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   OLG Frankfurt, 16.09.1993 - 15 W 59/93   

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https://dejure.org/1993,8404
OLG Frankfurt, 16.09.1993 - 15 W 59/93 (https://dejure.org/1993,8404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.09.1993 - 15 W 59/93 (https://dejure.org/1993,8404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. September 1993 - 15 W 59/93 (https://dejure.org/1993,8404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine sofortige Beschwerde; Anforderungen an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches; Anspruch auf Auskunftserteilung über den Nachlasswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 9
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.06.2011 - VII ZB 89/10

    Zwangsvollstreckung aus Grundschuld-Unterwerfungserklärungen

    Bei dieser Auslegung kann grundsätzlich nur auf den Titel selbst oder auf Unterlagen abgestellt werden, die dessen Bestandteil sind, nicht jedoch auf außerhalb des Titels liegende Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791 f.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 9; OLG Köln, OLGR 1992, 339, 340 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Daß ein Schuldenbereinigungsplan, der eine Nullösung vorsieht, keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und daß ein flexibler Nullplan jedenfalls regelmäßig nicht den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels (vgl. BGHZ 88, 62 [65]; BGHZ 122, 16 [17]; Senat, Rpfleger 1992, 527 [528]; OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 9; OLG Hamm, NJW 1974, 652; Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 57. Aufl. 1999, Grundz. vor § 704, Rdn. 18; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 704, Rdn. 4) genügt, steht deshalb der Zulässigkeit eines Schuldenbereinigungsplans mit einem derartigen Inhalt nicht entgegen.
  • LAG Düsseldorf, 28.01.2000 - 9 (14) Sa 1719/99

    Lohnzahlungsklagen: Rechtskraftwirkung; Betriebsübergang: Fortgeltung von

    Ob bei einem Anerkenntnisurteil, das keines Tatbestandes und keiner Entscheidungsgründe bedarf (§ 313 b ZPO ) für die Bestimmung seiner Rechtskraftwirkung das Klagevorbringen und die Anerkenntniserklärung nutzbar gemacht werden können, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden (bejahend: OLG Köln, NJW-RR 1993, 1407; MünchKomm/ Gottwald, § 322 ZPO Rdn. 165; Musielak, ZPO , § 322 Rdn. 53; verneinend: OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 9; OLG Köln, RPfleger 1992, 527, 528).
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