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   OLG Naumburg, 07.01.1994 - 3 U 69/93   

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https://dejure.org/1994,4722
OLG Naumburg, 07.01.1994 - 3 U 69/93 (https://dejure.org/1994,4722)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.01.1994 - 3 U 69/93 (https://dejure.org/1994,4722)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 3 U 69/93 (https://dejure.org/1994,4722)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werklohnanspruch; Vereinbarung eines Preisnachlasses; Zurückweisung von Vorbringen als verspätet; Anregung des Gerichts zur Stellung eines Antrages nach § 283 Zivilprozessordnung (ZPO); Fehlerhafte Anwendung des Präklusionsrechts als wesentlicher Verfahrensfehler; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zurückweisung von Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 704
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 59/02

    Verspäteter Tatsachenvortrag: Voraussetzungen für die Zurückweisung als verspätet

    Bei richtigem Vorgehen hätte das Landgericht im Rahmen seiner Hinweispflicht nach § 139 ZPO - nachdem die Beklagtenseite zu einer konkreten Einlassung ersichtlich nicht in der Lage war - den Beklagten auf die mangelnde Substantiierung seines vorsorglichen Bestreitens und auf die Möglichkeit der Beantragung einer Schriftsatzfrist nach § 283 ZPO hinweisen müssen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1994, 958; OLG Naumburg, NJW-RR 1994, 704; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 283 RN 1).
  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

    Solange nicht feststeht, dass die Gegenpartei verspätetes Vorbringen rechtswirksam bestreitet, liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung gemäß § 296 ZPO nicht vor (OLG Naumburg vom 18.12.1993, OLG-NL 1994, 119; OLG Naumburg vom 07.01.1994, NJW-RR 1994, 704 ).
  • OLG Brandenburg, 15.08.1997 - 4 U 6/97

    Rechtmäßigkeit des Zurückweisens des Vorbringens in einer Klageerwiderung als

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