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   OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 300/92   

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https://dejure.org/1993,2779
OLG Düsseldorf, 28.05.1993 - 22 U 300/92 (https://dejure.org/1993,2779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.1993 - 22 U 300/92 (https://dejure.org/1993,2779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 1993 - 22 U 300/92 (https://dejure.org/1993,2779)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfbarkeit der Schlussrechnung: Angabe der Bewertungsmerkmale der Honorarzone erforderlich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist das Architektenhonorar vollständig verdient? (IBR 1994, 159)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 18
  • BauR 1994, 133
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 21.07.2011 - 24 U 151/04

    Anspruch eines Bauherrn gegen einen Architekten auf Schadensersatz wegen zu

    Eine ausdrückliche Fristsetzung zur Nachbesserung mit Ablehnungsandrohung war gem. § 634 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. deshalb entbehrlich, weil der Kläger nicht annehmen konnte, dass der Beklagte durch Ausnutzung ihm zumutbarer Kosteneinsparungsmöglichkeiten eine Einhaltung des Kostenrahmens hätte erreichen können (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 18).
  • OLG Köln, 04.09.2001 - 3 U 166/00

    Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens als Hauptleistungspflicht des

    Dafür, dass dies nicht möglich gewesen und die Fristsetzung gemäß § 634 Abs. 1 BGB deshalb entbehrlich gewesen sei, trifft den Bauherrn die Darlegungs- und Beweislast (vgl. Werner-Pastor a.a.O. Rn. 1791; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl. Einleitung Rn. 61; OLG Stuttgart Baurecht 2000, 1894 f.; OLG Düsseldorf Baurecht 94, 133 (136 f.); OLG Köln NJW-RR 93, 986).
  • OLG Oldenburg, 26.10.2021 - 12 U 120/18

    Wer nicht prüfbar abrechnet, bekommt kein Honorar!

    NJW-RR 1994, 18 (19); OLG Köln, NJW-RR 1992, 667 (667); Korbion in Hesse.
  • LG Bamberg, 19.02.2016 - 3 S 108/15

    Recht des Bestellers zur Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund

    Dies war entbehrlich, weil die Beklagten nicht annehmen konnten und mussten, dass der Kläger durch Ausnutzung ihnen auch zumutbarer Kosteneinsparungsmöglichkeiten eine Einhaltung des Kostenrahmens hätte erreichen können (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juli 2011, Az. 24 U 151/04, BauR 2012, 530, bei juris Rn. 61; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1993, Az. 22 U 300/92, NJW-RR 1994, 18, 19).
  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95

    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

    Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, daß das Überschreiten eines vom Bauherren vorgegebenen Höchstbetrages der Baukosten - soweit dies das Landgericht feststellen können wird -, Planungen noch nicht gänzlich unbrauchbar oder irreparabel fehlerhaft macht (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1994, 133 ff.).
  • OLG Naumburg, 27.09.2001 - 2 U 25/01

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen einer

    Etwas anderes soll ausnahmsweise nur dann gelten, wenn der Auftragnehmer zentrale Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen nicht erbringt (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI , 7. Aufl. Rdnr. 20 zu § 5 HOAI , OLG Hamm NJW-RR 1990, 522 OLG Celle BauR 1991, 371 , OLG Düsseldorf BauR 1994, 133 ; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Auflage Rdnr. 699).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.1999 - 22 U 172/98

    Vereinbarung einer Baukostenobergrenze mit dem Architekten

    Vielmehr wäre in diesem Fall die weitere Planung des Architekten wegen Nichteinhaltung der Planungsvorgaben mangelhaft (vgl. Senatsurteil vom 28.5.1993 - 22 U 300/92 - BauR 1994, 133 = NJW-RR 1994, 18 ); die den Kostenrahmen überschreitenden Planungsleistungen stellen dann keine Erfüllung der Leistungspflicht des Architekten dar (vgl. OLG Dresden OLGR 1995, 27, 28).
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