Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.1993 - 2 Wx 36/93   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 396
  • FamRZ 1994, 1135



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Wird zitiert von ... (13)  

  • OLG Köln, 24.04.1995 - 2 Wx 4/95  

    Testamentarische Regelung für den Fall, daß beide Eheleute sterben

    1) Zutreffend hat das Landgericht den Vorbescheid des Amtsgerichts als beschwerdefähige Zwischenentscheidung angesehen (vgl. Senat, FamRZ 1994, 1135, 1136).

    Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. etwa Senat, FamRZ 1993, 1124, 1126; 1993, 1371 f.; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ 1991, 173, 176; BayObLG FamRZ 1995, 251, 252; KG OLGZ 1993, 398, 400 f. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat FamRZ 1993, 1371, 1372; 1994, 1135, 1136; BayObLGZ FamRZ 1995, 251, 252).

  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 Wx 25/03  

    Zur Frage der Beweislast für die Echtheit eines Testaments

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde gemäss § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und daher nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht, ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (ständige Rechtsprechung z.B.: Senat, Beschluss vom 11. April 2003, 2 Wx 3/03; Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1523; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdnr. 42 mit weiteren Nachweisen).

    Vielmehr ist eine solche Folgerung aus Rechtsgründen schon dann nicht zu beanstanden, wenn sie möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen oder sogar nahe gelegen hätten (vgl. OLG Hamm, Rpfleger 1989, 23; Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396).

  • OLG Köln, 10.11.2008 - 2 Wx 38/08  

    Auslegung eines Testaments nach Wegfall aller eingesetzten Erben durch

    Die hierzu in der Tatsacheninstanz getroffenen Feststellungen und die Beweiswürdigung des Tatrichters können im Verfahren der Rechtsbeschwerde nach § 27 Abs. 1 FGG nur auf Rechtsfehler und deshalb vom Senat nur daraufhin überprüft werden, ob das Landgericht den maßgeblichen Sachverhalt hinreichend erforscht (§§ 12 FGG, 2358 Abs. 1 BGB), ob es hierbei nicht gegen gesetzliche Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (vgl. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, FamRZ 1995, 1543; Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, 15. Auflage 2003, § 27 Rdn. 42 m. w. N.).

    Dabei müssen die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters nicht die einzig möglichen oder schlechthin zwingend sein; sie sind vielmehr aus Rechtsgründen bereits dann nicht zu beanstanden, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluss möglich ist, auch wenn abweichende Schlussfolgerungen ebenfalls denkbar erscheinen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 729 [731]; Senat, NJW-RR 1994, 396; OLG Hamm, Rechtspfleger 1989, 23).

mehr
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94  

    BGB § 2229 Abs. 4, § 2361; FGG § 12

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  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95  

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Die Anwesenheit des Sachverständigen bereits in diesem Stadium der Beweisaufnahme war zweckmäßig (vgl. OLG Köln,NJW-RR 1994, 396) und keineswegs verfrüht.
  • OLG Hamm, 25.03.2004 - 15 W 412/02  

    Wohnungseigentum - Ausschluss von Bereicherungsansprüchen durch Jahresabrechnung

    Diese findet ihre Grenzen bei solchen Tatsachen, die ihrer Natur nach am ehesten von einem Beteiligten vorgetragen werden können (BGH NJW 1988, 1839, 1840; vgl. auch OLG Köln NJW-RR 1994, 396f).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 26/03  

    Beweisaufnahme vor dem Beschwerdegericht im FGG -Verfahren - Berücksichtigung

    Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Tatsachenfeststellung und -würdigung des Landgerichts gemäß den §§ 27 Abs. 1 FGG, 546, 559 ZPO nur auf Rechtsfehler, d. h. nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) hat, ob die Vorschriften über die Form der Beweisaufnahme (§ 15 FGG) beachtet und ob der Tatrichter bei der Beweiswürdigung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (st. Rspr. vgl. z.B. Senat, NJW-RR 1994, 396; BayObLG, NJW-RR 1990, 1419; BayObLG, NJW-RR 1992, 653 [654]; BayObLG, NJW-RR 1996, 583; BayObLG, Rpfleger 2001, 181; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 350 [351]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage 2003, § 27 Rn 42 ff. m.w.N.).
  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99  

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Der Sachverständige hat den Aussagen der Hausärzte, der Heimleiter, der Heimbediensteten, des Bürgermeisters der Stadt A., der Bankangestellten, der Ehefrau und des Sohnes des Beteiligten zu 2 beigewohnt (vgl. BGH ZEV 1997, 384/385; OLG Köln NJW-RR 1994, 396) und im übrigen auch die Niederschriften der Anhörung weiterer Zeugen und des Beteiligten zu 2 sowie die schriftlichen Stellungnahmen der Hausärzte, der Zeugin... und der Ehefrau des Beteiligten zu 2 in seinen Gutachten vom 14.11.1996 und 3.2.1999 verwertet.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 1Z BR 47/01  

    Testament - Ermittlungen des Nachlassgerichts bei Fälschungsverdacht

    Versäumt ein Beteiligter die ihm obliegende Verfahrensförderung, kann dies grundsätzlich dazu führen, dass eine weitere Ermittlungspflicht des Gerichts entfällt und die Rüge einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht nicht durchgreift (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 366/367; OLG Köln FamRZ 1994, 1135/1137).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98  

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Es kann zu den Pflichten der Amtsermittlung gehören, in dieser Weise zu verfahren, wenn erst durch sachkundige Fragen des Sachverständigen eine vollständige Aufklärung zu erwarten ist (OLG Köln NJW-RR 1994, 396/397).
  • OLG Köln, 26.06.1996 - 2 Wx 19/96  

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Nachlaßgerichts betreffend die

  • BayObLG, 12.10.1994 - 1Z BR 141/94  

    Ablehnung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BayObLG, 04.11.1997 - 1Z BR 169/97  

    Schriftsachverständige Begutachtung zur Echtheit eines Testaments - Auslegung von

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