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   OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92   

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https://dejure.org/1993,4942
OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92 (https://dejure.org/1993,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.1993 - 20 U 224/92 (https://dejure.org/1993,4942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 1993 - 20 U 224/92 (https://dejure.org/1993,4942)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 399
    Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 438
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04

    Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung

    In der Vereinbarung einer solchen Vertragspflicht ist in der Regel ein stillschweigender Ausschluss der Abtretung gemäß § 399 BGB enthalten (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 438; Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 399 Rn. 8).
  • OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung

    Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1994, 438 f.) passt in diesem Zusammenhang nicht.
  • OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99

    Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers

    Zwar kann die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht im Einzelfall ein konkludentes Abtretungsverbot enthalten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 438f).
  • LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04

    Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür

    Entsprechendes wird seit langem in vergleichbaren Zusammenhängen angenommen (BGH, NJW 1996, 2087, für Steuerberater; BGHZ 122, 115 = NJW 1993, 1638, für Rechtsanwalt; OLG Dresden, NJW 2004, 1464, für Verfahrenspfleger; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 438 f [OLG Düsseldorf 07.09.1993 - 20 U 224/92] ür Sanierer eines Unternehmens).
  • OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 26 Sch 13/09

    Zur Frage der Wirkung von Schiedsvereinbarungen für und gegen Dritte

    Zwar kann durch die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht konkludent auch die Abtretbarkeit eines Anspruches ausgeschlossen sein, sofern mit der Abtretung zwangläufig auch die Weitergabe von Informationen verbunden wäre, auf die sich die Verschwiegenheitspflicht erstreckt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 438 f unter Hinweis auf die Auskunftsverpflichtung des Zessionar nach § 402 BGB).
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