Gesellschafterstellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 SchwbG innehat, ist auf der Grundlage seines Urteils vom 8.3.1999 (- 5 C 5.98 -, Buchholz 436.61, § 7 SchwbG Nr. 4) dahin zu beantworten, dass jedenfalls die einheitliche vertragliche Grundlage der Tätigkeit eines Geschäftsführers nicht in einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die Tätigkeit als leitender Angestellter und einen freien Dienstvertrag als Grundlage für die Geschäftsführertätigkeit aufgespalten werden kann.

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Es ist darunter die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten zu verstehen (vgl. Senatsurteile vom 21. Oktober 1987 BVerwG 5 C 42.84 und vom 24. Februar 1994 BVerwG 5 C 44.92 ).
  • BVerwG, 25.07.1997 - 5 C 16.96

    Arbeitgeberbegriff

    Diese Auslegung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1)).

    Sie stimmt überein mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - (SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2)), der sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 44.92 - (Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1 = AP Nr. 1 zu § 7 SchwbG 1986 = NJW-RR 1994, 1252 = DVBl 1994, 1300 = ZfSH/SGB 1994, 642) mit eingehender Begründung angeschlossen hat.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 115/08

    Keine Anrechnung eines schwerbehinderten Sozius einer Rechtsanwaltskanzlei auf

    10/5701 S. 10; BSG, Urteil vom 30.09.1992 - 11 RAr 79/91 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.12.1999 - L 12 AL 79/99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 24.02.1994 - 5 C 44/92; Urteil vom 25.07.1997 - 5 C 16/96 -, juris; vgl. aber LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93 -, juris, zu einem schwerbehinderten Geschäftsführer einer GmbH & Co.KG, der nicht Gesellschafter ist).
  • VGH Hessen, 19.09.1996 - 9 UE 3009/94

    Schwerbehinderten-Recht: Ausgleichsabgabe - Nichtanrechnung eines

    Dies macht ihn aber nicht zum Arbeitnehmer, weil auch Inhalt des Anstellungsvertrages die Verpflichtung ist, als Organ der Gesellschaft Arbeitgeberfunktionen auszuüben (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1994 - 5 C 44.92 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1).

    Das Berufungsgericht folgt der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, daß Arbeitgeber im Sinne des § 9 Abs. 3 des Gesetzes nur (schwerbehinderte) Einzelunternehmer sind, nicht hingegen (schwerbehinderte) Personen, die als Organ einer juristischen Person Arbeitgeberfunktionen ausüben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Februar 1994, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 12 A 635/03
  • VGH Bayern, 26.11.2008 - 12 BV 07.2529

    Schwerbehindertenrecht; Behandlung von Teilzeitarbeitsplätzen als volle

  • OVG Brandenburg, 27.05.1998 - 4 A 133/97

    Berechnung der Ausgleichsabgabe nach SchwbG: zum Arbeitsplatzbegriff - zur

  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2006 - 11 K 176/06

    Ausgleichsabgabe, Arbeitgeber, Pflichtplatzquote, Gesellschaft Bürgerlichen

  • BVerwG, 13.03.1998 - 5 B 120.97

    Arbeitgeberbegriff im Sinne des § 9 Abs. 3 Schwerbehindertengesetz (SchwbG) -

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