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   BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93   

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https://dejure.org/1994,4544
BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,4544)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1994 - II ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,4544)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1994 - II ZR 161/93 (https://dejure.org/1994,4544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit - Kriterien für eine Sicherungsübereignung - Abgrenzungskriterien für den Umfang einer Sicherungsübereignung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1537
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1992 - II ZR 11/91

    Handbibliothek Kunst - §§ 929, 930 BGB, Sicherungsübereignung,

    Auszug aus BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93
    Nachdem das Landgericht und Oberlandesgericht die Klage abgewiesen hatten, hat der Senat mit Urteil vom 13. Januar 1992 (II ZR 11/91, WM 1992.398 = ZIP 1992.393) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die der Senat auch seiner ersten Revisionsentscheidung in diesem Rechtsstreit zugrunde gelegt hat, liegt die für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit erforderliche Bestimmtheit vor, wenn es infolge der Wahl einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden in dem für den Eigentumsübergang vereinbarten Zeitpunkt kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (Sen.Urt. v. 13. Januar 1992 - II ZR 11/91 LM Nr. 24 zu § 930 BGB m.w.N.).

    Eine solche Kennzeichnung reicht aus, um aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien die Teile einer Sachgesamtheit, die übereignet werden, von denen zu unterscheiden, die davon ausgenommen sind (Sen.Urt. v. 13. Januar 1992 a.a.O.; vgl. dazu Serick, EWiR 1993.349 und Ott. WuB I F 5.-5.92).

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen -

    Auszug aus BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93
    Urt. v. 13. März 1991 - IV ZR 74/90 NJW 1991, 3284).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93
    Denn die Glaubwürdigkeit von Zeugen kann das Tatsachengericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann beurteilen, wenn entweder alle an der Schlußverhandlung beteiligten Richter auch die Beweisaufnahme miterlebt haben oder wenn das Ergebnis eines persönlichen Eindrucks aktenkundig ist und die Prozeßparteien sich hierzu haben äußern können (BGH, Urt. v. 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 NJW 1991, 1180 [BGH 04.12.1990 - XI ZR 310/89]; BGH.
  • BGH, 30.01.1990 - XI ZR 162/89

    Maßgeblicher Tatsachenstoff bei Entscheidung des Gerichts

    Auszug aus BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93
    Urt. v. 30. Januar 1990 - XI ZR 162/89 NJW 1991, 1302 m. Bespr.Aufsatz Pantle NJW 1991, 1279; BGH.
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09

    Desmopressin

    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).
  • OLG Köln, 30.04.2008 - 2 U 19/07

    Insolvenzrecht - Rechtserwerb bei Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts;

    Das von der Berufung herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. September 1994 (NJW-RR 1994, 1537) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09

    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den

    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).
  • OLG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Wx 64/09

    Wohnungseigentum: Recht der Wohnungseigentümer zum Aus- und Umbau ihres

    Allerdings dürfen Eindrücke, die nicht in das Verhandlungsprotokoll aufgenommen worden sind, zu denen also die Parteien auch keine Stellung nehmen konnten, nach einem Richterwechsel bei der Entscheidung nicht verwertet werden (BGH, NJW 1991, 36; BGH, NJW-RR 1997, 506; BGH, NJW-RR 1994, 1537).
  • LG Bielefeld, 28.02.2014 - 1 O 71/13

    Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand betrifft

    Bei der Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand kommt es darauf an, dass es aufgrund einfacher äußerer Abgrenzungskriterien für jeden, der die Parteiabreden kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche individuell bestimmten Sachen übereignet worden sind (BGH, NJW-RR 1994, 1537).
  • OLG Koblenz, 25.03.2003 - 3 U 874/02

    Kooperationspflicht bei einvernehmlichen Planabweichungen

    Nicht ins Protokoll aufgenommene Eindrücke dürfen aber nicht verwertet werden, wenn auch nur einer der an der Entscheidung mitwirkenden Richter an der Beweisaufnahme nicht mitgewirkt hat; kommt es auf solche Eindrücke an, so ist die Beweiserhebung nach einem Richterwechsel daher zu wiederholen (BGH NJW 1997, 1586; 91, 1180; BGH NJW-RR 1997, 506; 94, 1537; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage § 355 Rdn. 6).
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