Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 29.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.1993 - 28 U 288/92   

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https://dejure.org/1993,4304
OLG Hamm, 29.06.1993 - 28 U 288/92 (https://dejure.org/1993,4304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.06.1993 - 28 U 288/92 (https://dejure.org/1993,4304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - 28 U 288/92 (https://dejure.org/1993,4304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wandelung bei Neufahrzeugen; Berechnung der Nutzungsentschädigung; Faktoren und Orientierungshilfen; Durchschnittswerte; Komforteinbußen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 347 § 467
    Gesichtspunkte und Werte für die Bemessung der bei der Wandelung eines Kfz-Neukaufs zu zahlenden Nutzungsentschädigung; Orientierung an Durchschnittswerten auch bei leistungsstärkeren Fahrzeugen; keine Kürzung wegen gewisser Komforteinbußen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 375
  • MDR 1994, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 U 45/02

    Bedeutung der Angabe "1. Hand" für den Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

    Teilweise wird sie - ausgehend von einer durchschnittlichen Gesamtfahrleitstung von 150.000 km - mit 0, 67 % des Bruttokaufpreises pro tausend Kilometer Laufleistung errechnet (vgl. OLG Hamm in OLGR Hamm 1993, 333; OLG Köln in DAR 1993, 349; OLG Koblenz in NJW-RR 1997, 431; OLG Rostock in DAR 1995, 277).
  • OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit

    Der Senat sieht keinen Anlaß, hiervon grundsätzlich oder auch nur für einige Fahrzeugtypen abzuweichen (ebenso OLG Hamm NJW-RR 1994, 375 [OLG Hamm 29.06.1993 - 28 U 288/92] ).
  • LG Duisburg, 06.06.2003 - 1 O 117/03

    Neuwagenhandel - Zu hoher Benzinverbrauch als Sachmangel

    Entgegen der Ansicht der Beklagten und der von ihr herangezogenen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 29.6.1993, NJW-RR 1994, 375; OLG Hamm, Urt. v. 10.12.1987, NJW-RR 1988, 1140; OLG Köln, Urt. v. 20.5.1987, NJW 1987, 2520) ist für die zu erwartende Gesamtlaufleistung allerdings nicht der Standardwert von 150.000 km, der bei der von der Beklagten angestellten Berechnung einem Multiplikator von 0, 67 % entspricht, sondern ein Wert von jedenfalls 200.000 km anzusetzen.
  • OLG Köln, 03.11.1998 - 22 U 55/98
    Der Senat schätzt die Nutzungsentschädigung gemäß § 287 ZPO für 1.000 km auf 0, 67 % des Anschaffungspreises (vgl. hierzu: OLG München NJW 1987, 3012, 3013; OLG Hamm NJW-RR 1994, 375; OLG Köln NJW-RR 1991, 1341).Zugrundezulegen ist dabei der Bruttoanschaffungspreis einschließlich des Preises für die Zusatzausstattung, da diese, soweit ersichtlich, derselben Wertminderung unterliegt.
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 29.11.1993 - 2/24 S 350/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6263
LG Frankfurt/Main, 29.11.1993 - 2/24 S 350/92 (https://dejure.org/1993,6263)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.11.1993 - 2/24 S 350/92 (https://dejure.org/1993,6263)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. November 1993 - 2/24 S 350/92 (https://dejure.org/1993,6263)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 375
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 24.05.1993 - 24 S 402/92
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.11.1993 - 24 S 350/92
    Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Reisende Pflichten zur Rücksichtnahme gegenüber dem Leistungsträger und/oder Dritten (Mitreisenden) in einem solchen Maße verletzt, [daß die Pflichtverletzungen] dem Reiseveranstalter eine Fortsetzung des Vertrages nach Treu und Glauben unzumutbar erscheinen lassen (Fortführung von Kammer, NJW-RR 1993, 1145).
  • LG Münster, 14.12.2012 - 8 O 497/12

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich Beförderung des Sohnes gegen seinen Willen im

    Insoweit sind schwerwiegende Gründe erforderlich, die über das einfache vertragswidrige Verhalten hinausgehen (vgl. LG Frankfurt/Main, NJW-RR 1994, 375).
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