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   BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92   

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https://dejure.org/1993,1526
BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,1526)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - X ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,1526)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - X ZB 31/92 (https://dejure.org/1993,1526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde - Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 381
  • MDR 1994, 265
  • GRUR 1994, 104
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1966 - Ia ZB 9/66

    Gültigkeit einer Rechtsverordnung (§ 18 DPAVO)

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    Bei der Prüfung der Frage, ob das geltend gemachte Interesse berechtigt ist, kommt es entscheidend auf eine Abwägung der Belange des Antragstellers und des von der Akteneinsicht Betroffenen an (vgl. BVerfG GRUR 1964, 554, 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV).

    Es ist grundsätzlich nicht durch den Gegenstand desjenigen Verfahrens begrenzt, in dessen Akten Einsicht begehrt wird; dafür gibt schon der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen nichts her (vgl. z.B. § 31 PatG, § 3 Abs. 2 WZG, § 34 FGG, § 12 GBO; s.a. BGH GRUR 1966, 698, 700, 701 - Akteneinsicht IV; Benkard aaO., Rdn. 24 zu § 31 PatG).

  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    der Erfindung herleitet (BGH GRUR 1978, 583, 585 - Motorkettensäge) und die Anerkennung der Erfinderehre gewährleisten soll; es soll vielmehr der Wille des Erfinders respektiert werden, ohne öffentliche Inanspruchnahme dieser Ehre im Verborgenen zu bleiben.
  • BPatG, 14.06.1978 - 6 W (pat) 77/76
    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    Nach § 1 Abs. 2 GebrMG 1968 ist - wie auch nach § 2 Satz 2 PatG 1968 - erforderlich, daß sich die Vorveröffentlichung kausal auf den vom Anmelder angemeldeten Erfindungsgedanken zurückführen läßt; nicht erforderlich ist, daß der Anmelder eine von ihm selbst gemachte Erfindung veröffentlicht hat (vgl. BGH GRUR 1980, 713, 715 - Kunststoffdichtung; BPatG GRUR 1978, 637 - lückenlose Kette; beide Entsch.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    Damit findet sich in § 63 Abs. 1 Satz 3 PatG eine ausdrückliche gesetzliche Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 GG; das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfaßt auch die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 419, 421 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    Bei der Prüfung der Frage, ob das geltend gemachte Interesse berechtigt ist, kommt es entscheidend auf eine Abwägung der Belange des Antragstellers und des von der Akteneinsicht Betroffenen an (vgl. BVerfG GRUR 1964, 554, 555; BGH GRUR 1966, 698, 700 - Akteneinsicht IV).
  • BGH, 13.12.1979 - X ZR 78/78

    Vorrichtung zum Erzeugen eines Gemisches aus mindestens zwei

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92
    Nach § 1 Abs. 2 GebrMG 1968 ist - wie auch nach § 2 Satz 2 PatG 1968 - erforderlich, daß sich die Vorveröffentlichung kausal auf den vom Anmelder angemeldeten Erfindungsgedanken zurückführen läßt; nicht erforderlich ist, daß der Anmelder eine von ihm selbst gemachte Erfindung veröffentlicht hat (vgl. BGH GRUR 1980, 713, 715 - Kunststoffdichtung; BPatG GRUR 1978, 637 - lückenlose Kette; beide Entsch.
  • BGH, 15.11.2023 - IV ZB 6/23

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts

    Ein berechtigtes Interesse muss sich nicht auf ein bereits vorhandenes Recht stützen, es geht über ein rechtliches Interesse hinaus und ist anzunehmen, wenn ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse besteht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH, Beschluss vom 21. September 1993 - X ZB 31/92, NJW-RR 1994, 381 [juris Rn. 13 f. m.w.N.]; KG Berlin, FamRZ 2011, 1415 [juris Rn. 7]).
  • BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22

    Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren

    aa) Das gegenüber dem "berechtigten Interesse" enger zu verstehende "rechtliche Interesse" (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 1993, X ZB 31/92, NJW-RR 1994, 381 [juris Rn. 13]) setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (BGH, Beschluss vom 5. April 2006, 1V AR [VZ] 1/06, NZG 2006, 595 Rn. 15; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 299 Anm. 38).
  • OLG Celle, 26.11.2008 - 14 U 45/08

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein unzulässiges Teilurteil gegenüber einem nicht

    Im Übrigen besteht zur Beseitigung des Verfahrensfehlers für das Berufungsgericht die Möglichkeit, den im ersten Rechtszug anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreites an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden (BGH NJW 1999, 1035. NJW-RR 1994, 381 - juris-Rdnr. 25), denn durch diese Handhabung wird der Verfahrensfehler beseitigt und eine einheitliche Entscheidung herbeigeführt (vgl. hierzu unten 2 b).

    b) Der Senat hält es aus Gründen der Prozessökonomie für sachgerecht, trotz des - auch von Amts wegen zu berücksichtigenden - Verstoßes gegen § 301 ZPO das angefochtene Teilurteil nicht aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, sondern den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Verfahrens an sich zu ziehen (BGH NJW-RR 1994, 381 - juris-Rdnr. 25. Zöller-Vollkommer, 26. Aufl., ZPO, § 301 Rdnr. 13 und § 538 Rdnr. 55) und den Rechtsstreit durch Schlussurteil zu beenden, denn der Rechtsstreit ist insgesamt entscheidungsreif (siehe hierzu auch unten 3.).

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