Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 26.11.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2814
BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
BayObLG, Entscheidung vom 09.02.1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 2Z BR 127/93 (https://dejure.org/1994,2814)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einschränkung der Tierhaltung durch einen Eigentümerbeschluss; Umfang einer angemessenen Regelung in Bezug auf die Haustierhaltung durch die Wohnungseigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 2
    Bestimmungen zur Haltung von Haustieren in der Hausordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Hausordnung: Haltung von Haustieren

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Katze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 658
  • MDR 1994, 582
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 03.06.1991 - 24 W 6272/90
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • OLG Stuttgart, 04.03.1982 - 8 W 8/82
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71
    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    c) Es entspricht allgemeiner Auffassung, daß ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (BayObLGZ 1972, 90/92 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 414; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 301; OLG Karlsruhe WE 1988, 96; KG MDR 1992, 50 ).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 60/90

    Darf eine WE-Verwalterin ihre gesamte Verwaltungstätigkeit auf eine andere Person

    Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - 2Z BR 127/93
    Zum einen trifft die entsprechende Behauptung der Rechtsbeschwerdeführer nicht zu, zum anderen wird auf die Entscheidung des Senats vom 20.6.1990 (BayObLGZ 1990, 173) hingewiesen.
  • BayObLG, 02.06.2004 - 2Z BR 99/04

    Freilaufen von Tieren in einer Wohnanlage und Tierschutz

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9.2.1994 (NJW-RR 1994, 658) ausgeführt hat, entspricht eine Regelung in der Hausordnung, die vorsieht, dass Katzen in den Außenanlagen und im Haus nicht frei herumlaufen dürfen, ordnungsmäßiger Verwaltung.
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • LG München I, 29.03.2004 - 1 T 1633/04
    (Vgl. hierzu auch BayObLG NJW-RR 94, 658).
  • KG, 22.07.2002 - 24 W 65/02

    Kampfhund im gemeinschaftliche genutzten Keller

    Diese Ausprägung der vom Gesetzgeber in § 15 Abs. 3 WEG vorgenommenen Gebrauchsregelung greift nicht in den dinglichen Bereich des Wohnungseigentums ein (vgl. zum Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss BGH in NJW 1995, 2036 f. und zum Gebot des Leinenzwangs durch Mehrheitsbeschluss BayObLG in NJW-RR 1994, 658), da hier nur eine Gebrauchsregelung für das Gemeinschaftseigentum und nicht für das Sondereigentum getroffen wird.
  • OLG Jena, 28.08.2003 - 6 W 422/03

    Anfechtung eines Tierhaltungsverbots

    Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss zwar keinen völligen Ausschluss, wohl aber Beschränkungen der Haustierhaltung vornehmen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658; KG NJW-RR 1998, 1385).
  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann; andererseits ist eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer und damit unbillig (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • LG Konstanz, 15.12.2008 - 62 T 73/08
    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung nicht durch Stimmenmehrheit beschlossen werden kann ( OLG Saarbrücken, NJW 2007, 779 [OLG Saarbrücken 02.11.2006 - 5 W 154/06-51] ), andererseits eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Wohnungseigentumsanlage eine unzumutbare Belästigung anderer Wohnungseigentümer darstellt und damit unbillig ist ( OLG Hamburg, ZMR 2008, 151; BayObLG NJW-RR 1994, 658).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.1999 - 5 W 365/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unterwerfung der

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2614
BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93 (https://dejure.org/1993,2614)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1993 - 2Z BR 75/93 (https://dejure.org/1993,2614)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1993 - 2Z BR 75/93 (https://dejure.org/1993,2614)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 658
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93
    Da es den Wohnungseigentümern grundsätzlich freisteht, über eine schon durch Eigentümerbeschluß geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit erneut zu beschließen (BGHZ 113, 197/200), kann dieser Eigentümerbeschluß Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein, der die Rechtskraft der Entscheidung über den früheren Eigentümerbeschluß nicht entgegensteht.
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93
    Nach § 242 BGB kann die Änderung oder Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses nur dann verlangt werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BayObLGZ 1984, 50/53; 1991, 396/398).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93
    (1) Der Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses vom 23.6.1992 ist unzulässig, weil ein sog. Nichtbeschluß vorliegt, der keine Rechtswirkungen auslöst und deshalb einer Anfechtung nicht unterliegt (BayObLGZ 1984, 213/215).
  • BayObLG, 15.03.1984 - BReg. 2 Z 75/83
    Auszug aus BayObLG, 26.11.1993 - 2Z BR 75/93
    Nach § 242 BGB kann die Änderung oder Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses nur dann verlangt werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der bestehenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen würden (BayObLGZ 1984, 50/53; 1991, 396/398).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Ebenfalls keiner Entscheidung bedarf die Frage, ob es sich bei der Ablehnung des Beschlußantrages durch die Wohnungseigentümer entsprechend der ständigen Rechtsprechung des vorlegenden Gerichts um einen - keine Rechtswirkung auslösenden und damit der Anfechtung nicht unterliegenden - Nichtbeschluß handelt (vgl. BayObLGZ 1996, 256, 257; BayObLG, NJW-RR 1994, 658, 659; WE 1996, 146; WE 1999, 193, 194; ZMR 2000, 115, 116; OLG Zweibrücken, WE 1988, 60; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465, 466; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 148; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 29; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 WEG Rdn. 6) oder um einen Negativbeschluß (vgl. Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 36; Wenzel, aaO, 383; Suilmann, Das Beschlußmängelverfahren im Wohnungseigentumsrecht, S. 14; Wangemann, aaO, Rdn. A 42; ähnlich Bärmann/ Pick/Merle, aaO, § 23 WEG Rdn. 40 i.V.m. Rdn. 38; AG Kerpen, NJW-RR 1991, 1236 ff).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 28/91">NJW-RR 1992, 83, 84; 1994, 658, 659; WuM 1997, 57; 344; NZM 1998, 866, 867; 917; 1999, 712; 713, 714; ZMR 2000, 115, 116; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465; OLG Zweibrücken, NZM 1999, 849; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 118, 119; ähnlich OLG Köln, NZM 2001, 293, 294; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 147 f; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 28; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 6; Sauren, aaO, § 23 Rdn. 26, 42; Deckert, Festschrift für Seuß, 1987, S. 101, 111; Patermann, ZMR 1991, 361, 362; Buck, WE 1998, 90, 92).
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Mit dem Entscheidungssatz des amtsgerichtlichen Beschlusses sind auch die tragenden rechtlichen Erwägungen in Rechtskraft erwachsen (BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 31 Rn. 22 b), wonach die periodengerechte Abgrenzung dieser Positionen gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Abrechnung verstößt.
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 87/97

    Keine sofortige weitere Beschwerde ohne eigene sofortige Beschwerde - Abänderung

    (2) Der Antrag, die Ungültigkeit oder Nichtigkeit des "Eigentümerbeschlusses" vom 14.3.1996 festzustellen, ist unzulässig, weil ein sogenannter Nichtbeschluß vorliegt, der keine Rechtswirkungen auslöst (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658 f.).

    Insbesondere muß sich die Treuwidrigkeit grundsätzlich aus neu hinzugetretenen Umständen ergeben (BayObLG NJW-RR 1994, 658 f.).

  • BayObLG, 10.04.1997 - 2Z BR 125/96

    Zulässige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses zum Ausschluß eines

    Verstößt nämlich ein Eigentümerbeschluß von Anfang an gegen die Grundsätze von Treu und Glauben, muß dies durch Anfechtung geltend gemacht werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 10 WEG Rn. 25; Bärmann/Merle § 23 Rn. 191).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Die Bindung der Beteiligten an eine Entscheidung, in der ein Wohnungseigentümerbeschluss rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, hindert nämlich die Wohnungseigentümer nicht daran, einen erneuten Beschluss mit gleichem Inhalt zu fassen, da sich die Bindungswirkung der Entscheidung nur auf den rechtskräftig für ungültig erklärten Wohnungseigentümerbeschluss erstreckt (BGH NJW 2003, 3476; BayObLG WuM 1994, 165; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 121; Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 17 Rz. 251; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 43 Rz. 59, je m. w. N.).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Aber selbst wenn ein derartige positiver Inhalt der Beschlußfassung zu TOP 1 a mangels hinreichender Eindeutigkeit (vgl. hierzu BayObLG WE 1994, 310) nicht entnommen werden könnte, bliebe es dabei, daß nach den verfahrensfehlerfreien Feststellungen des Landgerichts eine Fälligkeitsregelung hinsichtlich der Abrechnungsguthaben beantragt worden ist, aber keine Mehrheit gefunden hat.
  • OLG Hamm, 16.08.1999 - 15 W 205/99

    Kostenentscheidung nach Rechtsmittelrücknahme

    Es liegt also lediglich ein sog. Negativbeschluß vor, der keine Rechtswirkungen auslöst und deshalb nach einhelliger Auffassung nicht einer Beschlußanfechtung nach § 23 Abs. 4 WEG unterliegt (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1994, 658, 659; NZM 1998, 81).
  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in

    Ein Beschluß liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Abstimmung der Wohnungseigentümer in der Ablehnung eines Antrags erschöpft und keine sachliche Regelung damit verbunden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 658/659; BayObLG WuM 1995, 504/505).
  • BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04

    Verwirkung des Beseitigungsanspruchs bei mehrjährigem Zuwarten mit gerichtlicher

    Dies deckt sich mit der älteren Rechtsprechung des Senats (BayObLG WuM 1995, 504/505; NJW-RR 1994, 658), die einen derartigen Beschluss grundsätzlich nicht als Genehmigung der baulichen Veränderung, sondern als Nichtbeschluss interpretierte.
  • BayObLG, 29.03.2000 - 2Z BR 159/99

    Abänderung bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse wegen grober Unbilligkeit

  • BayObLG, 20.09.2001 - 2Z BR 39/01

    Geschäftswerts eines Eigentümerbeschlusses

  • OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98

    Wohnungseigentum

  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 62/95

    Kostentragung bei durch Mehrheitsbeschluss bestimmter baulicher Änderung

  • AG Ratingen, 11.06.1999 - 40 II 49/98

    Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung ; Fehlen der

  • BayObLG, 14.03.1996 - 2Z BR 12/96

    Verletzung schutzwürdiger Belange eines Wohnungseigentümers durch Aufhebung eines

  • BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 65/95

    Erledigung der Hauptsache, wenn der Vollzug eines angefochtenen

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