Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 03.12.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12189
OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 20 W 44/94 (https://dejure.org/1994,12189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.02.1994 - 20 W 44/94 (https://dejure.org/1994,12189)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Februar 1994 - 20 W 44/94 (https://dejure.org/1994,12189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Ob die an den Betroffenen erfolgende Bekanntmachung zu Protokoll die Beschwerdefrist auch dann in Lauf setzt, wenn - wie hier - dessen Verfahrensbevollmächtigter nicht ebenfalls anwesend ist (vgl. hierzu einerseits BayObLGZ 1994, 391 und andererseits OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142), kann hier dahingestellt bleiben.

    Diese am 1.9.1998 gemäß § 212b ZPO vorgenommene Zustellung hat die Beschwdrdefrist ebenfalls nicht in Lauf gesetzt, da die Vorschrift des § 176 ZPO auch in Abschiebungshaftverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1599 ; OLG Frankfurt a.Main NJW-RR 1994, 1408; SchlHOLG NVwZ 1996, 1142).

  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    dd) Folgt man hingegen der Meinung, dass bei Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten eine wirksame Bekanntmachung gemäß § 16 Abs. 3 ZPO dessen Anwesenheit voraussetzt (OLG Schleswig NVwZ 1996, 1142; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 1994, 1408; Bassenge/Herbst/Roth § 16 Rn. 14), gilt im Ergebnis nichts anderes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.12.1993 - 8 W 221/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7688
OLG Hamburg, 03.12.1993 - 8 W 221/93 (https://dejure.org/1993,7688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.12.1993 - 8 W 221/93 (https://dejure.org/1993,7688)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1993 - 8 W 221/93 (https://dejure.org/1993,7688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1408
  • MDR 1994, 214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG München, 29.04.1997 - 11 W 3474/96

    Fehlende Eignung eines für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs zur

    Im Einklang mit der herrschenden Meinung (Thomas-Putzo, 20. Aufl. Rn. 2; Zöller-Herget, 20. Aufl., Rn. 2; Wieczorek, 3. Aufl. Rn. 6 je zu 103 ZPO; Baumbach/Albers, Rn. 5 zu § 1044b ZPO; HansOLG Hamburg MDR 1994, 214 = NJW-RR 1994, 1408) vertritt auch der Senat den Standpunkt, daß die Kostenvereinbarung des gerichtlich für vollstreckbar erklärten Anwaltsvergleichs (§ 1044b ZPO) kein geeigneter Titel für die Festsetzung der bei dem Abschluß des Anwaltsvergleichs entstandenen Anwaltskosten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht