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   OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 103/93   

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https://dejure.org/1993,7202
OLG Düsseldorf, 22.10.1993 - 22 U 103/93 (https://dejure.org/1993,7202)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.1993 - 22 U 103/93 (https://dejure.org/1993,7202)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 22 U 103/93 (https://dejure.org/1993,7202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 633
    Verlegung von Material zur Trittschalldämmung als Werkmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbesserung der Trittschalldämmung; Mängelbeseitigungskosten; Verweigerung einer Vorschußleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633 Abs. 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verbesserung der Trittschalldämmung von 8 dB unbedeutend? (IBR 1994, 106)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 341
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Niedersachsen, 11.12.2001 - L 6 U 164/99
    Das anschließende Klageverfahren vor dem Sozialgericht (SG) Hannover (Az: S 22 U 103/92), in dem das chirurgische Gutachten des Dr. H. vom 10. September 1992 (Minderung der Erwerbsfähigkeit - MdE - von 10 % als "obere Grenze") eingeholt worden war, endete durch Klagerücknahme.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Vorprozessakten des SG Hannover - Az: S 22 U 103/92 - vorgelegen.

    a) Bis zum Beginn der Arbeitsunfähigkeit (8. September 1992) wurden ausschließliche Unfallfolgen auf chirurgischem Gebiet festgestellt, die den Kläger zwar bei Tätigkeiten beeinträchtigen, die den vollen Einsatz des kleinen Fingers der Gebrauchshand erfordern, insgesamt aber nicht besonders gravierend sind (vgl. hierzu im Einzelnen das Gutachten des Dr. Y./Dr. Z. vom 10. September 1992, erstattet im Klageverfahren vor dem SG Hannover - Az S 22 U 103/92 -: MdE um 10 % als "obere Grenze").

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2000 - 22 U 92/00

    Sittenwidrige Schädigung - Zwangsvollstreckung aufgrund unrichtigen Titels -

    An dieser Rechtsprechung, der auch der Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 06.05.1988 - 22 U 55/88 - und vom 03.12.1993 - 22 U 103/93 - OLGR 1994, 184 L), hat der BGH trotz der im Schrifttum geäußerten Kritik festgehalten (vgl. NJW-RR 1988, 957, 959; NJW 1993, 3204, 3205; NJW-RR 1996, 826, 827).
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