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   OLG Bamberg, 24.11.1993 - 2 U 5/93   

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https://dejure.org/1993,4797
OLG Bamberg, 24.11.1993 - 2 U 5/93 (https://dejure.org/1993,4797)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.11.1993 - 2 U 5/93 (https://dejure.org/1993,4797)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 24. November 1993 - 2 U 5/93 (https://dejure.org/1993,4797)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 459
  • FamRZ 1994, 1044
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 03.11.2007 - 9 UF 36/07

    Formelle Beschwer keine Zulässigkeitsvoraussetzung beim Rechtsmittel im

    Dies gilt insbesondere in einem Verfahren wie hier, bei dem beide Parteien ein gemeinsames Ziel - hier die Beseitigung der Zuordnung des Beklagten als Vater - verfolgen (MüKo/Coester-Waltjen, ZPO, 3. Aufl., § 640e Rn. 13; a.A. Zöller/Philippi § 641i Rn. 12; OLG München FamRZ 1987, 171; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 459), und zudem das erstinstanzliche Gericht keinen rechtlichen Hinweis darauf erteilt hat, dass Bedenken gegen eine Vereinbarkeit von Beitritt auf Klägerseite und Antrag auf Klageabweisung bestehen.
  • OLG Saarbrücken, 10.08.2005 - 9 UF 171/04

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtskräftige

    Ob das Urteil mit inhaltlichen Fehlern behaftet oder in einem fehlerhaften Verfahren zustande gekommen ist, spielt dabei keine Rolle (BGH, FamRZ 1982, 692 f u. FamRZ 1994, 694 ff; OLG Bamberg, FamRZ 1994, 1044).
  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 19/03

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Verfahren zur Feststellung der

    Daß es verfahrensfehlerhaft durch Erlaß eines Anerkenntnisurteils zustande gekommen ist, ist nicht erheblich (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO S. 695 m.N.; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 26. Aufl. § 640 h Rdn. 2; Musielak/Borth ZPO 4. Aufl. § 640 h Rdn. 1 a.E.; zum prozeßordnungswidrigen Versäumnisurteil vgl. OLG Bamberg NJW-RR 1994, 459; Staudinger/Rauscher BGB [2004] § 1600 e Rdn. 93).
  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 9 UF 36/07
    Dies gilt insbesondere in einem Verfahren wie hier, bei dem beide Parteien ein gemeinsames Ziel - hier die Beseitigung der Zuordnung des Beklagten als Vater - verfolgen (MüKo/Coester-Waltjen, ZPO, 3. Aufl., § 640e Rn. 13; a.A. Zöller/Philippi § 641i Rn. 12; OLG München FamRZ 1987, 171; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 459), und zudem das erstinstanzliche Gericht keinen rechtlichen Hinweis darauf erteilt hat, dass Bedenken gegen eine Vereinbarkeit von Beitritt auf Klägerseite und Antrag auf Klageabweisung bestehen.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
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