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Rechtsprechung
   LG Memmingen, 20.04.1994 - 1 S 2081/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8468
LG Memmingen, 20.04.1994 - 1 S 2081/93 (https://dejure.org/1994,8468)
LG Memmingen, Entscheidung vom 20.04.1994 - 1 S 2081/93 (https://dejure.org/1994,8468)
LG Memmingen, Entscheidung vom 20. April 1994 - 1 S 2081/93 (https://dejure.org/1994,8468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hundebiss - Schadensersatzansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Neu-Ulm - C 306/93
  • LG Memmingen, 20.04.1994 - 1 S 2081/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1435
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.1980 - 4 U 98/79
    Auszug aus LG Memmingen, 20.04.1994 - 1 S 2081/93
    Allerdings hatte sie keine Anhaltspunkte, darauf zu vertrauen, dass sich auf dem Grundstück kein Hund befinde (so wohl OLG Düsseldorf, VersR 1981, 1035 für die Verneinung eines Mitverschuldens).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 9 U 91/14

    Gefälliges "Rudelführen" von Hunden löst Verkehrssicherungspflichten aus

    Unter Berücksichtigung der nachgewiesenen körperlichen und seelischen Verletzungsfolgen ist aus Sicht des Senats unter Heranziehung vergleichbarer Rechtsprechung und bei voller Haftung der Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. insoweit LG Memmingen, Urteil vom 20.04.1994, NJW-RR 1994, 1435; LG Wiesbaden, Urteil vom 01.12.1988, NJW-RR 1991, 148).
  • OLG Köln, 06.05.1998 - 13 W 52/97

    Haftungsrechtliche Folgen eines geringfügigen Hundebisses; keine PHK bei

    Selbst für schwere Bißverletzungen, bei denen entstellende Narben zurückbleiben und die - oft jugendlichen - Verletzten seelisch stark beeinträchtigt sind, werden gewöhnlich nur weit geringere Schmerzensgeldbeträge zuerkannt als sie sich der Antragsteller hier vorstellt (z.B. LG Memmingen, NJW-RR 1994, 1435: 1.500,00 DM bei zwei bis zu 2 cm tiefen Bißwunden mit deutlich sichtbaren, je einige Quadratzentimeter großen Narben; LG Wiesbaden, NJW-RR 1991, 148: 4.000,00 DM bei einem Hundebiß ins Gesicht eines siebenjährigen Mädchens, das hierdurch einen Schock erlitten hat und bei dem eine 2 cm lange auffällige Narbe zwischen Nase und Oberlippe zurückblieb).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2908
OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93 (https://dejure.org/1993,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.1993 - 6 U 45/93 (https://dejure.org/1993,2908)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 6 U 45/93 (https://dejure.org/1993,2908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 539 Abs. 1 Nr. 9; RVO § 636
    Kein Haftungsprivileg bei Verletzung eines Nothelfers durch ein Pferd

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1435
  • MDR 1994, 256
  • VersR 1994, 692
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 14/78

    Gemeine Gefahr - Hilfe - Verursacher - Betrieb - Gefahrbeseitigung - Einordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    Wenn dagegen der Verletzte nicht in arbeitnehmerähnlicher Weise tätig geworden ist und demgemäß den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht wie ein Arbeitnehmer gemäß § 539 II i.V.m. § 539 I Nr. 1 RVO beanspruchen kann, sondern nur als sog. Nothelfer nach § 539 I Nr. 9 a RVO geschützt ist, so greift die Haftungsablösung nicht ein (BGH VersR 79, 668; 81, 280).

    Denn eine Hilfeleistung, bei der für einen bislang Außenstehenden erst die Gefahrenlage den Anlaß zum helfenden Eingreifen bildet, führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zu einer Haftungsablösung gemäß § 636 RVO (BGH VersR 79, 668; 81, 260; 87, 384; 90, 995).

  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89

    Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    In derartigen Fällen kommt es im Zivilrecht - ebenso wie für die Frage des Unfallversicherungsschutzes im Sozialrecht - darauf an, wie sich die Situation für den Helfer darstellte und welche Absicht er mit seinem Eingreifen verfolgte (BGH VersR 90, 995 m.w.N.).

    Denn eine Hilfeleistung, bei der für einen bislang Außenstehenden erst die Gefahrenlage den Anlaß zum helfenden Eingreifen bildet, führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zu einer Haftungsablösung gemäß § 636 RVO (BGH VersR 79, 668; 81, 260; 87, 384; 90, 995).

  • BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67

    Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    Demgemäß machen solche Tätigkeiten denjenigen, "für dessen Rechnung" sie gehen (§ 658 II Nr. 1 RVO), zum Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift mit der Folge, daß ihm die Haftungsablösung gemäß § 636 RVO zugute kommt (BGHZ 52, 115, 122; 63, 313, 315).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 73/73

    Regreßverbot wegen Unternehmerprivilegs (§ 636 RVO) bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    Demgemäß machen solche Tätigkeiten denjenigen, "für dessen Rechnung" sie gehen (§ 658 II Nr. 1 RVO), zum Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift mit der Folge, daß ihm die Haftungsablösung gemäß § 636 RVO zugute kommt (BGHZ 52, 115, 122; 63, 313, 315).
  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    Denn eine Hilfeleistung, bei der für einen bislang Außenstehenden erst die Gefahrenlage den Anlaß zum helfenden Eingreifen bildet, führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zu einer Haftungsablösung gemäß § 636 RVO (BGH VersR 79, 668; 81, 260; 87, 384; 90, 995).
  • BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85

    Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1993 - 6 U 45/93
    Denn eine Hilfeleistung, bei der für einen bislang Außenstehenden erst die Gefahrenlage den Anlaß zum helfenden Eingreifen bildet, führt nach ständiger Rechtsprechung nicht zu einer Haftungsablösung gemäß § 636 RVO (BGH VersR 79, 668; 81, 260; 87, 384; 90, 995).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Diese Haftungsablösung, die trotz des Wegfalls von Schmerzensgeldansprüchen verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfGE 34, 118; BVerfG NJW 1995, 1607), erstreckt sich kraft Gesetzes auch auf den - durch §§ 128 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII, 658 Abs. 2 Nr. 2 RVO a.F. einem Unternehmer gleichgestellten - privaten Halter von Fahrzeugen oder Reittieren, sofern nur der verletzte Dritte wie ein Beschäftigter für ihn tätig geworden ist (vgl. BGH, NJW 1987, 1643 für private Kfz.-Reparatur; OLG Köln, NJW-RR 1993, 920 und OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1435 für Verletzungen des Pferdehüters).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 5 U 114/10

    Haftung des Pferdehalters: Mitverschulden bei Verletzung eines Jugendlichen durch

    Für einen Trommelfellriss mit Folgebeeinträchtigungen durch einen Huftritt hat das OLG Hamm im Jahr 1993 6.000 DM zugesprochen (NJW-RR 1994, 1435).
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