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   LG Mannheim, 24.02.1993 - 4 S 112/92   

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LG Mannheim, 24.02.1993 - 4 S 112/92 (https://dejure.org/1993,3967)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24.02.1993 - 4 S 112/92 (https://dejure.org/1993,3967)
LG Mannheim, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 4 S 112/92 (https://dejure.org/1993,3967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 274
  • ZMR 1993, 415
  • FamRZ 1994, 445
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Osnabrück, 06.06.2001 - 1 S 1099/00

    Zustandekommen eines Mietvertrages; Verpflichtung zur Herausgabe und Räumung

    § 1357 BGB ist insoweit nicht anwendbar (Blank in Schmidt-Futterer, Mietraumgesetze, 7. Auflage, vor §§ 535, 536 BGB, Rdnr. 175; LG Mannheim NJW-RR 1994, 274 [LG Mannheim 24.02.1993 - 4 S 112/92] ; offengelassen von BGH NJW 1994, 1651 f.).
  • AG Brandenburg, 16.06.2021 - 31 C 51/20

    Vorenthaltung der Mietsache: Vermieter erhält Nutzungsentschädigung in Höhe der

    Auch der § 1357 BGB ist insoweit hier nicht im Ansatz anwendbar ( LG Osnabrück , WuM 2001 Seite 438 f. = NZM 2002, Seiten 943 f.; LG Mannheim , NJW-RR 1994, Seite 274 ).

    Für eine Vertretungsbefugnis könnte ggf. zwar dann eine Vermutung sprechen, wenn eine typische Vertretungssituation vorliegt, etwa wenn ein Ehegatte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Unterschrift verhindert ist ( LG Mannheim , NJW-RR 1994, Seiten 274 f.; AG Potsdam , Grundeigentum 1996, Seite 1305 ), jedoch wurde hierzu auch nicht das Geringste vorgetragen.

  • LG Stuttgart, 04.10.2017 - 1 S 50/16

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung gegen die Ehefrau unter

    Eine gesetzliche Vertretungsmacht nach § 1357 BGB kommt beim Abschluss eines Mietvertrages mangels Geschäfts zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs nicht in Betracht (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 558; LG Mannheim FamRZ 1994, 445 vgl. auch BGH, Urteil vom 16. März 2016 - VIII ZR 326/14, WuM 2016, 353 Rn. 25 zur Abänderung einer Betriebskostenvorauszahlung).

    cc) Mit Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass über die bloße Benennung der Beklagten im Rubrum des Mietvertrages hinaus weitere besondere Umstände hinzukommen mussten, um annehmen zu können, dass der Zeuge ... berechtigterweise von einer Willenserklärung auch im Namen der Beklagten hätte ausgehen dürfen (vgl. LG Mannheim NJW-RR 1994, 274; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 274; OLG Düsseldorf WuM 1989, 362; LG Osnabrück WuM 2001, 438; LG Berlin Grundeigentum 2004, 1096; OLGR Saarbrücken 2007, 926).

    Dies folgt schon aus der gesetzlichen Wertung des § 267 Abs. 1 BGB (vgl. LG Mannheim NJW-RR 1994, 274).

  • LG Saarbrücken, 11.12.2015 - 10 S 112/15

    Wohnraummietvertrag: Mietvertragsparteien bei Unterzeichnung durch einen von

    Für die Annahme einer Vertretungssituation bestehe nur dann eine Vermutung, wenn eine typische Vertretungssituation vorliege, wenn etwa ein Ehegatte aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Unterschrift gehindert sei (LG Mannheim ZMR 1993, 415).
  • AG Osnabrück, 11.10.1996 - 44 C 345/96

    Voraussetzung der Passivlegitimation für die Zulässigkeit einer Klage; Vornahme

    Weiterhin ist die Stellvertretung beim Abschluß des Mietvertrages nicht die Regel, sondern die Ausnahme (LG Köln NJW-RR 1994, 274).
  • AG Waiblingen, 10.11.2016 - 7 C 106/16

    Streit um ausstehende Miete

    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann nicht davon ausgegangen werden, dass der nur im Rubrum genannte, aber nicht unterschreibende Ehegatte ebenfalls Vertragspartei des Mietverhältnisses wird (vgl. LG Marburg, Urteil v. 27.09.2000, 5 S 36/00; LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).

    Denn auch Dritte sind erfüllungsberechtigt, ohne dass der Vermieter die Leistung ablehnen kann (LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).

    Die Tatsache, dass die Beklagte zusammen mit ihrem Ehemann M. E. die fraglichen Räume bewohnte, hat keinen Indizwert, weil auch ein Ehemann, der alleiniger Mieter ist, seine Ehefrau in die Wohnung aufnehmen kann (vgl. LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).

  • AG Kiel, 07.10.2010 - 119 C 264/09

    Zur Unwirksamkeit einer Wohnungskündigung die nur im Namen von einem der beiden

    Das gleiche muss gelten, wenn der vertretene Ehegatte später dazu kommt und somit offenkundig Kenntnis vom Vertragsschluss und dessen Umständen hat, dem anderen aber bewusst die Verhandlungen überlässt, etwa weil dieser sachkundiger ist oder größeres Verhandlungsgeschick besitzt (so ausdrücklich als Beispiel für eine Bejahung der Vertretungsmacht im ansonsten die Gegenmeinung vertretenden Urteil des LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).

    Dies wäre nur denkbar, wenn die Ehefrau offensichtlich keine Kenntnis vom Vertragsschluss gehabt hätte oder, wie im Fall des LG Mannheim (NJW-RR 1994, 274), wenn ein Angebot auf Abschluss des Vertrages mit beiden Ehegatten von der einen Seite abgegeben worden wäre und dieses Angebot von der anderen Seite mit der Unterschrift nur eines der Ehegatten zurückgesandt worden wäre.

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 15 U 49/05

    Verpflichtung des Ehegatten des Kaufinteressenten aus einem Maklervertrag;

    Im übrigen würde selbst eine Angabe des Beklagten Ziffer 2 im Kopf des Vertrages als "Auftraggeber" nicht ausreichen, wenn ein VertretungsZusatz bei der Unterschrift durch die Ehefrau fehlt und sich die Stellvertretung auch nicht aus anderen Umständen herleiten lässt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524; entsprechend beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).
  • OLG Brandenburg, 29.09.1999 - 3 U 9/99
    Dem vielfältiger gewordenen Berufsbild entspricht die gesamtschuldnerische Haftung nach Sozietätsgrundsätzen, wonach im Zweifel alle Mitglieder der Sozietät verpflichtet werden (vgl. BGHZ 70, 247; BGH, NJW 1994, 257; OLG Köln, OLGR 1996, 207; LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274; Palandt, BGB, 58. Aufl., § 164 Rn. 6 m.w.N.).
  • LG Berlin, 03.09.2007 - 67 S 391/06

    Wohnraummiete: Zustandekommen eines Mietvertrages mit Eheleuten als Mieter

    Zudem soll die Schriftform aber auch dokumentieren, wer Vertragspartner geworden ist (so LG Mannheim, ZMR 1993, 415 [416] ).
  • AG Gießen, 02.04.2007 - 48M C 620/06

    Wohnraummiete: Eheleute als Vermieter und Kündigung in Stellvertretung

  • LG Baden-Baden, 14.03.1997 - 1 S 104/96

    Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

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