Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3802
OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91 (https://dejure.org/1993,3802)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.1993 - 2 Wx 74/91 (https://dejure.org/1993,3802)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 1993 - 2 Wx 74/91 (https://dejure.org/1993,3802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrangige Behandlung von zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehörenden Fragen in der Versammlung der Wohnungseigentümer; Eingriff in das Verfahren der Willensbildung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Möglichkeit sofortigen gerichtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über erlangte Unterlagen; Herbeiführung eines Eigentümerbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
    Diese Vorschrift greift zugunsten eines Wohnungseigentümers oder einzelner Wohnungseigentümer auch ein, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine dementsprechende Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ablehnen, auch wenn ein Vorgehen nach § 23 Abs. 4 WEG wegen Vorliegens lediglich eines sogenannten Negativbeschlusses ausscheidet (vgl. BGHZ 106, 222, 228 f.; KG, BlGBW 1985, 71; WE 1993, 138 ; OLG Hamm, OLGZ 1988, 37, 39; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 978; Ehmann, JZ 1991, 222, 231; Weitauer, JZ 1992, 1054, 1058).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
    Dafür lassen sich auch die Erwägungen anführen, mit denen der Bundesgerichtshof für bestimmte Fälle das Vorgehen einzelner Wohnungseigentümer gegen die anderen Wohnungseigentümer, den Verwalter oder Außenstehende von einer Ermächtigung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer abhängig gemacht hat (vgl. etwa BGHZ 111, 148, 152).
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
    Diese Vorschrift greift zugunsten eines Wohnungseigentümers oder einzelner Wohnungseigentümer auch ein, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine dementsprechende Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ablehnen, auch wenn ein Vorgehen nach § 23 Abs. 4 WEG wegen Vorliegens lediglich eines sogenannten Negativbeschlusses ausscheidet (vgl. BGHZ 106, 222, 228 f.; KG, BlGBW 1985, 71; WE 1993, 138 ; OLG Hamm, OLGZ 1988, 37, 39; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 978; Ehmann, JZ 1991, 222, 231; Weitauer, JZ 1992, 1054, 1058).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1989 - 3 Wx 143/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.1993 - 2 Wx 74/91
    Diese Vorschrift greift zugunsten eines Wohnungseigentümers oder einzelner Wohnungseigentümer auch ein, wenn die übrigen Wohnungseigentümer eine dementsprechende Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung ablehnen, auch wenn ein Vorgehen nach § 23 Abs. 4 WEG wegen Vorliegens lediglich eines sogenannten Negativbeschlusses ausscheidet (vgl. BGHZ 106, 222, 228 f.; KG, BlGBW 1985, 71; WE 1993, 138 ; OLG Hamm, OLGZ 1988, 37, 39; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 978; Ehmann, JZ 1991, 222, 231; Weitauer, JZ 1992, 1054, 1058).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    2 Z 28/91">NJW-RR 1992, 83, 84; 1994, 658, 659; WuM 1997, 57; 344; NZM 1998, 866, 867; 917; 1999, 712; 713, 714; ZMR 2000, 115, 116; ebenso OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 465; OLG Zweibrücken, NZM 1999, 849; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 118, 119; ähnlich OLG Köln, NZM 2001, 293, 294; Staudinger/Bub, aaO, § 23 WEG Rdn. 147 f; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 17; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 23 WEG Rdn. 28; Niedenführ/Schulze, aaO, § 23 Rdn. 6; Sauren, aaO, § 23 Rdn. 26, 42; Deckert, Festschrift für Seuß, 1987, S. 101, 111; Patermann, ZMR 1991, 361, 362; Buck, WE 1998, 90, 92).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Im vorliegenden Fall müßte nämlich auch der auf das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses gerichtete Antrag ohne Erfolg bleiben, weil es im Hinblick auf den aller Voraussicht nach erreichbaren Mehrheitsbeschluß für eine gerichtliche Ersetzung am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehlen würde (vgl. BayObLG, NJW-RR 1986, 445, 446; OLG Hamburg, NJW-RR 1994, 783; KG, WuM 1994, 38, 40; OLG Hamm, WE 1996, 33, 39; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 21 Rdn. 85; Staudinger/Bub, aaO, § 21 Rdn. 117).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 21.10.2002 - 2 Wx 71/02

    Rechtsschutzinteresse des Alteigentümers

    Aus diesem Grund besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für einen außerordentlichen, die Funktionsabgrenzung des geschriebenen Rechts überschreitenden staatlichen Eingriff, wenn der Antragsteller zuvor die Wohnungseigentümerversammlung mit der Sache befasst und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles versucht hat, eine Beschlussfassung zu erreichen (KG ZMR 1999, 509, 510; OLG Hamburg, OLGZ 1994, 147, 148 f.; Merle in: Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 21 Rn. 85; Niedenführ in: Niedenführ/Schulze, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 34).
  • OLG Hamburg, 14.03.2001 - 2 Wx 35/97

    Zulässigkeit eines Antrags im WEG -Verfahren vor Beschlußfassung durch die

    Zwar besteht grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, gerichtliche Hilfe in Wohnungseigentumssachen in Anspruch zu nehmen, sofern nicht zuvor versucht wurde, eine Willensbildung der Eigentümer durch Beschluss herbeizuführen (vgl. HansOLG OLGZ 1994, 147).
  • OLG Hamburg, 14.04.2001 - 2 Wx 35/97

    Anspruch auf Herstellung einer Verbreiterung der Zuwegung ; Rechtsschutzbedürfnis

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht