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   OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92   

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https://dejure.org/1992,3363
OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92 (https://dejure.org/1992,3363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.1992 - 22 U 126/92 (https://dejure.org/1992,3363)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 1992 - 22 U 126/92 (https://dejure.org/1992,3363)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Sorgfaltspflichten eines Tiefbauunternehmers zur Vermeidung von Schäden an Leitungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kabel im Erdreich: Wie intensiv muß Unternehmer suchen? (IBR 1993, 414)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 11 O 550/89
  • OLG Düsseldorf, 06.11.1992 - 22 U 126/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 22
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Naumburg, 08.04.2013 - 1 U 66/12

    Haftung des Tiefbauunternehmers bei Zerstörung einer Stromleitung:

    Tiefbauunternehmen haben bei Bauarbeiten an öffentlichen Straßen mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsleitungen zu rechnen, deshalb äußerste Vorsicht walten zu lassen und sich der unverhältnismäßig großen Gefahren bewusst zu sein, die durch eine Beschädigung von Stromleitungen hervorgerufen werden können, weshalb hohe Anforderungen an die Erkundigungs- und Sicherungspflichten zu stellen sind, denen nur durch das Verschaffen von solchen Kenntnissen genügt wird, die eine sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten gewährleisten und deshalb nur von Demjenigen zu erlangen sind, der über zuverlässige Unterlagen zum Verlauf der Leitungen verfügt (BGH NJW-RR 2006, 674, 675; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLG Naumburg NJW-RR 1994, 784 f.; OLG Dresden, Urteil vom 9. Juni 2009, 5 U 26/09 - BeckRS 2010, 20233; Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Aufl., § 10 Nr. 3 Rdn. 83).
  • OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 437/06

    Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Zeltverleihers

    Sind im innerstädtischen Bereich die örtlichen Gegebenheiten nicht hinreichend durch Pläne zu klären, so müssen ergänzende Erkundungen durch Probebohrungen oder gar durch Ausschachtungen von Suchgräben erfolgen, die unter Verzicht auf den Einsatz schwerer Geräte gegebenenfalls durch Handschachtung vorzunehmen sind (BGH, NJW-RR 2006, 674; OLG Koblenz VersR 2003, 474; OLGR Bamberg 2003, 119; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22; OLGR Düsseldorf 2002, 326; OLG Köln NJW-RR 1992, 983).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 196/96

    Kabelschäden: Pflichten des Tiefbauunternehmers

    Diese ist, ohne Rechtsnorm zu sein, Ausdruck dessen, was einem Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten nach § 823 Abs. 1 BGB obliegt (vgl. BGH NJW 1971, 1313, 1314; Senat NJW-RR 1994, 22 = BauR 1993, 640).
  • OLG Jena, 25.03.1998 - 7 U 1586/97

    Haftung eines Bauunternehmers bei Erdarbeiten

    Auch wenn die Klägerin ihrerseits von den geplanten Arbeiten der Beklagten durch Überreichung des Kabellageplanes Kenntnis hatte, war es nicht ihre Aufgabe, ungefragt weitere Auskünfte über den genauen Verlauf der Kabeltrasse zu erteilen (OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 22 (23)).
  • OLG Hamm, 22.09.2000 - 9 U 210/99
    Der Grund für die hohen Anforderungen an den Unternehmer, sich Gewißheit über die Verlegung von Versorgungsleitungen im Boden zu verschaffen liegt darin, daß öffentliche Verkehrsflächen regelmäßig auch zu diesem Zwecke genutzt werden (vgl. BGH a.a.O.; OLG Köln NJW-RR 1992, 983, 984; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 22).
  • LG Duisburg, 26.09.1997 - 24 S 165/97

    Kabelschaden durch Bagger: Schadensersatz?

    Nach der Kabelschutzanweisung, die Ausdruck dessen ist, was einem Tiefbauunternehmer bei Bauarbeiten zur Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflichten nach § 823 BGB obliegt (BGH) NJW 1971, Seite 1313 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, Seite 22), sind die Kabel gewöhnlich in einer Mindesttiefe von 60 cm, in Einzelfällen von 40 cm verlegt.
  • OLG Brandenburg, 22.01.2003 - 7 U 116/02

    Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers im

    Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsbereich, wie sie hier erfolgt sind, hat der ausführende Bauunternehmer stets mit dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen zu rechnen (BGHNJW 1996, 387; 1971, 1313, 1314; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 22; OLG Köln, NJW-RR 1992, 983, 984; Staudinger/Hager, BGB, 13. Bearb. 1999, § 823, Rn. E 243).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.1997 - 22 U 159/96

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Aufbruchstelle im Bereich von in einer

  • LG Mannheim, 20.11.2020 - 9 O 341/19

    Auch bei oberirdischen Baggerarbeiten bestehen Erkundigungspflichten!

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