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   OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91   

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https://dejure.org/1992,3420
OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91 (https://dejure.org/1992,3420)
OLG München, Entscheidung vom 08.07.1992 - 7 U 1562/91 (https://dejure.org/1992,3420)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - 7 U 1562/91 (https://dejure.org/1992,3420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für gelieferte Maschinenbauteile und Ersatzteile ; Anspruch auf Zahlung eines Kaufpreises; Ansprüche aus einem Gesellschaftsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 230; BGB §§ 705 ff
    Wirksamkeit einer gesellschaftsvertraglichen Regelung über Abfindung eines stillen Gesellschafters zu Buchwerten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leistungsbestimmung durch eine Partei, Billigkeit der Leistungsbestimmung, Billigkeitsprüfung, übliche Vergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 161
  • WM 1993, 2126
  • BB 1993, 2397
  • DB 1993, 2325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1989 - II ZR 258/88

    Rechtsstellung des ausgeschiedenen Kommanditisten

    Auszug aus OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91
    Diese Regelung ist nicht etwa nach den Grundsätzen unbeachtlich, die die Rechtsprechung für den Fall eines erheblichen Mißverhältnisses zwischen dem sich aus der Abfindungsvereinbarung ergebenden Guthaben und dem tatsächlichen Wert einer Gesellschaftsbeteiligung entwickelt hat (vgl. zuletzt BGH WM 1989, 878 ).
  • RG, 20.02.1941 - II 99/40

    1. Kann nach der Auflösung einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden

    Auszug aus OLG München, 08.07.1992 - 7 U 1562/91
    Allerdings kann zwischen dem Unternehmer und dem stillen Gesellschafter dessen "schuldrechtliche Beteiligung" am Gesellschaftsvermögen vereinbart sein (vgl. schon RGZ 166, 160, 163).
  • AG Essen, 07.01.1999 - 12 C 208/96

    Durch Taxe festgelegte Vergütung für die Tätigkeit eines Sachverständigen;

    Diese Auffassung des BGH hat in der Literatur (für alle-: Palandt-Heinrichs, 57. Auflage, § 315 Rz. 10) und Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 539, 540; OLG München, NJW-RR 94, 161; OLG Köln, Versicherungsrecht 91, 1304, 1305) Zustimmung gefunden.

    Entscheidend sind vielmehr die "besonderen Umstände des Falles" (OLG München, NJW-RR 1994, 161).

    Das "in vergleichbaren Fällen übliche" (s. a. OLG München,. NJW-RR 1994, 161) kann bei der Prüfung, ob das billige Ermessen zutreffend oder fehlerhaft ausgeübt worden ist, nicht unberücksichtigt bleiben, wie die Anlehnung der Rechtsprechung an Marktberichte für Kredite zur Prüfung der Sittenwidrigkeit bestätigt.

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