Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2798
OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 1994 - 24 U 737/93 (https://dejure.org/1994,2798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 301
    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und Hebamme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    a) Ein Teilurteil darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1987, 441 ).

    Unter diesen Umständen war das Teilurteil gegen die Beklagte zu 2 nicht von der Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten zu 1 unabhängig und durfte nicht erlassen werden (vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1991, 2699 und 1992, 511; Vollkommer bei Zöller aaO § 301 RdNr. 7).

  • OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92

    Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt;

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Das Unterlassen einer vorgeschriebenen Schutz- und Sicherungsmaßnahme - wie hier des entlastenden Dammschnittes - ist als ursächlich für den infolge Verwirklichung der Gefahr eingetretenen Schaden anzusehen, wenn sie allgemein geeignet wäre, den Schaden abzuwenden (vgl. OLG Bremen VersR 1979, 1061 = AHRS 6510/16; OLG Oldenburg VersR 1993, 1235 m. Anm. Gaisbauer VersR 1994, 432).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83

    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Vielmehr müßte ein Fehlverhalten vorliegen, das aus objektiver Sicht bei Anlegung des für eine Hebamme maßgeblichen Ausbildungs- und Wissensstandes nicht mehr verständlich und verantwortbar erscheint, weil ein solcher Fehler der behandelnden Hebamme schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. zur Arzthaftung BGH NJW 1988, 2949 ).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Diese setzt lediglich einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit voraus (vgl. BGH VersR 1994, 52 ).
  • BGH, 05.06.1991 - VIII ZR 168/90

    Anwendung der Differenztheorie auf Sukzessivlieferungsverträge

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Unter diesen Umständen war das Teilurteil gegen die Beklagte zu 2 nicht von der Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten zu 1 unabhängig und durfte nicht erlassen werden (vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1991, 2699 und 1992, 511; Vollkommer bei Zöller aaO § 301 RdNr. 7).
  • BGH, 26.06.1980 - VII ZR 143/79

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens durch Teilurteil

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Es ist ferner nicht ersichtlich, inwiefern das Teilurteil geeignet sein sollte, den Rechtsstreit zu vereinfachen oder zu beschleunigen; das Gegenteil war zu erwarten (vgl. BGHZ 77, 306).
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    a) Ein Teilurteil darf nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlußurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1987, 441 ).
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 93/90

    Teilurteil bei einheitlichem Anspruch

    Auszug aus OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
    Unter diesen Umständen war das Teilurteil gegen die Beklagte zu 2 nicht von der Entscheidung über die Klage gegen den Beklagten zu 1 unabhängig und durfte nicht erlassen werden (vgl. BGHZ 107, 236 /242; BGH NJW 1991, 2699 und 1992, 511; Vollkommer bei Zöller aaO § 301 RdNr. 7).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

  • OLG Köln, 17.12.2002 - 22 U 168/02

    Mithaftung eines Rechtsanwalts als Mitglied einer Scheinsozietät

    Den Entscheidungen des BGH in NJW-RR 1992, 253, 254 und NJW 1999, 1035 (vgl. ferner OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.) ist schließlich mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass es einem Teilurteil gegen einen einfachen Streitgenossen schon entgegensteht, wenn eine hinsichtlich des verbleibenden Teils relevante Tatsachenfrage auch für den entschiedenen Teil relevant werden kann, sei es auch erst durch eine abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage in der höheren Instanz.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Das gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (Senatsurteil vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98 - aaO; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02 - ZIP 2003, 594; vgl. auch OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.; LG Köln, MDR 2001, 232 mit Anm. von E. Schneider; Stein/Jonas/Leipold, 21. Aufl., § 301 Rn. 8; Zöller/ Vollkommer, 24. Aufl., § 301 Rn. 4, 7).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 39/03

    Abweisung der Amtshaftungsklage gegen einen Chefarzt einer Universitätsklinik

    Dies gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (vgl. Senatsurteile vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - und vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98 - aaO; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02 - ZIP 2003, 594; vgl. auch OLG München, NJW-RR 1994, 1278 f.; LG Köln, MDR 2001, 232 mit Anmerkung von E. Schneider; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 301 Rdn. 4, 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht