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OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 86/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regreßansprüche auf Grund von Bürgschaftsinanspruchnahme; Übergang von Darlehensanspruch wegen Befriedigung des Gläubigers durch Bürgen; Versicherungsbetrug durch Vorlegen von Quittungen aus Scheingeschäften; Zum Zwecke des Versicherungsbetruges vorsätzlich ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ulm, 03.03.1993 - 3 O 378/92
- OLG Stuttgart, 17.12.1993 - 2 U 86/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 876
- ZIP 1994, 200
- VersR 1994, 1309
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61
Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62
Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 28.10.1992 - VIII ZR 210/91
Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12
Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen …
Derjenige Teil einer Geldbuße, der ausschließlich ein Äquivalent zu dem von einer Gesellschaft aufgrund der Tat erzielten Erlös darstellt, ist entsprechend dem Zweck der Sanktion im Innenverhältnis grundsätzlich von demjenigen Gesamtschuldner zu tragen, dem der Erlös ohne die Sanktionierung verblieben wäre (vgl. OLG Hamm, NJW 2002, 1054; OLG Bamberg, OLGR 2002, 162, 163 f.; siehe auch OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 876, 877). - OLG Koblenz, 28.06.2018 - 1 U 952/17
Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sicherungsabtretung
Das Innenverhältnis zwischen Forderungsschuldner und Sicherungsnehmer solle die Verpflichtung des Forderungsschuldners "auf den im Innenverhältnis festgelegten Rahmen" beschränken (…unter Bezugnahme auf BeckOKBGB-Rohe, § 774 BGB Rn. 9 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.1993 - 2 U 86/93 - NJW-RR 1994, 876 ff. zitiert nach juris).