Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.02.1994 - 3 U 238/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Straftäter - keine absolute Person der Zeitgeschichte / Honka II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1439
- ZUM 1995, 336
- afp 1994, 232
Wird zitiert von ... (23)
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Verbotene Mitteilung von Gerichtsverhandlungen im Internet; Veröffentlichung …
Dies gilt auch regelmäßig für Polizeibeamte, die nicht allein aufgrund ihres Einsatzes zu relativen Personen der Zeitgeschichte werden (vgl. OLG Karlsruhe, AfP 1980, 64), sondern allenfalls, wenn sie an besonderen Ereignissen oder Handlungen, wie etwa der Festnahme eines Straftäters, der selbst zur Person der Zeitgeschichte geworden ist (vgl. dazu OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439), teilnehmen (…vgl. Fricke, a.a.O. Rn. 18). - BGH, 28.10.2008 - VI ZR 307/07
Bildberichterstattung über den Strafvollzug eines prominenten Gefängnisinsassen
Dieses tagesaktuelle Informationsinteresse ging über den von der abgeurteilten Straftat vormals geschaffenen Berichterstattungsanlass hinaus (vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 306, 307; OLG Köln, NJW 1987, 1418) und stand in engem Zusammenhang mit der Tat, an die sie erinnern durfte (…vgl. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 309 juris Rn. 13; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439, 1441). - BVerfG, 20.08.2007 - 1 BvR 1913/07
Verfassungsmäßigkeit der Zulassung der Presseberichterstattung über die …
Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen trägt es grundsätzlich Rechnung, wenn die Rechtsprechung der Zivilgerichte strenge Anforderungen an die Tagesaktualität des Anlasses stellt, aus dem heraus über die Straftat eines inhaftierten Verurteilten berichtet wird (…vgl. OLG München vom 9. März 1981 - 21 U 3649/80 -, AfP 1981, S. 360;… OLG Köln vom 16. September 1986 - 15 U 38/86 -, AfP 1986, S. 347; OLG Hamm vom 10. Februar 1988 - 3 U 243/87 -, AfP 1988, S. 258, OLG Hamburg vom 22. November 1991 - 3 U 170/90 -, AfP 1991, S. 537, OLG Hamburg vom 10. Februar 1994 - 3 U 238/93 -, AfP 1994, S. 232).
- KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
Die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters stellt zwar regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrecht des Täters dar, weil sein Fehlverhalten öffentlich bekannt gemacht und seine Person in den Augen des Publikums negativ qualifiziert wird (BVerfG NJW 1993, 1463, 1464; OLG Hamburg, AfP 1994, 232). - LG Frankfurt/Main, 05.10.2006 - 3 O 305/06
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Berichterstattung über …
In diesem Zusammenhang ist herauszustellen, dass die zeitliche Grenze für eine Berichterstattung unter Namensnennung erheblich früher anzusetzen ist als auf das Ende der Strafverbüßung [OLG Ffm., a.a.O.; OLG Hamburg NJW-RR 1994, 1439]. - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 77/07
Grenzen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Straftäters - …
Die in NJW-RR 1994, 1439 veröffentlichte Entscheidung des HansOLG Hamburg betraf denselben Täter, der sich zum Zeitpunkt der Presseveröffentlichung inzwischen über 17 Jahre in Haft bzw. psychiatrischer Unterbringung befand. - LG Berlin, 28.03.1995 - 27 O 776/94 Die zeitliche Grenze zwischen der grundsätzlich zulässigen aktuellen Berichterstattung und einer unzulässigen späteren Darstellung oder Erörterung kann nicht allgemein fixiert werden (so auch BVerfG NJW 1973, 1226 [1231]; OLG Hamburg AfP 1994, 232 [233]).
Mit diesen Ausführungen stünde es in Widerspruch, wenn es den Medien ohne jede Güterabwägung bis zur Haftentlassung uneingeschränkt möglich wäre, immer wieder über die Straftaten zu berichten, dadurch die Erinnerung in der Öffentlichkeit an die Straftaten wachzuhalten und so für den Betroffenen ein unter Umständen resozialisierungsfeindliches Klima zu schaffen, in dem ihm der Umstand, daß ab der Haftentlassung nicht mehr berichtet wird, kaum noch etwas nützen dürfte (so auch OLG Hamburg AfP 1994, 232 [233]).
- LG Koblenz, 02.06.2006 - 13 O 4/06
Ausstrahlung eines Films über einen Straftäter
Der Verfügungskläger ist aufgrund der von ihm begangenen Tat und der in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang wohl einzigartigen Folterandrohung im Rahmen der Aufklärung seiner Tat eine relative Person der Zeitgeschichte (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 1439), was er selbst nicht abstreitet, sondern in anderem Zusammenhang sogar für sich in Anspruch nimmt. - OLG Nürnberg, 31.10.1995 - 3 U 2008/95
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Namentliche …
Zu ähnlichen Fragestellungen äußern sich: OLG Hamburg (Urteil - 3 U 238/93 - 10.2.1994, in NJW-RR 1994, 1439) - "Die (auch abgekürzte) Nennung des Namens eines Straftäters in der Presseberichterstattung über seine früheren Straftaten verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ist nach der Güterabwägung im Einzelfall wegen des seit der Verurteilung verstrichenen langen Zeitraums trotz der Schwere der damaligen Taten nicht gerechtfertigt, wenn für die Berichterstattung kein aktueller Anlaß besteht und die Darstellung diesem Anlaß gerecht wird" [Leitsatz]; OLG Karlsruhe (Urteil - 14 U 67/94 - 25.11.1994, in NJW-RR 1995, 477) - Persönlichkeitsrechtsverletzung durch einen wahrheitswidrigen Pressebericht über strafbare Handlungen einer durch Namensnennung "angeprangerten" Person (falsche Tatsachenbehauptung, nicht bloße Meinungsäußerung). - OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 58/07 Die in NJW-RR 1994, 1439 veröffentlichte Entscheidung des HansOLG Hamburg betraf denselben Täter, der sich zum Zeitpunkt der Presseveröffentlichung inzwischen über 17 Jahre in Haft bzw. psychiatrischer Unterbringung befand.
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 65/07
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 56/07
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …
- KG, 14.09.2004 - 9 U 93/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 79/07
- KG, 14.09.2004 - 9 U 95/04
Anspruch auf Unterlassen einer Berichterstattung; Voraussetzungen für die …
- OLG Hamburg, 18.12.2007 - 7 U 62/07
- LG Hamburg, 11.06.2008 - 324 O 1069/07
Keine grundsätzlichen Löschungspflichten für Online-Archiv
- OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 60/07
- LG Berlin, 22.05.2007 - 27 O 357/07
- LG Hamburg, 04.07.2008 - 324 O 148/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 388/07
- LG Hamburg, 28.03.2008 - 324 O 706/07
- LG Hamburg, 27.06.2008 - 324 O 83/07