Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1408
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll
Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).
- OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06
Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung …
dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408;… Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.12.1993 - 8 W 221/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1408
- MDR 1994, 214
Wird zitiert von ...
- OLG München, 29.04.1997 - 11 W 3474/96
Fehlende Eignung eines für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs zur …
Im Einklang mit der herrschenden Meinung (…Thomas-Putzo, 20. Aufl. Rn. 2;… Zöller-Herget, 20. Aufl., Rn. 2;… Wieczorek, 3. Aufl. Rn. 6 je zu 103 ZPO;… Baumbach/Albers, Rn. 5 zu § 1044b ZPO; HansOLG Hamburg MDR 1994, 214 = NJW-RR 1994, 1408) vertritt auch der Senat den Standpunkt, daß die Kostenvereinbarung des gerichtlich für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs (§ 1044b ZPO) kein geeigneter Titel für die Festsetzung der bei dem Abschluß des Anwaltsvergleichs entstandenen Anwaltskosten ist.