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OLG Düsseldorf, 07.09.1993 - 20 U 224/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 399
Unwirksamkeit eines Abtretungsausschlusses für Honorarforderungen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 438
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 25.05.2004 - 8 U 84/04
Verbraucherkreditgeschäft der Bank: Unwirksamkeit einer Forderungsabtretung
- OLG Hamm, 07.09.2009 - 5 U 42/09
Formularmäßige Vereinbarung der Unterwerfung der sofortigen Zwangsvollstreckung …
Das von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 1994, 438 f.) passt in diesem Zusammenhang nicht. - OLG Köln, 20.09.1999 - 16 U 25/99
Abtretung von Tantiemenansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers
Zwar kann die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht im Einzelfall ein konkludentes Abtretungsverbot enthalten (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 438f). - LG Ravensburg, 20.01.2005 - 6 O 399/04
Zulässigkeit der Abtretung der Ansprüche eines Kreditengagements und einer dafür …
Entsprechendes wird seit langem in vergleichbaren Zusammenhängen angenommen (BGH, NJW 1996, 2087, für Steuerberater; BGHZ 122, 115 = NJW 1993, 1638, für Rechtsanwalt; OLG Dresden, NJW 2004, 1464, für Verfahrenspfleger; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 438 f [OLG Düsseldorf 07.09.1993 - 20 U 224/92] ür Sanierer eines Unternehmens). - OLG Frankfurt, 07.09.2009 - 26 Sch 13/09
Zur Frage der Wirkung von Schiedsvereinbarungen für und gegen Dritte
Zwar kann durch die Vereinbarung einer Verschwiegenheitspflicht konkludent auch die Abtretbarkeit eines Anspruches ausgeschlossen sein, sofern mit der Abtretung zwangläufig auch die Weitergabe von Informationen verbunden wäre, auf die sich die Verschwiegenheitspflicht erstreckt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 438 f unter Hinweis auf die Auskunftsverpflichtung des Zessionar nach § 402 BGB).